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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 157

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 157 (sequence 159)
Language
German, English, Hebrew
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Steinert Es ist eine Principienfrage aufgeworfen worden, welche gar nicht dazu gehört. Es ist die Frage, ob nur Delegierte am Congresse tHeilnehmen dürfen. Theilnehmen wird wohl jeder Zionist, stimmen aber nur die Delegierten, sonst wäre der Congress auf eine schiefe Basis gestellt. Ein Zusatz ist zwecklos, weil er selbstverständlich ist. Wir sagen ja, jeder Zionist kann Delegierte wählen. Es ist auch schon die Frage aufgeworfen worden, wie gewählt werden soll. Wir können uns hier auf die Organisation und die Form, wie die Stimmen eingereicht werden sollen, nicht einlassen, denn wenn wir die bestehenden Vereine als Executivorgane bestimmen würden, würde eine Auflösung der Vereine in einzelnen Ländern sofort erfolgen. In Oesterreich z. B. würde dies sofort geschehen. Darum ist eine etwas vage Bestimmung absolut nothwendig. Sagen wir: Ein Land hat 800 Zionisten, welche Beiträge liefern und folglich hat es acht Delegierte zu wählen. Diese werden schriftlich gewählt. Eine Wahl, wo man zusammenkommt und wählt und vielleicht von Odessa nach Warschau fährt, ist durchaus ausgeschlossen. Ein Verein, der über 100 Mitglieder hat, kann auch selbständig wählen. Aber wir hier wissen nur von dem Ganzen. Russland z. B. zahlt für so und so viel an den Congress und hat das Recht, so und so viel Delegierte zu wählen. Das andere ist Sache der Landesorgänisation im Lande. Dr. Landau: Mit Rücksicht darauf, dass nur Delegierte Stimmrecht haben sollen, ziehe ich meinen Antrag zurück. Steiner: Ich stelle den Antrag, Alinea a anzunehmen ohne Zusatzantrag. . Schach: Ich ziehe meinen Antrag ebenfalls zurück. Präsident (verliest den Antrag Herbst): „Es ist eine Stelle zu bezeichnen, an welche die Stimmberechtigungsbeiträge zu entrichten sind." (Zu Herbst): Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass, wenn dieser Antrag angenommen wird, wir eine grosse Debatte eröffnen müssen über die berechtigte Steile. Ist es ihre Absicht, die Debatte jetzt schon zu eröftnen oder sie erst später vorzubringen bei dem Punkte, der über das Congressbureau handelt? Herbst: Ich ziehe meinen Antrag zurück. In der Abstimmung über Alinea a des Artikel 2 wird derselbe angenommen. Präsident verliest Alinea b. Dr. Blnmenfeld: Ich möchte mir erlauben, folgenden Antrag zn stellen^ Ich stelle mir das so vor, dass je 100 Mitglieder je eines Ortes darunter verstanden sind. Ich kann mir das nicht so vorstellen, wie der Referent es bezeichnet hat, dass man die Zahl der Mitglieder eines ganzen Landes summiert und dann den Quotient feststellt, woraus sich die Zahl der Delegierten ergibt. So könnte es sich ergeben, dass manche Gruppe von Zionisten ohne Vertretung bleibt. Denn bekanntlich befinden sich die grössten Massen der Zionisten in den Hauptstädten der Länder, und wenn man darauf ausgeht, dass die Zionisten sämmtlicher Länder eine angemessene Vertretung haben, so ist es meiner Ansicht nach das Richtigste, das so zu verstehen, dass je 100 Mitglieder je eines Ortes das Recht hätten, einen Delegierten zu wählen. Befinden sich in einem Orte Gruppen, welche weniger haben, so möchte auch ich ihnen das Recht, Delegierte zu wählen, zugestehen und für Mitglieder über 100 würde ich ebenfalls das Recht eines Delegierten zuerkennen. Meine Herren! Wir können

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