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Jüdische Presse · 1927-03-18 · 11 (18.3.1927) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
13 (1927)
Issue
11 (18.3.1927)
Date
1927-03-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 11?ÜDISCHE PRESSE Seite 81 U ntriigliche Kennzeichen für כשר verläßlich koscher כשר F3Pessach-f פסה Kaffee >Zusatz sind der Name Franck und die ״Kaffee• mfihle“ als Schutzmarke. Beim Einkauf einer Schachtel Pessach-Kaffee-Zusatz verlangen Sie stets ausdrücklich Franck mit der ״Kaffeemühle“ laut Attest Sr. Ehrwürden des Herrn Ober-Rabbiner Simon Schreiber aus Erlau, denn die Fabrik steht unter seiner Öberaufsicht und unter ständiger Kontrolle von Sr. Ehrwürden ernannten frommen jüdischen Aufsehern, so daß sämtliche Erzeugnisse כשף verläßlich koscher כשף sind und also von jedem Glaubensgenossen beruhigt ohne mindeste Bedenken genossen werden können. Die amtliche Mitteilung über den Verlaui der Vorspräche. Der Bundeskanzler empfing kürzlich eine Abordnung des Vorstandes der Agudas Jisroel, bestehend aus den Herren Rabbiner Dr. P. Kohn, Wolf Pappenheim, Rabbiner Dr. Pollak, Kommerzialrat Siegmund Bondi, die den Bundeskanzler von der Besorgnis der osterreichisehen Judenschaft in Kenntnis setzte, daß die schächtgegnerischen Bestrebungen in Bayern auf Oesterreich iibergreifen könnten. Der Spreeher der Abordnung, Rabbiner Dr. Kohn, wies besonders auf den neuen deutschen Strafgesetzentwuri hin. der im Zuge der Rechtsangleichung auch für Oesterreich von Bedeutung werden kann. Dessen Tierschutz- Paragraph könnte eventuell von schächtgegnerischer Seite für eine Propaganda verwendet werden. Der Bundeskanzler erklärte, daß ihm von derartigen Bestrebungen in Oesterreich nichts bekannt sei. Sicherlich werde von Staats wegen nichts unternommen werden, was der verfassungsmäßig gewährleisteten freien Religionsübung widerspricht und außerdem einem von den Juden als biblisches Gebot betrachteten Brauch den Makel der Grausamkeit aufdrücken würde. Er glaube aber, daß auch in der Bevölkerung selbst, mindestens in der katholischen Bevölkerung, nicht die Tendenz besteht, den Angehörigen des jüdischen Glaubens das Schächten unmöglich zu machen. Der Bundeskanzler wird bei der endgültigen Fassung des neuen Strafgesetzbuches für Oesterreich und Deutschland auf diesen Umstand bedacht sein. Die Abordnung nahm die Erklärungen des Bundeskanzlers mit Befriedigung entgegen. Die Tagung des Verbandes bayrischer israelitischer Gemeinden und die Schächtfrage. (J. T. A.) An der Tagung des Verbandes bayrischer israelitischer ■Gemeinden, die am 13. März in Fürth abgehalten wurde, referierte der Präsident Dr. Neumeyer über die Schächtfrage. Er betonte, daß früher in den Schächteinrichtungen der Gemeinde seitens der Behörden ein wesentliches Merkmal der jüdischen Gemeinde erblickt worden sei. Nun sei durch den Landtag die Regierung zur Einbringung eines Gesetzes ■gegen •das betäubungslose Schächten aufgejordert worden. In der Liebe zu den Tieren ließen sich die Juden von niemandem übertreffen. Solange aber Methoden für eine rituale Betäubungsart der Schlachttiere nicht gefunden seien, bedeute ein derartiges Gesetz einen Gewissenszwang. Selbst wenn wir in diesem Kampf zeitlich unterliegen sollten, auf die Dauer würden die Schwierigkeiten dank dem jüdischen Optimismus überwunden werden. Die bayrischen Schächtgegner arbeiten auf Volksentscheid hin. (J. T. A.) Der Münchener Tierschutzverein hielt in der Gaststätte Arcisgarten eine stark besuchte Versammlung ab. Der Vorsitzende, Oberregierungsrat Dr. Einhauser, gab ■Aufschluß über den Stand der Schächtfrage. Es sind bereits acht Monate verflossen — führte er hiezu aus —, daß der Landtag mit sehr großer Mehrheit die bayrische Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzes ersuchte, das den Betäubungszwang für die Schlachttiere vor Beginn des Blutentzuges vorschreiben soll. Es war von Anfang an klar, daß gegen diesen Beschluß Widerstände einsetzen werden. Auf eine Anfrage aus dem Landtag nach dem Schicksal verschiedener unerledigter Landtagsbeschlüsse hat die Staatsregierung erklärt, daß der Gesetzentwurf über den Betäubungszwang im Ministerium des Innern zwar fertiggestellt sei, daß aber der. Ministerrat den Gesetzentwurf noch zurückgestellt habe, um das Ergebnis von Versuchen abzuwarten, durch die ein mit den rituellen Vorschriften zu vereinbarendes Betäubungsverfahren gefunden werden soll. Nach Veröffentlichung dieser Antwort der Staatsregierung!konnte man verschiedentlich lesen, daß eine' überaus ernste Lage geschaffen sei und daß es der größten Anstrengungen der Schächtanhänger bedürfe, um ein bayrisches Schächtverbot zu verhindern. Man rechnet darauf, daß die rituell lebenden Schächtanhänger und jene, die nichtkoscheres Fleisch essen, sich vereinigen, um den bayrischen Gesetzentwurf nicht zur Tat werden zu lassen. Auch der Verein der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens soll eine Reihe von Schritten in dieser Richtung unternommen haben, über die der Oeffentlichkeit nichts mitgeteilt werden könne. Vor einigen Wochen wurde nun ein Antrag im Landtag eingebracht, die Staatsregierung möge unverzüglich den Gesetzentwurf über den Betäubungszwang vorlegen. Dieser An- 0090€»090a»0fl»o«»04»090a»090«»o«a»c Telephon 7426»2״ Telephon 7426״2״ 1 Wien» I., Graben 12 deapTrattnerhof) jg Diese neueröffnete, grösste und modernste 5 Werkstätte für Haararbeiten u. Schönheits- Pfle8e erzeugt Perücken, Scheitel u. 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Juli 1926 den grundsätzlichen Beschluß mitfaßten, wurde nicht angenommen. Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von schächtfreundlicher Seite, der die Staatsregierung beauftragen wollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, sobald die Versuche mit dem rituellen Betäuben abgeschlossen seien. Die Mehrheitsparteien vom 8. Juli 1926 wollten nicht' die Hand dazu bieten, daß die Angelegenheit auf unabsehbare Zeit vertagt werde. Die Tierschutzvereine, die beim Landtag seinerzeit vorstellig geworden sind, warten noch kurze!Zeit die weitere Entwicklung ab. ■Sie halten es für ausgeschlossen, daß eine Partei, die am 8. Juli v. J. für Menschlichkeit und gegen Tierquälerei (?) •gestimmt hat, sich dem Gesetz versagen wird. Sollten die Tierschutzvereine beim Landtag, was nicht anzunehmen ■ist, noch länger auf Schwierigkeiten stoßen, so. ist ihnen die Linie <les Handelns klar vorgezeichnet. Sie werden, wenn das Gesetz nicht bald zustande kommt, den Weg beschreiten, ,der auch anderswo, so in der Schweiz, zum Erfolg geführt. hat, den Weg des Volksentscheids. der die traurige ׳Ueberschrift trägt: Oer Rabbiner wurde verfolgt, der Rabbiner hatte Zwistigkeiten in seiner Gemeinde. Selbst pragmatische Geschichtschreiber von Fach pflegen mit gedankenioser Oberflächlichkeit an diesem Kapitel vorüberzugehen, und je nach ihrer momentanen Laune, je nach ihrer vorgefaßten Meinung klassifizieren sie den Rabbiner, als ob man unreife Kinder auf der Schulbank vor sich hätte,!und geben ihm im Betragen in den meisten Fällen die Note: Vierer gleich nicht entsprechend, in äußerst seltenen Fällen, sicherlich nur aus besonderer ״Gnade“, einen Einser ■gleich sehr gut; und dies kommt daher, weil unseren Geschieht- Schreibern sehr häufig das richtige Verständnis für das echt jüdische Gemeindeleben' und für den (Beruf eines Rabbiners leider abgeht. Wir fragen nun, •und mit uns!jeder ehrlich den- ׳kende Mensch, was hat Rabbi Natan Adler verbrochen, wodurch hat er sich den grenzenlosen wilden Haß einzelner Gemeindemitglieder zugezogen, daß diese sich erdreisteten, ■ihn bei den Behörden zu denunzieren, er hätte ein Staatsgesetz verletzt, was doch sicherlich den Tatsachen nicht entsprach, denn ein frommer Jude und noch dazu ein frommer Rabbiner, ein Rabbi Natan!Adler, ist gehorsam dem Staatsgesetz, ist loyal gegen •seinen Staat; Vaterlandsliebe und Vaterlandstreue sind dem Juden nicht bloß bürgerliehe, sondern religiöse Pflicht. Wir kennen einen sehr frommen, gesinnungstüchtigen Rabbiner, der seine Reise plötzlich!unterbrochen, beziehungsweise zurück nachhause eilte, weil sein in seiner Begleitung befindliches Söhnchen am nächsten Tage sein zehntes Lebensjahr überschreiten werde, daher laut staatlicher Vorschrift die für ihn gelöste halbe Fahrkarte am nächsten Tage keine Gültigkeit mehr hätte, was gewiß kein Erdensohn je entdeckt ׳haben würde. Und nur die ׳jüdische Religion, das hingebungsvolle Talmudstudium brachte ihn (allerdings unter entsprechender elterlicher Erziehung) zu solcher Gewissenhaftigkeit auch gegenüber den!Staat. Wir schürfen tiefer und möchten der Sache auf den Grund gehen und fragen uns abermals, was hatte Rabbi Natan Adler verbrochen?!Man sagt, er habe ׳ein chassidäisch-asketisches Leben geführt, was vielen Gememdemitgliedern mißfiel; man erzählt, er hätte in seinen religiösen Entscheidungen gerne den erschwerenden מחמיר) Ansichten zugeneigt, was bei vielen Gemeindemitgliedern Anstoß erregte; vielleicht gar ■hat er bei Familienereignissen vergessen, die nicht vorhandenen Vorzüge eines Gliedes der ׳Seitenverwandtschaft rühmend hervorzuheben, weshalb diese Familien ihm ewig grollten; allein solche und ähnliche Vorkommnisse veranlassen den Juden, natürlich nur den unintelligenten, geizigen ׳Juden höchstens dazu, daß er seinen Rachedurst gegen den Rabbiner •damit zu stillen sucht, daß er eine beabsichtigte Gehaltserhöhung für den Rabbiner zu hintertreiben sich bestrebt ׳und die üblichen Aufmerksamkeiten dem Rabbiner entzieht; zu einem gemeinen Verleumder wohl, aber zu einem verabscheuungswürdigen Denunzianten ׳•—- Moserer — wird er doch nicht so leicht und schnell. Hat vielleicht Rabbi Natan Adler die Unwissenheit, die!Beschränktheit, •die Dummheit von irgendwelchen seiner Gläubigen ausgenützt, um hierdurch für sich Vorteile zu erzielen? ׳Hat er sich vielleicht | mit אגשים ריקים ופוחזים leichtgläubigen, leichtsinnigen, unwissenden, ungebildeten, rohen Mitgliedern einer andern Gemeinde verbunden aus häßlichem Neid, aus niedriger Eifersüchtelei gegen den betreffenden Ortsrabbiner, um dessen!segensreiche Wirksamkeit ׳lahmzulegen, zu unterbinden, um dann im Trüben fischen und für sich einen materiellen Nutzen ziehen zu können? 0, dann wäre er allerdings nicht würdig gewesen, Träger der ״dritten Krone“ zu sein, da er die ״erste“ •und.die ״zweite Krone“ in den Kot gezerrt und die ״vierte Krone“, die des ״guten Namens“ wäre von selbst von ihm geflohen! Fern sei es von uns, das heilige Andenken dieses heiligen Mannes zu entweihen, selbst mit solchen rhetorischen Fragen, die zu stellen wir uns nur deshalb erlaubten, damit das 1pietätvolle Gedenken an diesen großen Zaddik, dem doch gewiß jede unschöne Handlung, jeder unschöne Gedanke fernblieb, der unserem Urahn, Rabbi Samuel, ein Freund gewesen, den dieser unser Urahn so überaus hochgeschätzt •und verehrt hatte, zu!m Segen gereiche, Segen stifte auch damit, daß man sich von solchen Freveltaten, die wir mit unseren Fragen gestreift, und die leider, leider gar nicht zu den Seltenheiten ■gehören, unbedingt zurückhalte, vor denselben sich ängstlich hüte, denn sie sind gleichbe« deutend mit בטול תורה dem mutwilligen Vern i c h t e n, Zerstörender Thora i n weiten!und weitern Kreisen. Ein solch!pflichtvergessener Rabbiner, der solche Freveltaten verübt, verdient gar kein Entgelt שכר בטול von seiner ■noch so nachsichtigen Gemeinde dafür, daß er keinen

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