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KC-Blätter · 1932-03-01 · Aufsatzheft 1 (März 1932) · p. Seite 23

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Aufsatzheft 1 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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K. C.-Blätter 28 anzuerkennen, deren Mitgliedschaft auf dem Staatsbürgerprinzip beruht. Es heißt daher in § 1 Abs. 3 der neuen Verordnung: „Die Studentenschaft kann sich mit anderen Organisationen, die an anderen deutschen Hochschulen bestehen, vereinigen, sofern diese Organisationen alle reichs- und auslanddeutschen Studenten umfassen und' sofern die Satzungen solcher Gesamtvereinigungen nicht in Widerspruch mit der preußischen Verordnung über die Bildung von Studentenschaften stehen." Dieser Absatz verbietet klar und deutlich eine Koalition mit den österreichischen Ortsgruppen der D. St. Die neue Verordnung wurde nunmehr im November 1927 zur Abstimmung gestellt, die über Annahme oder Ablehnung und damit über den Fortbestand der D. St. entscheiden sollte. Von rechtsgerichteter Seite setzte gegen diese neue Verordnung und insbesondere gegen den damaligen Preußischen Kultusminister Becker unter der Devise: „Wir brauchen keine staatliche Bevormundung!" eine maßlose Hetze ein, mit dem Erfolge, daß alle preußischen Hochschulen mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der republikanischen Studenten die Annahme der Verordnung ablehnten. Die Studenten hatten sich für Österreich, für den Antisemitismus entschieden. Die „Deutsche Studentenschaft" als Zusammenfassung aller deutschen Studenten, die D. St. der Kriegsgeneration war tot! Im Lauf der nächsten Jahre schlossen sich auch die meisten anderen deutschen Länder diesem Vorgehen des preußischen Staatsministeriums an, so daß heute, mit Ausnahme weniger süddeutscher Universitäten» keine staatlich anerkannten Studentenschaften mehr bestehen. Auch diese Studentenschaften dürfen die Gelder, die ihnen durch Zwangsbeiträge zufließen, nur für ihren eigenen örtlichen Bedarf gebrauchen und nicht mehr an die D. St. abführen. Durch das Eingreifen der Behörden gelang es, wenigstens die Wirtschaftseinrichtungen zu retten, indem sie entweder in Vereine oder in gemeinnützige Gesellschaften (unter Aufsicht des Ministeriums stehend) umgewandelt wurden, die ihrerseits im „Deutschen Studentenwerk E. V., Dresden" zusammengefaßt wurden, und nach wie vor segensreiche Arbeit für alle Kommilitonen leisten. m. Seite an Seite mit den republikanischen Verbänden hatte der K. C. für die Annahme des neuen Studentenrechtes gekämpft. Nachdem wir in diesem Kampfe unterlegen waren, zogen wir auch die Konsequenzen, indem wir den neuen Ortsgruppen der D. St., die sich ohne staatliche Anerkennung und unter den verschiedensten Namen überall bildeten, nicht beitraten, sondern mit den uns nahestehenden Verbänden» zunächst nur rein örtlich, eigene Studentenschaften gründeten, als Gegengewicht gegen die D. St., die ihre rechtsradikalen und antisemitischen Tendenzen jetzt noch offener denn zuvor zeigte.

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