Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1897-1898
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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18 halbjährliche Pension einzuziehen, zu deren Erstattung die betreffenden Angehörigen unter Verzichtleistung auf jeden FCinwand verpflichtet sind (S. 7). b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfangder halbjährlichen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S. 6'). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 7). d) Kleidungsstücke und. Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden (S. 8). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Esswaaren, wie Fleisch, Wurst und dergl., dürfen überhaupt nicht geschickt (oder mitgebracht) werden (ib.). 5. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und Kleidungstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs-(Garderobe-)Nummer schon zu Hause ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden.