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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1898-01-01 · 29. bis 31. August 1897 · p. Seite 96

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
1 (1898) Basel, 29. bis 31. August 1897
Issue
29. bis 31. August 1897
Date
1898-01-01
Page
Seite 96 (sequence 98)
Language
German, English, Hebrew
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Weisheit hören wir von rechts und links. Wir glauben, diese Behauptung ist unrichtig und unhistorisch. Das uns vorliegende talmudische Kecht beweist, dass die Juden sogar in Babylon noch ein landwirtschaftliches Volk geweseu sind. Der Talmud ist das Recht eines Agrarvolkes. 7) Die Juden sind erst infolge bestimmter Verhältnisse gezwungen worden, unter den Völkern zerstreut und als Händler zu leben, und heute zwingen die Juden andere Verhältnisse, ein eigenes Heim zu suchen und auch die bisherige Lebensweise aufzugeben. Die Juden, können wir kurz sagen, waren in ihrer Heimat und noch später in Babylon ein rein landwirtschaftliches Volk, erst als sie von ihrer Schwelle vertrieben worden sind, mussten sie zum Handel übergehen. Die Ursachen dieses Ueberganges können wir uns leicht erklären. Die Bevölkerung der Städte in unseier Zeit, wissen wir, vergrössert sich auf Kosten der Landbevölkerung. Der verarmte Gutsbesitzer, der besitzlos gewordene Bauer kann, wenn er in unserer kapitalistischen Periode der Arbeitsteilung in die Stadt wandert, als Beamter, kaufmännisch Angestellter oder Arbeiter Stellung finden. Im Mittelalter, in der mittelalterlichen „Periode des Austausches", fiel es dem expropriierten Junker oder Bauer viel schwieriger, in der Stadt eine Beschäftigung zu finden. Wir hören auch im Mittelalter unaufhörlich von den armen Landstreichern, von diesen besitz- und arbeitslosen armen Teufeln, die als Vagabunden mit den grausamsten Strafen belegt worden sind. Wie war es erst im Alterthum. Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Judenthum waren derartige, dass im Judenstaate fast keine jüdischen Sclaven gewesen sind. *) Die jüdische Gesellschaft bestand aus Bauern, Gutsbesitzern, freien Landarbeitern, wenigen Handarbeitern und Krämern. Die jüdische Gesellschaft wird gesprengt, der Jude wird von seiner Scholle, von seiner Heimat vertrieben, sogar aus Babylon, in dem er seine zweite Heimat findet. Der Jude ergreift den Wanderstab, er kommt in eine Gesellschaft, wo es neben Sclaven nur Keiche und Arme gibt, wo „der besitzlose Freie absolut erwerbsunfähig ist".2) Der Jude kommt in ein Land, wo es keine productiven Berufsstände, keine Bauern, keine Handwerker gibt, wo keine Industrie ausserhalb des geschlossenen Hauses existiert, wo „omnia domi nascuntnr". Der Jude will auch leben. Der reiche Jude wird, wenn er civis romanus ist, vielleicht auch Grossgrundbesitzer werden, der auch „den Armen aus dem Besitze des Grund und Bodens drängt" Reiche Juden gibt es aber wenig und in der Regel wird 7) Verg). 2. B., Talmud Babli, Tractat B'rachot 5a und auch Bücher: Entstehung der Volkswirtschaft S. 15, 3P, 39, „N'sikim" d. i. Delictsobligation ist im Talmud obligatorisch. *) Vergl. D. Farbstein: Das Recht der unfreien und der freien Arbeiter nach jüdisch-talmudischem Recht Frankfurt a. M. 1896. 2) Vergl. Bücher A. A. 0., S. 24.

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