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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1897-01-01 · Heft 1 · page 16

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1897-1898
Issue
Heft 1
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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IRI
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17 Jakob Jacobs, Moringen, Mk. 30,00; Herr Daniel Selig, Dortmund, Mk. 50,00; Frau Kommerzienrat J. Levy, Berlin, Mk. 100,00; Herr Louis Stein, Freiburg i, Br., Mk. 35,00; Herr Otto Haarmann, Holzminden, Mk. 30,00; Herr L. Rothstein, Coppenbrügge, Mk. 58,30; Herr Fr. Lücke, Hameln, Mk. 12,60; Herr L. Bechert, Saaz, Mk. 3,40; Herr Moses Winterberger, Winterberg, Mk. 10,00; Herr M. Blank, Holzminden, Mk. 10,00; Herr Ed. Laves, Moringen, Mk. 10,00; Herr Heinr. Moritz, Speier, Mk. 10,00; Herr Julius David, Bonn, Mk. 25,00. — Das angelegte Kapital hat sich um Mk, 400 Deutsche Reichsanleihe vermehrt; der Nominalwert beträgt am L Januar 1898 Mk. 4750; bar vorhanden sind ausserdem Mk. 171,08 und beim Creditverein zu Seesen hinterlegt Mk. 800, Mit dem herzlichen Dank für obige Spenden verbinden wir die erneute Bitte an alle Freunde unserer Anstalt, insbesondere an unsere alten Zöglinge, auch fernerhin bei geeigneter Gelegenheit dieser wohlthätigen Stiftungen zu gedenken und ihnen grössere oder kleinere Gaben zuzuwenden. VII. Benachrichtigungen. 1, Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 19. April 1898, vormittags 8 Uhr. 2. Als Aufnahme- und bezw. Prüfungstermin für neu eintretende Hausschüler ist Montag, der 15. April, von 8 Uhr vormittags an, festgesetzt. 3, Nach der von Herzog]. Ober-Schulkommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1898/99 folgende Ferien haben: a) Osterferien: Die Schule schliesst am 2. April, beginnt am 19. April; b) Pfingstferien: Die Schule schliesst am 26. Mai, beginnt am 2. Juni; c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 29. Juni, beginnt am 4, August; d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 30. September, beginnt am 18. Oktober; e) Weihnachtsferien: Die Schule schliesst am 21. Dezember, beginnt am 5. Januar 1899. 4. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen für die Aufnahme von Pensionären" aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also den 1. April und den 1. Oktober, zulässig und muss mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die fällige

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