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KC-Blätter · 1931-04-01 · Heft 4 (April 1931) · p. Seite 56

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Heft 4 (April 1931)
Date
1931-04-01
Page
Seite 56 (sequence 6)
Language
German
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56 K. C.-Blätter Nachr.-Heft einzig die D. W. ehrlich und folgerichtig ihr völkisches Ziel verfolgt. Nachdem vor kurzer Zeit erst eine Reihe von Wehrschaften aus dem Verbände ausgeschieden sind, weil die Zugehörigkeit von Freimaurern zu den Wehrschaften für unstatthaft erklärt wurde, scheidet jetzt die D.W. aus dem Waffenring aus, weil dessen übrige Verbände nicht gewillt waren, sich offen zu den logischen Folgen rhrer völkischen Einstellung zu bekennen." Das ist alles. Und sollte diese „Anerkennung" wirklich alles sein, was Oie Ausführungsbestimmungen rum frankfurter K. C.-Tagesbeschluß sind zusammen mit dem Beschluß selbst als Nachtrag zu der von Kbr. Stern herausgegebenen „Sammlung der für den K. C. geltenden Bestimmungen“ erschienen. Der Nachtrag ist diesem Heft der K. C.-Blätter als Sonderbeilage beigefügt. Jeder aktive und inaktive K. C.er muß diesen Nachtrag besitzen. Die Verbindungen werden daher gebeten, dafür zu sorgen, daß auch die neuaufgenommenen Mitglieder das Heftchen erhalten. Es kann zu diesem Zweck in beliebiger Anzahl beim K. C.-Büro kostenlos angefordert werden. Der Geschäftsführende Ausschuß des K.C. ein Verband, dessen „grundsätzlich gegnerische Einstellung zur D.W." über allen Zweifel erhaben ist, zu einer derart hirnlosen Scharfmacherei zu sagen hat? Es ist schon fraglich, ob die gerühmte „Konsequenz und Ehrlichkeit" nicht eher Stiernackigkeit ist, die den eigenen Kopf durch die Wand stößt. Auf alle Fälle glauben wir, daß sich die doch wohl naturgebotene Gegnerschaft zu solchen Radikalismen auch auf etwas energischere Weise zum Ausdruck bringen läßt. Phantasien zur Hochschulüberfüllung. Der „Student", offizielles Organ der D. St., hat in seinen Spalten eine Tribüne der freien Meinungsäußerung errichtet, auf der jeder seine Maßgeblichkeiten zum Besten geben darf. Vernünftigerweise hat die Schriftleitung erklärt, daß jeder Sprecher selbst ferne Auslassungen zu verantworten habe. Da wird nun der erste Redner, der diese Tribüne bestiegen hat, eine sehr schwere Aufgabe vorfinden, wenn er das, was er zum Thema „Hochschulüberfüllung" verzapft hat, wirklich verantworten will. Die ganze Misere kommt diesem Herrn, (dessen Name reichlich unwichtig ist und daher ungenannt bleiben kann) einfach daher, daß in unserem Zeitalter die Schichtungen weggefallen seien. Die Frage wirklicher Studierberechtigung müsse nach zwei Gesichtspunkten entschieden werden: nach Geldbeutel und nach rassischer Auslese. Ergötzlich lesen sich Sätze wie der folgende: „Wir haben längst keine rassisch privilegierte Besitzerklasse mehr, die mit gutem Grunde das Alleinrecht auf Studium beanspruchen könnte." Es lohnt nicht, sich über die unsägliche Hilflosigkeit aufzuhalten, die keiner eigenen Argumentation fähig ist, sondern mit den abgestandensten aller Scheingründe sich begnügt. Ohne daß irgendwie die Juden schuld sind, kann von unselbständigen Geistern natürlich kein Problem gelöst werden. Es ist nur bedauerlich, daß die unselbständigen Geister den Mut haben, naiv zu untersuchen, wer eigentlich nicht auf die Universitäten gehörte. Eine Blasphemie aber ist es, wenn der betreffende Herr apodiktisch doziert: „Würden wir das Studium verteuern, so hätten wir durchwegs Juden unter den Akademikern!" Wer in solch grenzenloser Weise jeglicher volkswirtschaftlicher Kenntnis bar ist, der sollte gefälligst schweigen und sich nicht an Probleme wagen, die er nicht versteht. Wir müssen es uns mit aller Entschiedenheit verbitten, daß man über die jüdische Wirtschaftsnot, die unzähligen Juden das Studium sauer, ja unmöglich macht» mit solcher Frivolität hinwegsieht, und daß man das Bild unserer Wirtschaftssituation in solch leichtfertiger Weise umfälscht. Der betreffende Herr möge sich nur einmal erkundigen, wieviele Gesuche um Gebührenerlaß, die von neutralen Amtsstellen für begründet erklärt werden, von jüdischer Seite stammen. Er würde eines Besseren belehrt werden, wenn er sich

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