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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1887-01-01 · Heft 1 · page 4

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1887-1888
Issue
Heft 1
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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5 und Erklärung einer der grösseren Briefe des Paulus zur Darlegung der apostolischen Lehre, '(ib. §§ 83—91.) Abteilung I. Das Wichtigste aus der Glaubenslehre. (Hollenberg §§ 158—191.) Überblick der jüdischen Geschichte bis zur Zerstörung Jerusalems, Geographie von Palästina. Darstellung der hebräischen Poesie in Lied- und Spruchdichtung. Bei Durchnahme der prophetischen Bücher Hinweis auf Entstehung und Fortgang der messianischen Weissagung (Hollenberg §§ 1—46). Ferner das Wichtigste aus der Kirchengeschichte, im ersten Jahre: alte und mittlere Kirchengeschichte, im zweiten Jahre; Reformation und neuere Zeit (ib. §§ 92—157). II. Deutsch. A. Lehraufgabe: ■ i Kenntnis der wichtigsten Gesetze der Formenlehre und der Syntax der deutschen Sprache. Bekanntschaft mit den Hauptepochen besonders unserer neueren Litteratur in ihren wichtigsten Erscheinungen auf Grund zweckmässig gewählter Lektüre; Verständnis der bedeutendsten leichteren Dichtungen, vornehmlich unserer Klassiker, aus denen besonders Wertvolles auswendig zu lernen ist; Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten Kunstformen der Dichtung. Fertigkeit im korrekten und sinngemässen Lesen. Fähigkeit, auswendig Gelerntes richtig vorzutragen und über einen selbständig durchdachten dem Lebensalter entsprechenden Stoff in einigermassen zusammenhängender Rede sich auszusprechen. Die Fähigkeit, ein leichtes Thema richtig aufzufassen, den unter dasselbe fallenden Stoff zu disponieren und denk- und sprachrichtig zu behandeln. B. Verteilung des Lehrstoffes, Klasse VI. 4 Stunden. Regeln über die Orthographie § 1—20; zur Einübung wöchentlich ein Diktat. Grammatik: Die Hauptwortarten, die Flexion, Teile des einfachen Satzes, Analysieren von Sätzen. Die Schüler müssen hier Sicherheit erlangen im Unterscheiden der Hauptwortklassen, im Erkennen der Kasus des Hauptwortes und der Hauptzeitformen des Verbums, im Unterscheiden von Subjekt, Prädikat, Objekt, Attribut, Adverb. — Lektüre: Leseübungen mit Rücksicht auf Betonung und Verständnis des Gelesenen nach Hopf und Paulsiek für Sexta; mündliches und schriftliches Wiedererzählen einzelner Lesestücke; Durchnahme von Gedichten und Memorieren derselben; das letztere nach einem festgestellten Kanon. Klasse V. 4 Stunden. Orthographie: Repetition der orthographischen Regeln mit Erweiterung (§ 1—22). Orthographische Uebungen (nach dem Uebungsbuch von H. Fechner) in wöchentlichen Diktaten. —■ Grammatik: die Lehre von den Wortklassen wird abgeschlossen, die Flexionslehre wird erweitert besonders durch die Moduslehre; die wichtigsten Präpositionen, Konjunktionen, die Adverbia und ihre Arten, die Pronomina, die unregelmässige Steigerung der Adjektiva. Die Satzlehre wird vervollständigt durch den Abschluss der Lehre vom einfachen erweiterten Satz und Hinzufügung der Lehre von den einfachsten Formen des zusammengesetzten Satzes; das Wichtigste aus der Interpunktionslehre. — Lektüre: Lesen poetischer und prosaischer Stücke aus Hopf und Paulsiek für V. mit steter Rücksicht auf die Richtigkeit des Ausdruckes und auf Verständnis des Gelesenen. Sind die Lesestücke von namhaften Dichtern, werden die wichtigsten Daten aus dem Leben derselben zum Einprägen gegeben; auch wird schon gesagt, ob das betreffende Gedicht ein episches oder lyrisches oder das betreffende Prosastück Erzählung oder Beschreibung ist, und der Schüler auf die wesentlichen Unterschiede dieser Gattungen aufmerksam gemacht. Memorieren von Gedichten nach einem bestimmten Kanon. Stilübungen: Kleine erzählende Aufsätze, deren Form und Inhalt in der Klasse festgestellt werden.

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