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KC-Blätter · 1932-03-01 · Aufsatzheft 1 (März 1932) · p. Seite 27

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Aufsatzheft 1 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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K. C.-Blätter 27 Organisation des K.C. Von Dr. Heinz Rosenthal (Sprev.). Der K. C. umfaßt Verbindungen und Altherrenverbände. Man wird K. C.er, indem man sich einer der an den einzelnen Universitäten bestehenden Verbindungen anschließt. Das Schwergewicht eines studentischen Verbandes liegt in den Verbindungen. Hier ist der junge K. C.er aktiv, in ihnen findet er die Stätte seines Wirkens, und es ist verständlich, daß auch das Denken und Fühlen des Altakademikers in erster Linie mit dem Wohl und Wehe seiner Verbindung verbunden ist. Die Altherrenverbände stellen eine Zusammenfassung derjenigen Bundesbrüder dar, die aus der gleichen Verbindung hervorgegangen sind und ihre Hochschulstudien beendet haben. Der Altherrenverband hat die Ausgabe, die Ziele der Verbindung zu fördern, die jungen Bundesbrüder zu unterstützen und den Zusammenhang, die Bundesbrüderlichkeit unter den „Alten Herren" der Verbindung zu pflegen. Daneben muß es noch eine Zusammenfassung von K. C.ern geben, die, ohne Mitglied derselben einzelnen K. C.-Verbindung zu sein, in demselben Gebiete des Deutschen Reiches wohnen. Solche Zusammenfassungen stellen die Landesverbände dar. Sie haben statutengemäß nicht dieselben Rechte wie die Altherrenverbände. Sie sind durch die räumliche Verbundenheit ihrer Mitglieder in der Lage, öfter als die Altherrenverbände Zusammenkünfte abzuhalten. Sie können die Verbindungen, die innerhalb ihres Bezirkes domizilieren, wirksam unterstützen, indem ihre Mitglieder an deren Veranstaltungen möglichst zahlreich teilnehmen. Sie können durch eigene Veranstaltungen in den Ortendes Bezirkes dafür sorgen, daß auch diejenigen, die dem K. C. nahe stehen, z. B. die Eltern und Freunde von K. C.ern oder auch junge Leute, die sich für den K. C. interessieren und später in ihn eintreten wollen, Gelegenheit haben, am K. C.-Leben teilzunehmen. Selbst wenn bei einer Kneipe eines Landesverbandes aktive K. C.er nicht immer zahlreich vertreten sein können, so ist doch das Bild einer Landesverbandsveranstaltung durchaus in großen Zügen ähnlich dem einer Verbindungsveranstaltung. Daneben gibt es noch kleinere Zusammenschlüsse an den einzelnen Orten, Die Bundesbrüderlichkeit im Verbände bringt es mit sich, daß überall dort, wo mehrere K. C.er zusammen sind, gemeinsame Veranstaltungen abgehalten werden. Auch dort sind Kartellbrüder aus der näheren und weiteren Umgebung bei den Veranstaltungen stets gern gesehene Gäste. Die höchste Instanz des K. C. ist der alljährlich stattfindende K.C.- Tag, auf dem die Delegierten der Altherrenverbände und Verbindungen stimmberechtigt sind. v Der K. C.-Tag wählt den Geschäftsführenden Ausschuß (G. A.), in dessen Händen die Leitung des K. C., des gesamten

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