Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 166 (sequence 168)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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- 166 — wie zusammenfliessende Gelder zu verwalten sind. Nun liegt aber schon lange ein Vorschlag von Professor Schapira vor.*) Wir wollen mit einiger Weitherzigkeit, soweit Sie nicht zur Obstruction führt, die Redner zum Worte kommen lassen. Herr Prof. Schapira wünscht das Wort. Schapira: Geehrte Versammlung! Ich werde weder Ihre Zeit noch Ihre Geduld missbrauchen. Ich bin im allgemeinen derselben Meinung wie Dr. Bodenheimer und die übrigen Herren, dass wir jetzt definitive Beschlüsse so wenig als möglich fassen können in Bezug auf den Nationalfonds. Wenn der Congress beschliesst, diese Frage dem Comite zu überlassen, so bin ich vollständig damit einverstanden. Ich möchte nur hervorheben, es ist, so viel ich weiss, von einer grossen Anzahl anlesender Brüder mit mir der Wunsch ausgesprochen worden, dass ausser den anderen Fonds ein territorialer Fonds geschaffen werden soll. Zweitensr damit dieser territoriale Fonds nicht später zu anderen Zwecken verwendet werden könnte, dass diesbezügliche Massregela in die Statuten aufgenommen werden. Drittens, dass dieser Fonds überhaupt niemals erschöpft werden sollte. Das sind die drei Grundprincipien, von denen ich nicht abgehen möchte. Ich will darauf bestehen, Ihnen diese drei Verschlage zur Annahme im Principe vorzuschlagen mit der gleichzeitigen Mittheilungf dass schon hier Herren anwesend sind, die eine namhafte Summe für diese Grundsätze zu zeichnen bereit sind, und der Congress hätte eigentlich nur zu beschliessen, diese Summe in Verwahrung zu nehmen, unter den angegebenen Bedingungen. Es ist in meinem Vorschlage ein heikler Punkt, der wegen des Plebiscits. Ich lasse ihn gerne fallen, das heisst mit Berücksichtigung in der Commission. Wir wollen der Commission freie Hand lassen, wohl möchte ich aber an die Commission die Bitte richten, für Massregeln zu sorgen, dass diese Punkte, welche ich hier *) Der Vorschlag des Professor Dr. Schapira lautet: „Stellen wir uns vor, unsere Ahnen hätten bei ihrer Auswanderung ins Exil eine wenn auch noch so kleine Summe für künftige Zeiten gesichert, so würden wir heute damit grössere Territorien erwerben können. Was unsere Vorfahren theils nicht gekonnt, theils versäumt haben, das sind wir zu thun verpflichtet, für uns und unsere Nachkommen. Legate für künftige Zeiten unterliegen aber der Gefahr, später nicht zu dem ursprünglich beabsichtigten Zwecke verwendet zu werden. Dieser Sorge soweit als möglich Rechnung zu tragen, ist das Bestreben dieses Vorschlages: 1. Es sollen von allen Juden der Welt, von arm und reich, ohne jeglichen Unterschied, soweit es die Gesetze derjenigen Staaten, denen die betreffenden Juden angehören, erlauben, einmalige und periodische Beiträge zur Begründung eines allgemein jüdischen Fonds gesammelt werden. 2. Zwei Drittel des so gebildeten Ifönds sollen als Territorialfonds betrachtet werden und dürfen nur zur Erwerbung von jüdischem Territorium verwendet werden, während ein Drittel für Erhaltung und Cultivierung des erworbenen Territoriums, sowie für gleich wichtige allgemeine jüdische Zwecke Verwendung finden soll. 3. Das erworbene Territorium darf niemals veräussert, auch nicht an einzelne Juden verkauft werden, sondern es kann nur verpachtet, und zwar auf höchstens 49 Jahre und nach noch auszuarbeitenden Grundsätzen* 4. Der oberwähnte Fonds darf an Capital und Zinsen nicht angetastet werden, bevor er eine Höhe von mindestens 10 Millionen Pfund Sterling erreicht hat.