Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1899
- Issue
- 1 (1899)
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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- Selm 1× ep/1045700
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— ai א יז a u s s (‘ r sch w<1 ־ r z fa rI j i gt ( O Kanten tragen. Würde aber sich jemand in der Gemeinde ringt - kauft haben, oder ferner (‘inkaufen mit dem Beding, dass ihm dies obige erlaubt seyn soll, so können die Alteste gestatten, dass er von dieser Verordnung* ausgeschlossen bleiben mag. $ 184. Unverheiratete Personen sollen kein silberne und goldene Galonen lind Kanten auf ihre Kleidung־ tragen, ausser aut den Ermeln vom Futterhemde ist dieses erlaubt.!ungleichen Handpietten sind denselben ebensowohl wie den verheiratheten Personen, verboten. 1 )ahingegen Halstücher mit Kanten sollen ihnen erlaubt, seyn. 18f). Di(‘ Frauen sollen keim‘ couleurte Seidenkleider, tragen, es sey denn, dass der Grund") ganz von!Volle sev. wobov sie di(‘ Ermel von Seidenzeiig machen diirten, jedoch aber durchaus kein Silber darauf Bey den sammet-neu oder anderem Röekchen soll die Schürz(* wenigstens 1 t File Brabant länger als die Röekchen seyn, auch dürfen sie überhaupt ihre Röekchen nicht aufstechen. Fermu* soll ihnen zu tragen verboten sevn Handschuh. Mutten, mit Silber oder Gold bordiert, aller Art Kanten von Gold oder Silber an ihn‘ Kleider, selbst an den Futterheiuden zu tragen, wie auch geknüppelt(‘ weisse Kanten, dto. Forschelehen oder Schürztücher mit Kanten oder Blunienwerk bes(‘tzt, Knöpfe von hartem oder faden Silber, ausser an (hm Futterheiuden, Mützen von Silber oder Gold gestiebt. Schu oder Pantoffeln mit Gold oder Silber brodiert, auch vom Seidenzeug oder mit Kante, und Bändel, und überhaupt aller Art couleurte Selm und Pantoffeln, ausser schwarz oder gewachst Cornetten, Kappen, rauche Mützen von Rauchwerk aller Art oder aueh von Seide und laden Mützen. Perlen oder golden(‘ Ketten oder auch andere Geschmiicken vmi Diamanten oder seihst unechten Steinen, Ohrgehänge von Perlen oder Diamanten, auch selbst von unechten Steinen. Ringen mit Diamanten oder unechten Steinen besetzt. (Zwei goldne scldieht(‘ Kugelringe, aber nicht mehl*, ist erlaubt.) Goldene Schliisselketten. rauche Krügen von Zobel. Marder oder Luchs, wie aueh Schärpen mir Kanten: seydene. wie auch von Gold und Silber gewirkt(‘ Bänder an den Schürztücher oder an (hm Leib gebunden. Schinder Krmel und Handpietten. auch Bänder an die Hand(‘, sondern die Arme müssen bedeckt und nicht geblässt zu sehen seyn. Aller Art Zobel, Marder oder Luchs oben auf. noch viel weniger unter ihre Röekchen zu füttern, wie auch schw(‘discheRöckchen?Tabrettenzeug, wo Seide unter vermengt-ist-, (ausser Tabrett ganz vonWo.ll, schwarz gefüttert, soll eriaubtsein). geschilderten ostindischen Ratten, lindschlicht(‘ Atlas, aueh selbst von schwartzer Farin1, Spangen in die Selm mit Diamanten .*בתי או ערב (