Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 189)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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I * ■ ' [ . ' % ' ■ ' ' ' * — 187 — 3, Ueberhaupt alles vorzukehren, was geeignet ist, die hebräische Sprache und Literatur zu fördern. (Folgt ein Schlussappell in hebräischer Sprache.) (Lebhafter Beifall.) Dr. Rosenheck: Hochangesehene Versammlung! Wenn ich mir erlaubt habe, an dieser Stelle an die Eede des Herrn Dr. Ehrenpreis einige Worte anzuknüpfen, so that ich es nicht in der Absicht, um daran eine Debatte zu knüpfen, denn eine Debatte über einen solchen Gegenstand wäre ebenso sinnals zwecklos. Ich habe mich zum Worte gemeldet, den hohen Congress zu ersuchen, einige kleine Resolutionen zu fassen, welche wir dem Actionscomite zur Kenntniss bringen wollen. Hochangesehene Versammlung! Als einer der Vertreter einer geschlossenen Judenmasse der galizischen Juden, muss ich constatieren, dass in Galizien 750.000 Juden keine andere Sprache sprechen, als die des Jargons. Nichtsdestoweniger müssen sie die polnische Sprache als Umgangssprache angeben, wenn sie sie auch nicht sprechen können. Das ist wohl nebensächlich. Es ist schliesslich doch eine entlehnte Sprache. Es ist also gleichgiltig, ob man Jargon oder polnisch spricht. Aber der Jargon schreibt in denselben Schriftzeichen, wie unsere heilige Sprache und es ist auf Grund eines alten Documentes des Kaiser Josef verboten, dass jüdische Schriftzeichen als gesetzlich benützt werden sollen. Dieses Verbot hat sich als eine gesetzliche Anordnung bis jetzt erhalten. Es kommt noch ein zweiter Uebelstand dazu. Weil viele keine andere Sprache beherrschen als den Jargon, kommen sie einzig und allein dadurch oft mit dem Gesetz in Conflict. Man lässt sie, obwohl sie eine staatlich anerkannte Nation sind, mit dieser Sprache nicht vor Gericht auftreten, während ganz winzige Minoritäten, wie die Ruthenen in der Bukowina es erzwingen konnten. Der Jude ist deshalb in die Zwanglage versetzt, polnisch oder ruthenisch reden zu müssen. Ich stelle folgenden Antrag: „Der wohllöbliche Songress wolle folgende Resolution fassen und dem Actionscomite überweisen: 1. Von allen galizischen Zionsvereinen sind besondere Curse für die hebräische Sprache zu gründen. 2. Es sei dahin zu wirken, dass die hebräischen Schriftzeichen als gesetzlich anerkannt werden und dass der Jargon als Sprache von 750.000 vom Staate anerkannten Juden so anerkannt werde, dass diese sich nicht einer fremden Sprache bedienen müssen, sondern in ihrer Sprache vor Gericht aussagen können.4' Professor Dr. Schapira: Hochverehrte Versammlung! Sehr kritisch ist jetzt meine Lage, wenn ich den Gedanken vertheidigen soll, der von mir angeregt wurde, nachdem die Worte meines Vorredners mit solcher Begeisterung aufgenommen worden sind, wie sie es wirklich verdient haben; und kann ich unmöglich die Eindrücke jetzt noch weiter erhöhen, als sie vorher bei jenen Worten schon angeregt wurden, wo es sich um die hebräische Sprache gehandelt hat. Es ist aber ein so wichtiger Punkt, dass ich ihn nicht mit Stillschweigen übergehen kann. Ich hatte wegen Gründung einer Hochschule (nicht Universität) in Palästina einen Antrag gestellt: „Der Congress wolle beschliessen, für die Verwirklichung folgender Idee thatkräftig einzutreten: In den zu gründenden jüdischen Colonien in Palästina soll für alle auf religiöse und moralische Erziehung sowohl, als auch auf geistige Ausbildung der Juden gerichteten Bestrebungen ein einheitlicher Mittelpunkt geschaffen werden.