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Blau-Weiss-Blätter · 1922-01-01 · 2 (1922) · p. Seite 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
3 (1922-1923)
Issue
2 (1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 29 (sequence 15)
Language
German
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Die Ernennung des: Führers erfolgt in Form der Ausstellung eihes l Führerausweiseö auf Beschluß xier Bündesieitung* Siedelt ein Führer: ^ines Einzetbundes aii den Ort eines -anderen^ Rundes über* so ist:-."zu seiner Aufnahme in die neue Führerschaft dir erneuter Antrag an die Bundesleitung und die Befürwortung des Oberführefs /notwendig: ■ ■■ ■■'■.■'V' ■;' ■ v: i : Der so wiederemahiite Führer erhält eine neue Ausweiskärte, ■;;; Die Bundesleitung hat das Recht, auch ohne Vorschlag Führer'^ Führerschaftsleiter in eineh Eirizelbund einzusetzen. Der Führer nutß im Besitz der BlauAVeiß-Nade! sein* Y - - .,' Unterführer werden von der Führerschaft des EmzelbühdeS ernatibt;; Dem Unterführer können alle Pflichten eines Führers übertragen werden* Er braucht nicht-ntiBesitze' der Blau-Wei8-Nadöl zu sein*;&y-M;k ■■ Q a u 1 e i i u n g* ■ r\^py-; t Die Qauleitutig hat >dfe; A /Bezirke organisatorisch i;usäinitienzufassen und als Bindeglied iv^ischeö^ : Bündesieitung und EinzeJbtinden mi dieiieh. ■ -Vi-;; Die Oauleif ühg liegt in den Händen der Oberführer, die vön der Bundes* ieitüng ernannt werden. ' :•. v: Den Oberführern kann die Ausführung von Arbeiten und di^ Durchs - fuhrung yoii Beschlüssen d|r Bundeöleitung überfragen werden.; / Bünde mit mehr als sechs Jungt^nszügen können als;Gati behtod^Ii werden,: und der Führersdhäftsleiter kähn zum Oberführer erhanrtK^erden>Y -v Neben den ÖberfühteriEt; können nur Führersehaftsieiter mitten^lept?^ nischen Funktionen einer Öauleitüng betraut werden, i-^yj^:^ - V c Der Oberführer hat das Recht, den Führern seines Oaus A^fgab^n^MI "übertragen und die: Einzel -zu erforderlichen Leistungen Jieraü^üzfehWh^i. Sämtliche Binzeibühde eines Gaus unterstehen der Disziplin ^ikfer .Oberführers, :•• •_..}..•■] yr ■ ' ■ ,^-;y O^?''i'.-i:'.J^ Die,; Eihzelbünde iiäbert^ sofern sie einem £rait: :£»^^^ ^Ichtigeii Angelegenhei ten rtiit;der Biiridesieitüng .'auf:äem:We^;.:ü^'i Oberführer 'zu verkehren; /: ,.: :" /V'^-'V-Vv 'ySl Insbesondere werdeil Vorsehläge zü Führererhennungen;tüid.' ::.Nidfe|^' verieihungeh von der Bündesieitung nur -erledigt;- wenn der ■■Oberführer gegen-■ gezeichnet hat. ' . — V'.:-' ■ ßu n des! ei t ung; Die: Bündesieitung d£s: Blau-Weiß ist die oberste Spitze des Qesaait-j bundes. tri ihrer Hand ii^gt die Initiative für die Leitung des Bundes sowie; die Exekutivgewalt Ste vertritt den Blau-Weiß in allen Angelegenheiten nach; innen und toßen. " Die Bündesieitung besteht aus drei Mitgliedern. Die Bündesieitung ernennt die Bundessekretäre auf ein Jahr und bestimmt; die Art und den Umkreis ihrer Aufgaben. Jeder Bundessekretär ist im Bereich seines Arbeitsgebietes der Bundeslehuhg voll verantwortlich. 29--

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