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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 161

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 161 (sequence 163)
Language
German, English, Hebrew
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— 161 — graphen einer einzelnen Person auf den Leib drechseln. Der Generalsecretär ist das executive Organ nach meiner Auffassung'. Nichts anderes ist darunter verstanden. Wir haben eine Möglichkeit geschaffen, dass er berathende Stimme und Sitz in der Leitung hat dadurch, dass auswärtige Delegierte das Recht haben, Vertreter in Wien zu ernennen. Präsident: Ich mache darauf aufmerksam, dass der Antrag Schalit die Constitution des Comites geradezu vorwegnimmt. Entweder wird die Sonderstellung berücksichtigt, oder es wird diesem Comite im vornherein vorgeschrieben, wer sein Generalsecretär sein wird. Ich glaube nicht, dass ein einziger mit einer solchen Bedingung ein Mandat annehmen wird. Wir können doch nicht einen Functionär ernennen, ohne ihm einen Auftrag zu geben. Ich verstehe den Antrag ganz und gar nicht. Dr.Kornblüh : Soll der Generalsecretär ein besoldeter sein oder soll es ein Ehrenamt sein? Ist er ein Besoldeter, dann ist der Antrag nicht am Platze. Präsident : Der Antrag ist für mich eine juristische Unmöglichkeit. Wenn ein Gesinnungsgenosse ein Honoraramt bekommt, so kann es ihn nicht disqualificieren und es denkt wohl auch niemand daran. Wenn wir nur einen solchen wählen wollen, der seine Brauchbarkeit erwiesen h&. Ein Antrag auf Schluss der Debatte ohne Anhörung weiterer Eedner wird angenommen. Schallt: Ich habe mir vorgestellt, gerade weil es ein besoldetes Amt ist, so ist der Betreffende kein abhängiger Mann und den anderen ebenbürtig. Bei den Socialdemokraten ist es auch so. Wir sind kleine Bourgeoispartei. Wir haben es heute von Dr. Farbstein gehört. Wir müssen überall das demokratische Princip in den Vordergrund stellen, und eben dem demokratischen Princip ist es entsprechend. Gerade, weil der Secretär bezahlt ist, soll er Sitz und Stimme haben. Bromberg: Ich schliesse mich vollständig den Ausführungen des Herrn Schalit an. Trotzdem geht es nicht an, jetzt schon über diesen Alitrag abzustimmen, bevor über das Ganze etwas gesagt wird. Ich beantrage, den Antrag zu vertagen, bis wir zum Generalsecretär kommen. Es wird hier eine neue Stelle, Generalsecretär, geschaffen und es wurde nicht einmal darüber gesprochen, ob er von uns hier gewählt werden soll. Steiner: Ich schliesse mich dem Antrage Bromberg an. Wir müssen zuerst beschliessen, ob überhaupt ein Generalsecretär gewählt werden soll. Die Vertagung des Antrages Schalit wird angenommen, § 4 wird angenommen. Präsident verliest 8 5. Birkenstein; Ich möchte nur einschalten, dass ein ausländisches Mitglied auch einen Auswärtigen bestimmen darf, der ihn in Wien vertritt. Schach: Ich möchte betont haben, dass es picht eines von diesen fünf Mitgliedern in Wien sein darf, das einen Auswärtigen vertritt. Herbst: Ich glaube nicht, dass man das Ziel erreichen wird, wenn man Mitglieder wählen sollte, welche in Wien sind, aber nicht aus dem Lande, welches sie präsentieren sollen. Sonst wäre es genügend, wenn die fünf in Wien die Commission bilden würden. Steiner: Ich "möchte folgende Erläuterung geben. Die Aufgabe eines solchen Vertreters ist folgendermassen gedacht: Er hat Sitz, aber nicht Stimme in den berathenden Comites. Er holt gegebenenfalls Eeferate von seinen Mandanten ein. Infolgedessen muss er auch in Wien wohnen, damit er bei den Berathungen zugegen ist.! 11

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