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KC-Blätter · 1932-03-01 · Aufsatzheft 1 (März 1932) · p. Seite 28

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Aufsatzheft 1 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 28 (sequence 28)
Language
German
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28 K.C.-Blätter Verbandes, liegt. Der G. A. vertritt den K.C. nach außen und regelt die laufenden Angelegenheiten. Er hat für eine zielsichere und ein- 'heitliche Durchführung des K. C.-Gedankens innerhalb der K. C.-Organisationen Sorge zu tragen und den bestehenden Verbindungen und Verbänden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Er hat ferner die Aufgabe, in Streitfällen zu vermitteln und die K. C.-Tage vorzubereiten. Der G. A. kann in Tagesfragen grundsätzlicher Natur, die eine sofortige Stellungnahme erheischen,, mit bindender Kraft für die einzelne Organisation Beschluß fassen. Der Geschäftsführende Ausschuß besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern, von denen 10 ihren Wohnsitz in Berlin haben müssen. Außerdem find der K. C.-Geschäftsführer, der K. C.-Redakteur und der K. C.-Kassenwart stets Mitglieder des G. A. Die in Berlin wohnenden Mitglieder des G. A. bilden den „Verwaltungsausschuß", der in eiligen Fällen das Recht selbständiger Entscheidung hat. Zur Durchführung seiner Arbeiten steht dem G. A. das K. C.-Büro zur Seite, das durch den Geschäftsführer geleitet wird. Dem Geschäftsführer können vom G. A. gewisse Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Das Verbandsorgan sind die „K. C.-Blätter", deren Leitung in den Händen des K. C.-Redakteurs liegt. Die K. C.-Kasse wird von dem K. C.-Kassenwart verwaltet; außerdem besteht noch eine K. C.--Hilfskasse, deren Aufgabe es ist, in Unters stützungsfällen einzugreifen, soweit die Altherrenverbände dazu nicht in der Lage sind. Die eigentlichen etatmäßigen Ausgaben des K. C. werden von der K. C.-Kasse bestritten. An sozialen Einrichtungen hat der K. C. neben der K. C.-Hilfskasse noch die K. C.-Arbeitsnachweise, die sich mit allen einschlägigen akademischen Fachgebieten befassen und auch für den kaufmännischen Beruf Stellen vermitteln. Außerdem gibt es noch Kommissionen, der Aufzählung im einzelnen den Rahmen dieser kurzen Darstellung überschreiten würde, so in sportlichen Dingen, in Schlichtungssachen, in Ausbildungsangelegenheiten usw. Meist sind diese Komissionen, die durch den G. A. kontrolliert werden, mit Mitgliedern des G. A. besetzt. Zur Förderung der Aussprache über die Strömungen und Ansichten innerhalb der Altherrenschaft werden gelegentlich Altherrentage veranstaltet, deren Beratungen schätzbares Material für die Vorbereitungen der eigentlichen K. C.-Tage, bei denen Abstimmungen erfolgen, bilden. Es ist also ein recht großes und vielfach gegliedertes Gefüge, das den K. C. bildet. Ein reibungsloses Arbeiten all dieser Stellen wird aber durch die gemeinsame Grundanschauung und die Bundesbrüderlichkeit bedingt, die alle Stellen und Instanzen beseelen, so daß alle an dem gemeinsamen großen Ziel der Förderung des K. C.--Gedankens zu arbeiten bestrebt sind.

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