KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 8-9 (August 1931)
- Date
- 1931-08-01
- Page
- Seite 135 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-Heft K. C.-Blätter 135 sind, dem Grundsatz der Gleichheit aller Bundesbürger vor dem Gesetz nicht widerstreitet, sofern diese Gruppen mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden und die Eingliederung in diese Gruppen den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen, entspricht. Die Bildung solcher Gruppen muß sich jedoch nach den Anordnungen der Gesetze vollziehen. Wie nun aus der Kundmachung des Akademischen Senates vom 8. April 1930 sowie aus dessen Aeußerung zum vorliegenden Antrag des Strafbezirksgerichtes I in Wien hervorgeht, wird die Befugnis zur Erlassung von Normen, wie sie die „Studentenordnung" enthält, aus den Bestimmungen des § 19, Abs. 2 und 3, des Gesetzes vom 27. April 1873, RGBl. Rr. 63, betreffend die Organisation der akademischen Behörden, in der Fassung des Art. VI des Bundesgesetzes vom 20. Juli 1922, RGBl. Rr. 546, und aus den Bestimmungen der 88 1 und 17 der auf Grund der kaiserlichen Entschließung vom 11. Oktober 1849 mit Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 13. Oktober 1849, RGBl. Rr. 416, kundgemachten „Provisorischen Disziplinarordnung für die Universitäten" abgeleitet. Selbst wenn man im Sinne dieser Ausführungen des Akademischen Senates annimmt, daß der Akademische Senat alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Disziplin unter den Studierenden treffen kann, so findet diese Ermächtigung jedenfalls in den Gesetzen ihre notwendige Schranke und es darf keine solche Anordnung einem Gesetz, daher auch nicht dem 8 1 des Vereinsgesetzes widersprechen." Der dominierende Gedanke des Urteils ist also, daß das bisherige Studentenschaftsprinzip gegen das Vereinsrecht verstoße. Die Verfassungswidrigkeit des Volksbürgershstems ist nicht festgestellt worden. Wir erwähnen das ausdrücklich, weil wir Siege erst dann zu feiern gedenken, wenn sie errungen sind. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat die Anhänger des Arierprinzips erst recht zum Kampf ermuntert. Auch unser Kampf geht weiter — gegen das Ariershstem! R. H. Gustav Cahen. Notverordnungen und Bankfeiertage entschuldigen die unliebsame Verspätung dieser Begrüßung unseres Gustav Cahen zu seinem 60. Geburtstag. Wo alles — eines mehr und das andere weniger — sein Moraratorium hat, müssen sich auch Jubiläen eine zeitbedingte Verzögerung gefallen lassen. Ein bischen in den der Bedeutung des Gegenstandes entsprechenden Ernst umgebogen, heißt das etwa: lieber Gustav Cahen, ich habe den Kopf in der letzten Zeit so voll anderer Dinge gehabt, daß ich einfach nicht dazu kam, Dir den Begrüßungsartikel zu schreiben, den ich Mainzer feierlich versprochen habe. Mea maxima culpa! Es ist ein bischen Mode geworden, bei Begrüßungsartikeln so ungefähr vom sechzigsten Geburtstag ab den Kalender lächerlich zu machen. Wir finden dann regelmäßig, daß die 60 oder 65 oder 70 Jahre zwar ein objektiver und gregorianisch ermittelter Tatbestand seien, — aber wenn man dem Jubilar in seine feurigen und jugendfrischen blauen Augen blicke» dann merke man erst, was für ein Erzlügner dieser Kalender sei. So ungefähr habe ich auch vor einigen wenigen Jahren unseren Ludwig Haas zu seinem 50. Geburtstag gefeiert, — und heute, am 2. August, jährt sich zum ersten Male sein Todestag. Wir beide wollen auf diese Schminke verzichten und wollen bekennen — die paar Jährchen Altersunterschied machen wirklich nichts aus —, daß wir uns im Frühherbst unserer Lebensjahreszeiten befinden. Es sind ja auch immerhin so 30 und mehr Jahre her, daß Du im Neckarboot zwischen Neckarsteinach und Heidelberg oder auf der alten — noch älteren! — Kneipe Deine berühmten Vorlesungen über die ar8 amanäi gehalten hast, frei nach Aretino, publice und gratis. Ob die nachfolgenden Seminarübungen auch von Dir geleitet waren, weiß ich nicht mehrwenn ich es wüßte, würde ich Deinen durch zahlreiche Amnestien fleckenlos gewordenen Ruf schonen. Außerdem möchte ich nicht zwischen Dir und Deiner nicht nur besseren, sondern allein guten Hälfte Alice jetzt noch die Saat der Zwietracht säen. i