KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1932
- Issue
- Aufsatzheft 1 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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20 K. C.-Blätter Traditionen der Satisfaktion usw. fügte. Der einzelne Student freute sich seines Lebens, genoß seine ungebundene Freiheit, und ihm war außer einer gesellschaftlich angesehenen auch eine finanziell gesicherte Position garantiert. Dieses Bild einer im allgemeinen von keinerlei wirtschaftlichen Sorgen belasteten akademischen Jugend änderte sich mit dem Ende des Weltkrieges blitzartig. Zum ersten strömte eine Reihe durch den Kriegsdienst zurückgehaltener Jahrgänge zu gleicher Zeit auf die Universitäten und rief dort eine starke Uebersüllung hervor. Zum zweiten hatte sich die wirtschaftliche Gesamtsituation bedeutend verschlechtert: der hart um seine Existenz ringende, auf Unterstützung und Nebenverdienst angewiesene Student trat zahlenmäßig zum erstenmal augenfällig in Erscheinung. Was lag näher, als der Gedanke der kameradschaftlichen Verpflichtung zur Selbsthilfe der Studenten; war doch im Kriegserlebnis der Studenten die Kameradschaft der seelische Halt aller gewesen. So entstanden allerorts Wirtschaftseinrichtungen, Speisungen usw., ins Leben gerufen und geleitet von ehrenamtlich tätigen Kommilitonen.!! Aber auch in der Beherrschung des studentischen Lebens hatte sich ein entscheidender Wandel vollzogen. Durch die Weimarer Verfassung war allen deutschen Staatsbürgern das Recht der freien Koalition garantiert worden. Es entstanden daher zu dieser Zeit eine ganze Anzahl von Studentenvereinigungen, die nicht den Charakter einer Korporation trugen und nun auch ihrerseits einen Einfluß auf alle studentischen Fragen zu gewinnen suchten. Es kam zur Bildung von örtlichen Studentenausschüssen, die ein Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen des Disziplinarrechts, der Honorarermäßigung usw. beanspruchten. Man versuchte nunmehr diese örtlichen Studentenschaften, zu einer ganz Deutschland und möglichst auch Oesterreich umfassenden Gesamtorganisation zusammenzufassen, und auch die Anerkennung der einzelnen Staaten zu erlangen. Auf mehreren Studententagungen entstand so die „Deutsche Studentenschaft" (D. St.), nach dem Willen ihrer Gründer ein Zusammenschluß aller Studenten deutscher Staatsangehörigkeit und Muttersprache zur Vertretung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen und akademischen Interessen. Auf dem Studententag im Jahre 1919 zu Würzburg wurde eine Satzung angenommen, in deren § 1 es heißt: „Die Studierenden deutscher Abstammung und Muttersprache der Hochschulen des deutschen Sprachgebietes bilden die deutsche Studentenschaft." Der erste entscheidende Schritt war getan. Auch das Ziel der staatlichen Anerkennung wurde bald erreicht, so in Preußen, wo durch die Staatsministerialverordnung über die „Bildung von Studentenschaften an den preußischen Hochschulen" der Zusammenschluß Zu örtlichen Studentenschaften und zur deutschen Studentenschaft genehmigt wurde. Die vorsichtige und kautschukartig-dehnbare Formulierung des oben zitierten § 1 der Verfassung der deutschen Studentenschaft stellte eine Konzession an die österreichischen Studentenschaften dar.