Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
- Issue
- 29. bis 31. August 1897
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 129)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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127 Das Capital gleicht, wenn ich ein etwas gewagtes Bild gebrauchen darf, einem wohlerzogenen Mädchen, das sich schüchtern verbirgt, wenn ein leichtsinniger, geckenhafter Liebhaber ihm nachstellt; so scheint das Capital zu verschwinden, wenn neue Unternehmungen von zweifelhafter Sicherheit auf dem Markt nach Geld suchen. Sobald ein reelles Unternehmen, ein rentables Project auftaucht, ist Capital in Hülle und Fülle da, wirft es sich uns aufdringlich an den Hals. Durch freiwillige Beisteuer aufgebrachte Summen werden vorläufig ausreichen, um die Ausgaben für die Agitation und Propaganda unserer Idee zu decken. Die erste Aufgabe für die einzusetzende Finanz-Commission wird nun, da wir auf andere Bankinstitute nicht rechnen dürfen, darin bestehen, eine Special Bank für unsere Zwecke, mit einem Worte eine jüdische Bank zu gründen. Zweck der Bank wird die Förderang agrarischer, industrieller und Handels-Unternehmungen der jüdischen Colonisten i» Syrien und Palästina sein. So lange keine Verwendung der Capitalien in diesem Sinne möglich ist, kann die Bank wie jedes andere Finanzinstitut die disponiblen Capitalien für beliebige industrielle oder Handelszwecke verwenden. Bietet jedoch die Anlage für die vorerwähnten Zwecke hinreichende Sicherheit, sei es durch die Person der Colonisten oder Corporationen, oder aber durch die speciellen Unternehmungen, so muss die Bank mindestens bis zur Hälfte ihres Betriebs-Capitals diesen Zwecken zuwenden. Die Bank soll statutarisch verpflichtet sein, die ihr zu Anlagezwecken oder im Geschäftsbetrieb von Privaten, einerlei ob Juden oder Nichtjuden, überwiesenen Gelder lediglich zu wirtschaftlich productiven Unternehmungen zu verwenden. Der abgesondert von dieser Bank zu verwaltende National- Fonds, welcher durch Sammlungen oder Schenkungen erworben wird, kann zur Gründung von Muster-Colonieen oder zu den von den Stiftern vorgeschriebenen Zwecken verwendet werden. Auch können die Kosten der von der Bank unternommenen Versuche zur Schaffung einer Industrie in den Colonieen hiervon bestritten Werden. Sind die Verhältnisse in den jüdischen Colonieen gesichert, so kann die Bank als jüdische National-Bank ihren Sitz dorthin verlegen* Diese Bank in Verbindung mit dem Central-Comite in Wien ist dann auch das geeignetste Organ, um mit der türkischen Regierung in Verhandlung bezüglich Landkauf-Concessionen etc. einzutreten. Die Einrichtung dieser Bank im Einzelnen festzustellen, oder den Bereich ihrer Fähigkeit zu begrenzen, kann nicht die Aufgabe dieses Referats oder Gegenstand Ihrer Beschlüsse sein. Den dritten Punkt meines Referats „die Agitation44 kann ich wohl kurz behandeln, da wir hiefür in den politischen Par- *