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Der junge Jude · 1927-11-01 · Heft 1 (November 1927) · p. Seite 15

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Journal
Der junge Jude
Volume
1 (1927-1928)
Issue
Heft 1 (November 1927)
Date
1927-11-01
Page
Seite 15 (sequence 17)
Language
German
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DR. SIEGFRIED BERNFELD: TENDENZERZIEHUNG UND AUTONOMIE DES ZÖGLINGS IN DER JUGENDBEWEGUNG Vorbemerkung: Die nachstehenden Aeußerungen sind nach einem Referat von Dr. Bernfeld, das er auf dem vorjährigen Führerkursus des J.J.W.B. in Lehnitz gehalten hat, niedergeschrieben worden. Dem Referat lag folgende Problemstellung zugrunde: Die Erziehung der Jugendbewegung ist eine Tendenzerziehung, sie bedeutet in einem bestimmten Sinne eine Vergewaltigung des Zöglings. Wie ist mit dieser Tatsache, die von weiten Teilen der Erziehungsbewegung erhobene Forderung der Autonomie des Zöglings, d. h. der Entscheidung des Zöglings nur gemäß den Kräften, die in ihm selbst vorhanden sind und die der Erzieher zur Freiheit zu führen hat, zu vereinbaren? Es gibt keine Autonomie des Kindes und des Jugendlichen im eigentlichen Sinn des Wortes. Erziehung ist ganz allgemein die „Vergewaltigung" der kindlichen Seele. Man kann diesen Prozeß auch Entfaltung nennen, es bleibt aber immer eine sehr fühlbare Einschränkung des Trieblebens des Kindes. Das unerzogene Kind wäre nicht gesellschaftsfähig; durch die Vererbung werden nicht die höheren Verhaltungsweisen mit übernommen. Die Erziehung hat die Aufgabe, das Erbgut an Trieben kulturfähig zu machen. Erziehung ist daher immer ein Eingriff in die Freiheit des Trieblebens des Zöglings, die allgemeine Forderung der Autonomie daher unberechtigt. Ein Kind würde ohne Einwirkung auf die Triebwelt z. B. nicht sprechen lernen, schon die Entziehung der Mutterbrust und die Ernährung nur zu bestimmten Stunden des Tages bedeutet eine einschränkende Erziehungsmaßnahme. So beginnt die Erziehung schon in den allerersten Lebenstagen des Kindes. Es gibt keine „natürliche" Verhaltungsweise, die außerhalb der Gesellschaft stünde. Es gibt Erziehungsformen, in denen das Zusammenleben ohne eine systematische Einwirkung bis zu einem bestimmten Alter verläuft. Das Negerkind z. B. wird nicht erzogen, nicht gestraft. Es gibt nur eine unmittelbare Reaktionsweise der Mutter, die aber nicht in irgendeiner bewußten pädagogischen Absicht erfolgt. Dies Kinderparadies hat ein Ende mit der Vorpubertät. Der Knabe wird dann für einige Wochen oder Monate aus der Gesellschaft herausgenommen und in ein besonderes Erziehungshaus gebracht. Hier wird er körperlich gegen Qualen und Leiden abgehärtet, hier findet die Tätowierung und die Beschneidung statt (Initiationsriten). Während das erste Stadium der Erziehung bis zur Vorpubertät also nur Individualkonflikte kannte, entstehen in der folgenden Periode Konflikte mit der Gesellschaft. Auflehnung gegen die Erziehungseinrichtungen dieser Periode würde Tötung durch den Stamm zur Folge haben. 15

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