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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 148

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 148 (sequence 150)
Language
German, English, Hebrew
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Fühlung und diese unterstehen einem Executiveomite — gegenwärtig dem Congress-Bureau in Wien. Dies wären die Grundzüge dieser Oiganisation. Nachdem diese geschaffen, beginnt in den einzelnen Genossenschaften der verschiedensten Länder eine eifrige Propaganda. Das Aufnehmen der Mitglieder und das Einheben der Einschreibegelder und der Mitgliederguthaben wird fortgesetzt und die vereinnahmten Beträge an die Landesbank (Landes-Central-Genossenschaftsbank) bis auf ein Zehntel abgeführt Nun werden wohl in jedem Lande Männer sein, welche sich in Palästina ansiedeln wollen und auch finanziell so gestellt sind, dass sie das zu erwerbende ländliche Anwesen mit allem, was dazu gehört, bald mit 5- bis 6000 Francs bezahlen können. Diese Beträge werden sofort verzinsbar angelegt und erhält diese Classe I der Ansiedler bis zur vollzogenen Besitznahme ihres Anwesens eine Dividende. An diese Classe hat die Verwaltung keinferlei Ansprüche mehr wegen Zahlung und Zinsen etc. Diese Classe von Ansiedlern bleibt aber, um die Creditfähigkeit der Gesammtunternehmer zu fördern, noch fünf Jahre in Haftpflicht. Es wird ferner Genossenschaftsmitglieder geben, welche nur 4000, 3000 und nur 2000 bezw. nur 1000 Francs einzahlen können. Diese Classe II erhält dasselbe ländliche Anwesen in demselben Umfange und der Qualität wie Classe I, empfängt auch für den eingezahlten Betrag bis zur erfolgten Besitznahme eine entsprechende Dividende, stellt aber der Verwaltung in Höhe des Fehlbetrages bis zu 5000 oder 6000 Francs einen Hypothekarbrief von 4000,.3000 bezw. 2000 Francs aus. Diese Hypothekarschulden werden allerdings zu einem noch festzustellenden massigen Zinsfusse quartaliter verzinst. Diese Verzinsung muss pünktlich erfolgen. Es werden aber sehr viele sein, welche ausser dem Einschreibegelde von 10 Francs nur jährlich etwa 10 bis 50, bis 100, 500 und 900 Francs zahlen können. Diese alle bilden die Classe III. Auch diese erhalten von den eingezahlten Beträgen abzüglich dem Einschreibegelde eine Dividende. Dieses letztere muss unbedingt geschehen, damit der kleine Mann sich überzeuge, dass alles mit rechten Dingen zugeht, und zuf Sache Vertrauen hat. Dieses Sammeln der verschiedenen Beträge, als : Einschreibegelder, Mitglieder- Guthaben, Spar-Einlagen, aus Schenkungen, Vermächtnissen etc., wie ich später ausführen werde, wird solange fortgesetzt, bis sich entweder in einer Landes-Centraibank oder in den gesammten Centrai-Landesbanken 1 Million Francs oder deren sichere Gegenwerte befinden. Classe I und II der Ansiedler erhalten ihre Erwerbungen. Letztere geben ihre Hypothekarbriefe, welche bei eventueller Geldknappheit bei befreundeten, unserer Sache gewogenen Bankinstituten gegen Bargeld verpfändet werden können. Von dem Rest der 1 Million Francs und für die Pfandbeträge werden ländliche Anwesen erworben und dieselben durch das Los an Mitglieder der Classe III abgegeben. Diese letztere schuldet der Verwaltung den ganzen Wertbetrag abzüglich des eingezahlten Mitglieder-Guthabens und stellen einen dieser Höhe entsprechenden Hypothekarbrief aus. Diese Hypothekarschuldner können ihre Schuld in Raten von 100 Francs abtragen. Dies muss alsdann pünktlich in dem Hypothekar-Schuldbrief vermerkt werden* Verkäufe dieser ländlichen Besitzungen an N i e h t j u d e n sind aiis geschlossen. Jeder Ansiedler bleibt noch fünf Jahre nach erfolgter gänzlicher Abzahlung seines von der Verwaltung erworbenen Anwesens in der Haftpflicht. Solange ein Ansiedler in der Haftpflicht ist, kann er nur mit Genehmigung der Verwaltung das ganze oder einen 3Pheil seines Anwesens an Juden verkaufen. Rückständige Zinsen werden

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