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KC-Blätter · 1932-01-01 · Heft 1 (Januar 1932) · p. Seite 8

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Heft 1 (Januar 1932)
Date
1932-01-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 K. C.--Blätter Nachr.-Heft blutigen Wiener Ereignisse abzuleugnen, und um sie zweitens im gleichen Atemzuge wieder zuzugeben mit den ironischen Worten: „Anscheinend hatte der arme Junge eine Tracht Prügel bekommen." Dieser Zynismus, der darin liegt, daß man von der Verprügelung eines jüdischen Studenten kein Aufhebens machen will, ist — von seiner moralischen Klassifizierung abgesehen — rein sachlich in diesem Zusammenhang wenig angebracht. Wenn die „V. C.-Rundschau" zur Verteidigung des neuen Studentenrechts nichts anderes vorzubringen weiß, als die Befürwortung von Exzessen, die im Kampf um dieses Ersetz begangen wurden, dann hat sie damit auf ernst zu nehmende Argumente verzichtet. Eine Idee, die mit nichts anderem werben kann als mit der Brutalität ihrer Anhänger, ist für jeden denkenden und kulturell empfindenden Menschen erledigt. Nun muß allerdings festgestellt werden, daß auch die andere Seite sich mit schlechten Mitteln für eine gute Sache eingesetzt hat. Die „V. C.- Rundschau" zitiert eine Stelle aus dem Aufruf gegen das Studentenrecht, an der der Verfasser ausführt, der Entwurf widerspreche dem Friedensvertrag von Saint-Germain. Hier sind wir unbedingt mit der „V. C.-Rundschau" darin einig, daß eine derartige Berufung auf den Friedensvertrag die allerschärfste Ablehnung auslösen muß. Mit derartigen Mitteln darf der Kampf der Demokratie gegen den Rassenwahn keineswegs geführt werden. Wir, dre wir erbitterte Gegner des Studentenrechtsentwurfs sind, weisen es weit von uns, zu Kronzeugen unseres Rechts ausgerechnet die Pariser Vorortverträge zu machen. And weil wir in diesem Punkte genau so denken, wie jeder andere Deutsche auch, darum protestieren wir' dagegen, daß man der gesamten reichsdeutschen und österreichischen Iudenheit dieselbe Denkart nachsagt, wie dem Verfasser des betreffenden Aufrufes. Die „V. C.- Rundschau" leistet sich eine solche krasse Verallgemeinerung, indem sie ihren Protest gegen den Hinweis auf Saint-Germain mit den Worten beschließt: „Dabei wundern sich diese Leute noch, wenn der Antisemitismus in der Jugend rasend wächst." Der Antisemitismus wächst nicht deshalb rasend, weil die vaterländisch fühlende deutsche Iudenheit sich mit der entgleisten Beweisführung eines Einzelnen in Wirklichkeit identifiziert, wohl aber, weil so etwas wahrheitswidrig der Jugend erzählt wird. Zum 70. Geburtstage Professor Dr. Biers. Anläßlich des 70. Geburtstages des Geheimrats Prof. Dr. Bier fand am 24. November 1931 im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin ein Festakt statt. Zu diesem war die Studentenschaft eingeladen, und zwar war das Erscheinen der Chargierten und Korporationen in Wichs erbeten worden. An die der „Freiheitlichen Studentenschaft cut der Universität Berlin" angchörigen Korporationen war jedoch keine Einladung ergangen. Vri einer Rücksprache des Erstchargiertrn der Verbindung im K. C. Sprevia hat der Leiter des Festausschusses, Herr Prof. Dr. Martin, diesen an Herrn Privatdozenten Dr. tzagenfeldt verwiesen. Herr Dr. Hagenfeldt hat erklärt, daß die Verbindungen des Waffenringes sich geweigert hätten, mit Ehargierten der Verbindungen der Freiheitlichen Studentenschaft zusammen zu chargieren. Die Verbindung im K. E. Sprevia hat daher folgenden Brief an Herrn Prof. Dr. Bier gerichtet: „Hochverehrter Herr Geheimrat! Die Unterfertigte gestattet sich, Ihnen zu Ihrem 70. Geburtstag ihre aufrichtigsten Glückwünsche aussprechen. In Verehrung und Bewunderung sieht sie auf den großen Gelehrten und Hochschullehrer; die großen Verdienste, die Sie, hochverehrter Herr Geheimrat, sich um die Wissenschaft, die Aniversität und deren Institute erworben haben, werden der Unterfertigten gerade in diesen Tagen besonders erndringlich bewußt. Es war der Unterfertigten ein Bedürfnis, ihrer Verehrung dadurch Ausdruck zu geben, daß sie altem studentischen Brauche gemäß ihre Chargierten in vollem Wichs zum morgigen Festakt entsandte. Dies ist ihr jedoch unmöglich gemacht worden. Der Festausschuß hat es abgelehnt, die Unterfertigte einzuladen, weil die Korporationen des Waffenrings ein

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