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KC-Blätter · 1932-03-01 · Aufsatzheft 1 (März 1932) · p. Seite 25

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Aufsatzheft 1 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 25 (sequence 25)
Language
German
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K. C.-Blätter 25 Sport im K. C. Von Refr. Karl Meyer (Sprev., Rhen.-Pal.). Die sportliche Betätigung innerhalb eines studentischen Verbandes findet ihre natürliche Begrenzung in Zahl und Umfang aller übrigen an den Verband und seine Mitglieder gestellten Aufgaben. Daher wird im Verbindungsleben der Sport jeweils nach der Struktur und den Tendenzen des Verbandes einen verschieden großen Raum einnehmen. Während eine ausgesprochene Turn- oder Sportverbindung ihre Hauptaufgabe in sportlicher Betätigung und körperlicher Durchbildung ihrer Akttven erblicken wird, kann ein anderer Verband, der in besonderem Maße rein geisttge Tendenzen verfolgt und im Rahmen dieser Besttebungen seine Mitglieder geisttg schulen will, sein wesentlichstes Ziel in dieser geistigen Ausbildung erblicken und infolgedessen schon aus Zeitmangel gezwungen sein, die sportliche Arbeit zurücktreten zu lassen, und sich lediglich auf eine Ueberwachung des von jedem Studenten erforderten Mindestmaßes sportlicher Tätigkett (Sporttestat) zu beschränken. Die K. C.-Verbindungen, obwohl ihrem Ursprung und ihrer Natur nach Tendenzverbindungen, und gegründet in einer Zeit» die eine körperliche Ausbildung in dem heute geübten Umfange gar nicht kannte, haben sich in einem von Jahr zu Jahr steigenden Maße bemüht, dem Verbindungssport in Programm und praktischer Durchführung einen immer größeren Raum zu verschaffen. Sie taten dies aus der Erkenntnis heraus, daß gerade die vom K.C. verfolgten Tendenzen nicht nur eine gewisse geisttge Bereitschaft jedes Aktiven erforderten, sondern mindestens in gleicher Weise seine körperliche Durchbildung voraussetzten, die ihn bei der Art, in der heute von unseren Gegnern hochschulpolittsche Gegensätze ausgetragen werden, im gegebenen Fall befähigen könnte, sein Recht auf Selbstverteidigung zu wahren. Die Versuche einer einheitlichen und möglichst erschöpfenden Regelung des Sportbettiebes haben zu den sog. „Frankfurter Beschlüssen" des K. C.-Tages von 1931 geführt. In den Ausführungsbesttmmungen zu diesen Beschlüssen ist verbindlich festgelegt, was von jedem akttven und inaktiven K. C.er als Mindestmaß sportlicher Betätigung und Leistung zu erfordern, und wie von seiten der Verbindung diese sportliche Aus» bttdung durchzuführen ist. Die Aufgabe, einen jungen, gesunden und auch nur halbwegs sportlich befähigten Studenten in geeigneter Weise sportlich durchzubilden, ist, wenn nur die genügende Zeit und hinreichender Eifer darauf verwendet wird, nicht allzu schwierig. Die Mehrzahl der Abiturienten, die heute die Schule verlassen, ist bereits dort so weit vorgebildet, daß es nur geringer Mühe bedarf, um sie an den erforderlichen Leistungsgrad heranzuführen, die anderen, die hierzu aus irgendwelchen Gründen keine Möglichkeit oder Lust hatten, werden es begrüßen, nunmehr in einem Kreise gleichgesinnter junger Menschen das gesteckte Ziel erreichen zu können. Daß man bei alledem niemals von einem Menschen in sportlicher Hinsicht mehr verlangen wird, als er wirklich leisten kann, erscheint selbstverständlich.

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