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KC-Blätter · 1932-03-01 · Aufsatzheft 1 (März 1932) · p. Seite 4

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Aufsatzheft 1 (März 1932)
Date
1932-03-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 K. C.--Blätter Kampf zu führen ist, hat der K. C. zum Ausdruck gebracht in § 3 seiner Satzungen, dem sog. „Tendenzparagraph", der wie folgt lautet: „Die Verbindungen im K. C. stehen auf dem Boden deutschvaterländischer Gesinnung. Sie haben zum Zweck den Kampf gegen den Antisemitismus in der deutschen Studentenschaft und die Erziehung ihrer Mitglieder zu selbstbewußten Juden, die im Bewußtsein, daß die deutschen Juden einen durch Geschichte, Kultur- und Rechtsgemeinschast mit dem deutschen Vaterland unlöslich verbundenen Volksteil bilden, jederzeit bereit und imstande sind, für die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Juden einzutreten. Der K. C. lehnt die Bestrebungen zur Lösung der deutschen Iudensrage außerhalb Deutschlands ab. Zu politischen und religiösen Sonderbestrebungen innerhalb des Judentums nehmen die Verbindungen im K. C. keine Stellung, soweit dies nicht durch Absatz 1 und 2 bedingt ist." Wenn unser Tendenzparagraph mit dem Bekenntnis zu deutschvaterländischer Gesinnung beginnt, so wollen wir uns damit nicht an die Seite derer stellen, die ihre nationale Gesinnung dadurch zu beweisen glauben, daß sie sie möglichst laut im Munde führen und allen Andersdenkenden absprechen, aber wir bringen damit zum Ausdruck, daß für uns unser Deutschtum mehr ist als eine Summe staatsbürgerlicher Rechte, mehr ist als ein rein staatsrechtlicher Begriff. Gewiß: wir kämpfen um unsere durch Gesetz und Verfassung verbriefte „Gleichberechtigung", wir berufen uns auf den Gedanken der „Rechtsgemeinschaft", und dieser Kamps ist stets von dem Bewußtsein getragen und beseelt gewesen, nicht nur für unser eigenes Recht einzutreten und auch nicht allein für die Gleichberechtigung des gesamten deutschen Judentums, sondern zugleich für den. Gedanken des Rechts und der Gerechtigkeit überhaupt. Aber der K. C. hat sich niemals darauf beschränkt, die Gleichberechtigung auf Grund eines formalen Rechts in Anspruch zu nehmen, stets hat er vielmehr den Kampf um die Gleichberechtigung aufgefaßt als ein Ringen um die gleichberechtigte' Zugehörigkeit zur deutschen Volks-und Kulturgemeinschaft. Unser Bekenntnis zum Deutschtum bedeutet nichts anderes als - den Ausdruck des sittlichen Willens» sich auf dem Boden selbst zu behaupten, mit dem wir durch Geburt und Muttersprache, durch gemeinsame mehr als tausendjährige Geschichte und Kultur unlöslich verwachsen sind. Wir sind uns dabei darüber klar, daß das Bekenntnis zum Deutschtum sich nicht in tönenden Worten erschöpfen darf, sondern auch in unserer Erziehungsarbeit zum Ausdruck kommen muß. Darum hat auch im Jahre 1931 der K. C.-Tag in Frankfurt a. M. die Beschäftigung mit staatspolitischen Dingen mehr als bisher in den Vordergrund der. K. C.- Erziehungsarbeit gestellt. Wir wollen damit nicht etwa eine einseitige politische Festlegung unserer Verbindungen im Sinne irgendeiner Parteischablone herbeiführen, aber was wir damit erreichen wollen, ist ein Dreifaches: Wir wollen unsere Aktiven befähigen, dem Antisemitismus auch dort entgegenzutreten, wo er in politischem Gewände auftritt.

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