KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1932
- Issue
- Aufsatzheft 1 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 21 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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K. C.-Blätter 21 In Oesterreich hatte bereits vor dem Weltkriege die Rassenfrage eine bedeutend größere Rolle gespielt als in Deutschland. Auch bei uns hatte man unter dem Einfluß des Antisemitismus der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, die Juden aus den großen Korporationsverbänden hinausgedrängt, ohne sie jedoch persönlich zu diffamieren. Man verweigerte dem Juden — und insbesondere den K. C.-Verbindungen — selbst bei antisemitischen Anrempeleien die geforderte Satisfaktion nicht. Ganz anders in Oesterreich. Dort hatte man bereits im Jahre 1897 durch die Waidhofener Beschlüsse dem Juden die studentische Zonorigkeit abgesprochen und ihm, gestützt aus diese Beschlüsse, die geforderte Satisfaktion verwehrt. In gradliniger Fortsetzung dieser Politik hatte man in Oesterreich auch die jüdischen Studenten nicht in die örtlichen Studentenschaften ausgenommen, eine Politik, die letzten Endes zu dem bekannten „Wiener Studentenrecht" geführt hat. Man hoffte durch die vorsichtige Formulierung der Verfassung und durch geeignete Einflußnahme allmählich auch die österreichischen Studentenschaften zur Anerkennung des Staatsbürgerprinzips zu bringen. Diese Hoffnung hat leider getrogen; im Gegenteil, auch die deutschen Studentenschaften gerieten mehr und mehr in ein extremantisemitisches Fahrwasser. H. Nachdem die Generation der Kriegsteilnehmer die Hochschulen verlassen hatte, trat nicht etwa eine Verminderung der Zahl der Studierenden ein, im Gegenteil die Zahl stieg unaufhaltsam weiter. Betrachtet man die Gesamtheit der heute Studierenden» so kann man mehrere große Gruppen unterscheiden: Erstens die Gruppe derer» für die ein akademischer Titel der Ersatz für den ehemaligen „Referveleutnant" ist; diese gehören größtenteils Gesellschaftskreisen an, die vor der Umwälzung die politische Macht — also den Verwaltungsapparat der Länder — in Händen hatten, heute aber auf Staatsstellungen nicht mehr rechnen können. Daß diese Leute aus Tradition stark zu den rechtsorientierten Parteien hinneigen, ist menschlich verständlich. Eine zweite große Gruppe stammt aus verarmten Kreisen des Mittelstandes, entweder durch das Berechtigungswesen auf die Universität getrieben, oder gar studierend, in der Hoffnung auf wirtschaftlich bessere Zeiten nach Abschluß ihres Studiums. Diese Kommilitonen sind naturnotwendig in Gefahr, den Gruppen in die Hände zu laufen, die ihnen nach dem Sturz des bestehenden „Systems" goldene Zeiten versprechen, und das verstehen die Rechtsparteien, insbesondere die Nationalsozialisten, in ausgezeichneter Weise. Die dritte Gruppe besteht aus denjenigen Freistudenten und Verbänden, die sich rückhaltlos auf den Boden der Weimarer Verfassung stellen, unter ihnen selbstverständlich auch unser Verband. Bereits in den ersten Jahren nach dem Kriege erhob sich in Deutschland die mächtige Woge des Antisemitismus. Daß diese Bewegung auf den Hochschulen in den rechtsgerichteten Gruppen einen guten Resonanzboden fand, ist klar. Es begannen dauernde Anpöbeleien der