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KC-Blätter · 1926-08-01 · Heft 4 (August 1926) · p. Seite 46

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Journal
KC-Blätter
Volume
1926
Issue
Heft 4 (August 1926)
Date
1926-08-01
Page
Seite 46 (sequence 2)
Language
German
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46 Verband zur unbedingten Genugtuung bekannt, sich die Waffen zu eigen gemacht, .die Mittel anerkannt, die im deutschen Studentenleben von seinen Gegnern genutzt wurden. 2hm zählt es gleich, ob der einzelne seiner -Angehörigen grundsätzlich den Zweikampf in der Gegenwart anerkennt, wenn er die Waffe nutzt, Lhrenschutz mit ihr gibt und fordert. Mit dem theoretischen Bekenntnis zur unbedingten Genugtuung ist dem K. C. nicht genügt; um seine Ziele zu verwirklichen, mußte er vielmehr darauf dringen, daß seine Verbindungen eigene Waffen führen und ihre Anerkennung fordern, und bis auf vorübergehende Ausnahmen war dieser Grundsatz auch immer im K. (i. herrschend. Doch diese Stellung zur unbedingten Genugtuung ist nicht so selbstverständlich, so unbestritten, wie es dem flüchtigen Betrachter erscheinen könnte. Schon als der K. E. entstand, herrschte in Oesterreich das „Waidhofener Prinzip", der Grundsatz, dem Juden die Satisfaklionsfähigkeit abzusprcchen. Ebenso wie dieses Prinzip damals für die Wiener „Kadimah" wie noch heute für die öfterreichiscl)en wehrhaften nationaljüdischcn Korporationen kein Grund war und kein Grund sein kann, der die eigene Einstellung beeinflussen darf, so auch für uns. Die unbedingte Genugtuung ist ein K. C.-Prinzip. Wir können cs ablegen, wenn die gesamte Studentenschaft sich von ihm abkehrt. Tun wir es früher oder gar offen wegen der Gegnerschaft anderer wafsenstudentischcr Verbände, wie es nach dem Kriege die deutschen, die zionistischen Korporationen getan haben, so hieße das freiwillig eine Stellung räumen, um die wir in schwersten Kämpfen erfolgreich gestritten Haber». Mag der einzelne sie für strategisch richtig halten oder nicht, ihre Räumung vor dem Signal „Das Ganze halt" wäre eine Niederlage. -Wenn man uns Schwierigkeiten bereitet, so ja gerade darum, tveil den Gegnern daran liegt, dem deutschen Juden dieses Stück seiner Gleichberechtigung zu rauben. Es darf darum kein Zweilel darüber bestehen, daß für uns immer der Grundsatz gilt: LS gibt keinen, auch nicht den nebensächlichsten Punkt, in dem wir uns von dem Gegner vorschreiden lassen, ob wir etwaS tun dürfen oder nicht. — Ilrrd nicht nur die Grundetnskellung unseres Verbandes zwingt uns dazu, auch unsere Arbeit lehrt es unS. Dle Anerkennung der Waffen der K. L.-Korporalionen war von Anfang an die Frucht mühevoller Arbeit. Schwere Kämpfe galt es zu bestehen, aber dos) mit dem Erfolg, daß der K. E. an den Plätzen, an denen schon vor dem Kriege allgemeine. über den Kreis der großen, destimmungfechtenden Verbände hinäusgehende Waffenringe bestand, meist diesen Verbänden angehörter' Gewiß nicht immer als gern gesehenes Mitglied, gewiß nicht, denn man liebte es nun einmal nicht, gezwungen zu sein, nicht nureine harmlose Schlägerpartie zu fechten, sondern auf den schweren Sabel s. s. Genugtuung geben zu müssen, bei dem es wirklich darauf ankommt, ob man sich mit seiner ganzen Persönlichkeit für Ehre und rieberzeugung, für sein Handeln und Denken einsetzen will. Mit allen möglichen Verleumdungen wurde auch damals gegen den K. C. gearbeitet. -Aber eines wurde nie behauptet, daß nicht jede K. C.-Korporation, daß nicht jeder K. C. er als treuer Waffenstudent dem alten Viadrinenspruch gemäß gehandelt habe: dlemo me impune lacessit Es kam der Krieg, es kam der Umsturz und mit ihm, vom Geist der Volksgemeinschaft geführt, der allgemeine Zusammenschluß aller Studenten, die studentische Selbstverwaltung und der allgemeine deutsche Waffenring. Es lag im Wesen der Zeit, daß die Frage nach der Beibehaltung der unbedingten Genugtuung, wie nach der Korporationsreform überhaupt, den K. E. damals beschäftigen mußte, aber ebenso lag es im Wesen der Idee des Verbandes, daß er jede Aenderung der Formen solange ablehnen mußte, wie die übrige Korporationswelt, als deren Teil und Gegenpart er entstanden ist, an den überlieferten Formen festhielt, und hier hat Krieg und Umsturz nichts geändert. Für den K. E. waren diese Formen nie. der Gründungsaufruf der alten Viadrina lehrt dies deutlich genug, der Inhalt seines Wesens, auch für die von uns ivaren sie nicht der Zweck der Korporation schlechthin. die in ihnen mehr sahen als ein Mittel des Kampfes um Ehre und Gleichberechtigung, aber alles, was dle „Viadrina" dazu trieb, mit der Waffe in der Hand als ehrbare deutsche Studenten für unser Recht zu streiten, das galt auch in den Jahren deS Umsturzes und gilt noch heute. Auch die Veränderungen in der Einstellung mancher Korporationen und Korporationsverbände konnten hieran nichts ändern. Der Rassenwahn brachte uns allerdings Rückschläge, Als in den Jahren 1019 und 1920 der -Allgemeine deutsche Waffenring entstand, hielt man eS für zweckmäßig, den Ausschluß des K. E. durch eine Bestimmung deS A.D.W.-Statuts festzulegen, durch den satzungsgemätz oder tatsächlich konfessionellen Verbänden di« Zugehörigkeit zu den Waffenringen versagt werden sollte. Da man glelchzettlg durch den Wafsenkomment den Korporationen die Verpflichtung auferlegte, nur auf Waffen von Korporationen, die den Waffenringen angehüren. Genugtuung zu geben, so ging dieser Beschluß

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