Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 149)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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- 147 — M. Moses (Kattowitz): Geehrte Versammlung! „Hilf Dir selbst, so wird Gott Dir helfen," sagt das Sprichwort. Unter allen Fragen über die nationale Wiedergeburt unseres jüdischen Volkea ist wohl die wichtigste, welche die Colonisation Palästinas betrifft. Die bisher gegründeten Colonien verdanken ihr Entstehen der Thätigkeit der verschiedenen Colonisationsvereine und der Thätigkeit einzelner Wohlthäter. Die im grossen ganzen wohlgelungenen Colonisationsversuche in Palästina spornen uns an, diese Thätigkeit im grossen zu betreiben. Hiezu aber reichen die Mittel der verschiedenen Colonisationsvereine und auch die Mittel der einzelnen sehr reichen Wohlthäter nicht aus. — Die Besiedelung Palästinas durch Juden ist eine Geldfrage im wahrsten Sinne des Wortes; dazu gehören viele hunderte von Millionen Francs. Zur Aufbringung solcher Summen gibt es zweierlei Mittel: 1. entweder die Gründung einer grossen Bank, wrelche Actien ausgibt, oder 2. die Gründung von Genossenschaften zur Erwerbung von ländlichen Besitzungen in Paläs t i n a. Beide Mittel sind hiezu vorzüglich geeignet, weil der zu erwerbende Bodenbesitz durch fortschreitende Ertragsfähigkeit und Bebauungsfähigkeit mit seiner fortschreitenden Bevölkerung, seinem Verkehr etc. im Wert fortlaufend steigt, derart, dass eine Gefahr, die angelegten Capitalien zu verlieren, ausgeschlossen ist. Der Umstand jedoch, dass unsere jüdisch-nationalen Bestrebungen bei vielen reichen Juden auf Gegnerschaft stossen, legt uns den Gedanken nahe, dass unsere Gegner diese Actien aufkaufen, um damit unser Werk zu stören und zu vernichten. Diese Gefahr ist nicht einmal ausgeschlossen, wenn die einzelnen Actien in kleine Anteilscheine von 10 bis 25 Francs zerlegt würden. Auch würde sich in diesem Falle die Ansammlung grösserer Capitalien (Millionen) sehr erschweren. Ungleich sicherer und jeder Störung vorbeugend ist das andere Mittel: die Gründung von Genossenschaften zur Erwerbung von ländlichen Besitzungen in Palästina. (Die Anlegung von Fabriken und die Errichtung von Handlungshäusern etc. muss lediglich der Thätigkeit von Privatleuten überlassen bleiben.) Der ländliche Besitz eines Colonisten muss umfassen : 1 Wohnhaus, Stallung, Schuppen etc. und soviel Acker und Grartenland, dass eine Familie, bestehend aus fünf Köpfen, bei bescheidenen Ansprüchen ihr genügendes Auskommen findet. Dasselbe muss auch das nothwendige lebende und todte Inventar umfassen. Dieses alles dürfte etwa 5- bis 6000 Francs kosten. So gross muss die Haftsumme sein, für welche jedes Mitglied dieser Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht haftet. In Betracht kommen in erster Reihe die Juden in Rumänien, Galizien und Russland. In diesen Ländern vereinigen sich etwa 50 bis lOu und 200 und mehr Mitglieder zu einer Genossenschaft. Mehrere solcher Genossenschaften in einem Lande bilden eine Gruppe und diese haben in der Hauptstadt oder in der grössten Gemeinde ihres Landes ihre Centralverwaltung. Jede Genossenschaft bildet für sich eine Genossenschaftsbank. Die Einnahmen derselben bilden: 1. das Einschreibegeld, 2. die Einzahlungen der Mitglieder, Guthaben etc. Die Spar-Einlagen dieser letzteren wrerden zu einem mässigen Zinsfusse verzinst. Die Mitglieder erhalten für ihre eingezahlten Beträge eine Jahresdividende, während die Einschreibegelder, die pro Mitglied nicht unter 10 Francs betragen dürfen, zur Bildung eines Reservefonds und zur Begleichung der Verwaltungskosten verwendet werden. Die Landes-CentralVerwaltungen (Banken) dieser Genossenschaftsbanken stehen mit den anderen solchen Landes-Centralbanken iE engster 1«*