KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 47 (sequence 3)
- Language
- German
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47 in seiner Tendenz dahin, die Anerkennung der Waffen der K. C.-Korporationen zu verhindern und sie damit zu zwingen, bei Waffenrings-, also völkischen Verbindungen zu belegen. In einem allerdings lag eine gewisse Schwierigkeit, in der Zugehörigkeit der K. C.-Verbände zu den örtlichen Waffenringen. Man muß den „honorigen" Führern einzelner dieser Waffenringe den Ruhm lassen, daß sie es verstanden, ohne über solche Zwirnsfäden zu stolpern, den Weg zur Durchführung des A. D. W.-Statuts zu finden; man muß auf der anderen Seite aber auch zugeben, daß es unter den Führern des übrigen Waffenstudententums manchen gab, dessen wafsenstudentische Ehre und Aeberzeugung sich gegen ein solches Verhalten auflehnte, und es war vielleicht nicht bei allen Verlogenheit, sondern bei manchen Verlegenheit, wenn sie bei dem herausdrängen der K. E.-Korporationen aus den Waffenringen versuchten, andere Gründe in den Vordergrund zu stellen. Hinzu kam, daß manche der örtlichen Verbände schon dadurch in eine unangenehme Lage kamen, weil einzelne Derbandstagungen (Burschenschaft, Landsmannschaft) 1919 bzw. 1920 ihren Korporationen die Gewährung der Genugtuung gegen Waffen jüdischer Korporationen untersagten und die Verbindungen dieser Verbände in dem Widerstreit der Bestimmungen von Lokalkomment und Derbandsbeschluß keinen Ausweg wußten, als jedes Mittel zu ergreifen, den unangenehmen Störenfried los zu werden, u. U. sogar auf dem Wege der Auslösung des örtlichen Waffenrings und seiner Neugründung im genehmen Kreis. Für unseren Kampf sind diese Ereignisse aber ohne Bedeutung. „Doch als der Sieg nicht ihrer ward im ehrenhaften Streit, vergaßen sie der Burschenart und Burschenehrlichkeit." Das alte Wort des Viadrtnentrutzliedcs haben wir in jenen Kämpsen des Jahres 1920 wieder einmal erlebt. Aber wie 30 Jahre vorher haben wir darum die Köpfe nicht hängen lassen. „Wahrhaft und wehrhaft" find wir geblieben, wir blieben deutsche Waffen» studenten.') Au der grundsätzlichen Satisfaktions- Verweigerung gegenüber jüdischen Kommilitonen ist eS aber auch in jenen Tagen erfreulich selten gekommen. AIS Verband hat. soweit wir sehen. *) Rur ein kleines Intermezzo sei erwähnt. da< in den Aufsätzen über diese Frage K.L.-Blätter i92v,S.45ff. <3. 122 1921, 0. 65 ff. nicht erwähnt ist. Der Freiburger Waffenring teUte den Beschluß, daß seine Verbindungen jüdischen Korverationen keine Genugtuung geben, den er .angeblich- 14 Tage vorher gefaßt hatte der (StzideMnia erst eine Woche nach Uederdringuna einer l2 paarigen Säbel ». t. Suite mit. Der Beschluß war merkwürdigerweise nicht einmal dem Fechtwan der geforderten Verbindung bekannt gewesen! — nur der Naumburger D. C., der Verband der landwirtschaftlichen Korporationen, die Satisfaktionsverweigerung beschlossen und sich damit auf den Grundsatz einer bedingten Genugtuung gestellt. Der A.D. W. und die maßgebenden Verbände stehen aber mit der oben gegebenen Einschränkung auf dem Boden des Stückes!V der Satzung des A.D.W.: „In waffenstudentischer Weise ist allen ehrenhaften Deutschen Genugtuung zu geben und von ihnen zu verlangen". Oertlich ist es allerdings zu solchen Satisfaktions- Verweigerungen gekommen, aber diese verächtliche Einstellung ist mit der Antwort abgetan, die oer 20. o. K. C.-Tag vom März 1921 hierauf gegeben hat: „Studenten, die einem K. E.er gegenüber Satisfaktion mit der Begründung verweigert haben, daß sie Juden grundsätzlich keine Satisfaktion geben, darf auch keine Satisfaktion gegeben tverden." In solchen Fällen wäre eine waffenstudentische Regelung eine Herabwürdigung der eigenen Ehre. Hier hilft nur der Holzkomment, und es ist erfreulich, daß auch aus dem Lager der völkischen Studentenschaft nicht nur wegen der Tatsache jüdischer alter Herren in den eigenen Verbänden, gegen solche Beschlüsse einflußrciä)e Stimmen laut wurden, so daß heute Falle der Satisfaknonsverweigerung zu den seltenen Ausnahmen zählen. Wird es aber erforderlich, so steht der K. E.er auch hier in geeigneter Weise seinen Mann. Freilich ist auch die Auswirkung der Nichtanerkennung der K.E.-Waffen für das deutsche Wafsenstudententum beschämend und nachteilig genug; denn was war die Folge dieser Beschlüsse. Sprang der K. E.er aus. so fand er selbst auf schtverste antisemitische Pödeieien meist nur Genugtuung auf Schläger, wenn nicht sogar das Borltegeu einer Beleidigung verneint wurde. Der K.E. vertritt aber die Auffassung, daß der Schläger in Fällen antisemitischer Beleidigungen keine ausreichende Waffe ist. er kau» bei kleinen Inkommentmüßigkeiten am Platze sein, aber nicht für den. der nach dem bekannten Riesserwort von uns verfolgt werden muß wie ein Mörder. sei es. daß er „unser Recht bestreitet, als Jude deutsch zu sein", sei es. daß er die Gemeinschaft unserer Väter schmäht, für ihn gibt es keine leichtere Waffe als den Säbel.') So bleibt dem K. E.er durch die Beschlüsse der Waffenringe allzu häufig nur der Iledertusch. aber nicht uns trifft die M'r- *) Der Schläger mit seinen Bandagen ist keine Waffe für den Ährenschutz des deutschen Studentem der wirklich mit seinem Körper, mit seinem ganzen Ich für seine Ähre kämpft. Darum ist der Streit, der gegenwärtig tobt, ob die Schlägermensur .Iweikampf m»k tödlichen Waffen"