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Blau-Weiss-Blätter · 1922-01-01 · 2 (1922) · p. Seite 30

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Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
3 (1922-1923)
Issue
2 (1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 30 (sequence 16)
Language
German
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i;>^ v.v^ ^Die ßundessekretär^ nehmen an den Sitzungen der Bundesleitung teil. Die; Machtbefugnisse der Bundesleitung finden ihren Ausdruck in Vfbigetiden-; : : Örundgesetseert des Blau-Weiß. zum Blau-Weiß legt jedem Einzelnen Verpflichtungen vaüfj die; den ganzen Bereich seines Lebens umfassen. hat mit seiner ganzen Person und mit Hingabe aller Eseäher Kräfte; dem Blau-Weiß zu dienen, :v i :;:' Den Anordnungen der Bundesleitung oder der von ihr ermächtigten <; Körpersbhaften oder Personen ist unbedingt Folge zu leisten. }^ ifeNiDe^ Bundes!eifung steht in allen Angelegenheiten persönlicher oder i )saetoieher Art, diei das Interesse des Blau-Weiß betreffen, die volle Verfügungsgewalt über^ die Menschen des Bundes zu/;r c 5 D erstreckt sich nicht nur auf die aktiven Mitglieder;kdes Bundes; Jeder, der die Blau-Weiß-Nadel trägt, steht zur Disposition der. k fiühdesleiiung* i D£n Erfordernissen des Bundes gegenüber hat das persönliche Interesse zurückzutreten. |;v-jeder notwendige Wechsel des Aufenthaltsortes unier . %ÖerüCksichtigungdes größtmöglichsten Nutzens für den Blau-Weiß erfolgen, ^fefe der vorübergehend oder für immer seinen Aufenthaltsort z^yeirlassen gedenkt> ist verpflichtet, mindestens 2 Monate vor dem . ^■^ilpunkt^ der ■; Üebersiedlung . der; Bundesleitung seine Absicht mitzuteilen, V ^./:o::;Dje Bundesleitung hat das Recht, den betreffenden Blau-Weißen nach;^rfoigter^Aussprache an den Ort\ zu überweisen, der ihr im Interesse des / \ Rundes; ails {geboten erscheint ■ . . :'. ^t^fe&^Ä^^ ^ei4/ Bündesieifung\ getroffenen Entscheidung ist unbedingt ^<^[:^^4^^ ■ -V, Blau-Weißen zu einem Verein, einer Partei - äöder;; sonstig bedarf; in jedem Falle: der Genehmigung der BühäbM^itüng. "!: j'•? r"} Ä üf. Ah Ordnung der Bundesleitung irtüß der Austritt aus den betreffenden : ^:^6in^tt^niv Parteien, Organisationen erfolgen. " ::^!^ kann den Mitgliedern des Bundes Verpflichtungen;ihaförije^ in einer . Höhe auferlegen, die der Größe der Aufgaben des - ipat^Weiß en^ ist verpflichtet, Anfragen der Bundesieitung in diesen : Angelegenheiteu wahrheitsgetreu zu beantworten und die von ihm geforderten Abgaben pünktlich zu entrichten. ^, ';; Jeder Biäü-Weiße, der die in den Grundgesetzen des Bundes ausge- ^5&öherie^ nicht erfüllt, kann von der Bundesieitung aus dem , und; zum Ablegen - der Blau-Weiß-Nadel ge- .. .. ^^ßtigei*'^eide&^C\-:k^:-^' .

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