Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 15 (1912)
- Issue
- 2 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 44 — Nach dieser Beschwörung nehme man mit großer Andacht und reinen? Händen rasch, entsprechend dem Zahlenwerte von ]1"DT (Gedächtnis), 283 Haselnüsse, nicht mehr und nicht weniger, esse davon vor dem Frühstück, gleich nach dem Morgengebete, 9 Stück, nicht mehr und nicht weniger, bis in 32 Tagen, alle Haselnüsse verzehrt sind. Vor dem Essen igt täglich zu beten: S^£' CtuTi KD3 bv 2Wm T&bü ITP ucaM nsDD ttn\ x^n rfrr« ncno rn^ipi rnwn "von btnw Mzyb mmn ]m: nnx in2 mzn -ptsw *6 ton. An jedem. Sabbatausgang nach Habdala ist "rpj r\M *px„ x) zu sagen, ferner zehnmal Elijahu Hanabi, dann bete man.: NCD bv SWVn 1"nv?*otr,) myb mmn jm: rfrcirn m^t^n jDix '»jcd "von aStr a*üm. 14. Zur Beruhigung einer Krankheit, welche im Hause umgeht: Kaufe einen neuen Topf, einen neuen Kamm, gib dafür, was der Verkäufer beim ersten Anbote fordert. Nimm ein Stück von einem Schuh, ein Reibeisen, ferner Kohle und räuchere damit das ganze Haus sowie alle Zimmer. Empfehlenswert ist, dem Patienten neunerlei Eisenstücke und Flachs ohne Haar unter den Kopf zu legen. 15. Einem Rekonvaleszenten, damit er durch das „Einessen" keinen Rückfall bekomme: Gib auf nüchternem Magen Fett zu essen, auf die Art, daß er sich die Handfläche durch das Legen auf das Fett befeuchte und alles, was an der Hand kleben bleibt, mit der Zunge ablecke. 3 Tage, jeden Morgen zweimal. 16. Reiseorakel: So einer in die Ferne zog und man nicht weiß, ob er noch am Leben, so nehme man ein tags vorher gelegtes Ei einer schwarzen Henne, ein viertel Seidel abgestandenes, klares Wasser, am Abend zu holen und spreche: Mit dem will ich wissen, ob E"2"£ lebt oder nit (nicht), gieße alsdann das Eiweiß in das Wasser. Bleibt das Eiweiß gleich einem Kopfe oberhalb des Wassers stehen, dann lebt er, geht es unter, so ist er tot. 17. Gegen Ohnmacht: Wenn ein Kind von erhöhter Stelle heruntergefallen, so lege die Mutter die Hand des Kindes in ihren Schoß, dann stecke sie ihm diese Hand in den Mund, alsdann lege sie ihre eigene Hand in den Schoß und stecke ihm diese in den Mund. Muß ohne Verzögerung geschehen*, in Abwesenheit der Mutter durch eine andere Frau vorzunehmen. 18. Gegen Sturm auf dem Meere: (angebl. überli efert von Ibn Esra) ~n: nrnpn rfen ym2 -p^rp "»w rbm pvcn n?n tpkd thid^md mn *6i. 19. Um Hunde von sieb fernzuhalten: Sprich dreimal •OjJJ TNC ''ITH NTi^N. — Oder: Trage in deinem Gürtel den Nagel eines lebendigen Hasen2). J) Grunwald S. 61 Anraerk. § 202 und s. o. No. 11. 2) Vergl. Schindler, der Aberglaube des Mittelalters, S. 618; bei Grunwald S. 33.