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Blau-Weiss-Blätter · 1922-01-01 · 2 (1922) · p. Seite 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
3 (1922-1923)
Issue
2 (1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 31 (sequence 17)
Language
German
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Der MädcheribuddL Seit der Entstehung des Blati-WeiÖ gab es in fast allen Bünden mehr od£r minder Selbständige Mädchengruppen, die, wenig zusammenhängend, kein einheitliches Ganzes bildeten. Erst seit diesem Bundestag, vorbereitet durch die Entwicklung dös letzten Jahres, seit der Führerinrienvortagung m Eggersherg gibt es einen Mädchenbund. — Die Vortägung brächte zum ersten Male den Zusammen^ schluß aller, einen genauen Ueberblick über die Lage in allen Mädchengruppen und die eingehende Aussprache und Klarstellung des gemeinsameri Wegeä und Erziehungsbildes. ..• Hier : würde auch die Erkenntnis* daß das Ziel im Blau-Weiß für Jungen und Mildchen das gleiche, die Wege aber versehiedene sind, besprochen und die Notwendigkeit der getrennten Arbeit betont; Wir kamen zum Bundestag im Gefühle unserer starken Zusammengehörigkeit untereinander. Erst so war es möglich, eine einigermaßen einheitliche Stellungnahme zu allen Fragen des Bundes zu finden. Unsere Zustimmung zum Bunde geschah aus der Bejahung der am Bundestage neu gestellten Forderungen des Bundes, Wir sahen unseren anderen Weg und formulierten ihn folgendermaßen: nDss terziehurigsbüd der Mädchen ist nicht das eines im Heere stehenden . Soldaten, sondern dasjenige der jüdischen Frau für Palästina, die ihren Bedingungen gemäß dem Bunde zur Verfügung steht* Wir sind uns klar, daß die noch hesiifhriitere Herausarbeitung dieses Bildes — gedanklich mid tatsächlich —. die Aufgabe der nächsten Zeit sein muß, Unsere Stellung zum Gesetz. Als Glieder des großen Bundes gelten für die Mädchen die.Forderunge.« des Bundes/ Die Grundgesetze, dte aus dem Leben der Jungen organisch erwachsen sind, können wir,;—* unserm Erziehungswege gemäß —: nicht vollkommen zu den unseren machen. Die Grundgesetze gelten : für; difeo Mädcbeit mit folgenden Einschränkungen r 1, Eine Blau-Weiße kann sich wohl als Einzelne „mit ihrer ganzen ■ Person und Hingabe aller ihrer Kräfte* dem Bunde unterstellen* als Gesaniiheit können aber die Mädchen ihrfcr Natur nach sich nicht für j,den ganzen Bereich" ihres Lebens verpflichten. ■ 2, Außer dieser Einschränkung gilt für die Mädchen noch eiiie solche; iin Verfügungsrecht des Bundes j denn wir wissen* daß übet ein Mädehen nicht in demMaß^ wie Über einen Jungen verfügt werden kärirti : Die Nadelverkihung, Die Nadel Verleihung untersteht den Gesetzen des Bundes und der Annahme der Grundgesetze unter Hinzufügung unserer Einschränkungen, uni besonderen Forderungen, Die Mädchen werden durch Hahäsöh lag verpflichtet^;V-Die Organisatiöh.. -k-v": :M:-yv '■■r^rt.i Der x^föddienbtmd .wird bei der Bundesleitung durch die Bundessefcre^;; tMhfenvörireten > die . der Buhdesieitung verantwortlich sind;;. Die Bünde iind-iri GaUe eingeteilt) die einer Gaufuhrerhi unterstehen* 31

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