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KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 39

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 39 (sequence 33)
Language
German
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Vertrauliche Beilage der K. C.-Blätter 39 Auerbach weist darauf hin, daß vielfach Kartellbrüder in Not geraten» die nur eine Verbindung, nicht aber einen Altherrenverband hinter sich haben. Er bittet, von jedem Alten Herren pro Semester RM. 1.— zu erheben. Wenn die Aktiven Opfer an Zeit und Geld bringen, um den K. C. im Sinne des neuen Kampfes umzustellen, so müssen die Alten Herren auch Opfer bringen. Ehrlich meint, daß der Antrag Rosenthal für kleine Altherrenverbände nur dann tragbar sei, wenn er dahin modifiziert werde, daß die Ver - bände nur das abführen müssen, was sie selb st einzuziehen in der Lage seien. Krombach bittet, dem G. A. den Auftrag zu erteilen, dem nächsten K. C.-- Lag einen Plan für das K. C.-Hilfswerk vorzulegen. Die Debatte sei nicht vorbereitet. Das Problem des Hilfsfonds müsse systematisch untersucht werden. Die Abstimmung ergibt unter Bejahung der Dringlichkeit Annahme des Antrages Rosenthal mit dem Zusatz von Ehrlich dahin, daß vom kommenden Semester ab der K. C.-Beitrag der Alten Herren sich pro Semester um NM. 1.— erhöht. Die Altherrenverbände haben diesen Betrag von ihren Mitgliedern einzuziehen und an die K. C.-Kasse abzuführen, sind jedoch zur Abführung dieses Sonderbeitrages nicht verpflichtet, soweit sie den Betrag von ihren Mitgliedern nicht erhalten können. Die K. C.-Kasse hat die so eingegangenen Beträge an die K. C.-Hilfskasse abzuführen. 18. Rosenow bittet die Kartellbrüder, sich in Berufsfragen gegenseitig zu unterstützen und die Arbeitsnachweise des K. C. und der Landesverbände in Anspruch zu nehmen. 19. Merzbacher bittet, die allgemeinen Sportvereine nicht zu vernachlässigen, ebenso auch nach Möglichteit im Reichsbanner aktiv tätig zu sein. 20. Baruch bittet, im Wege der Interpellation festzustellen, daß ein Ehrenrat gegen einen bereits ausgetretenen Bundesbruder, der nachträglich Reue bekomme, unzulässig sei. Berlak stellt fest, daß das keine Interpellation sei, sondern ein Zusatzautrag zum K.C.-Statut, und daß zu einer Prüfung im Augenblick keine Gelegenheit sei. Baruch zieht seine Interpellation zurück und erklärt auf Anfrage von Mainzer, daß er nur für seine Person gesprochen habe. 21. Holländer nimmt hierauf das Wort zu einigen Schlußbemerkungen: Wir sind am Ende des K. E.-Tages. Gestatten Sie mir noch, in zwei Richtungen einige prinzipielle Dinge zu sagen. Wir haben erst zum Schluß der Tagung über den K. C.-Hilfsfonds gesprochen, und es scheint mir notwendig zu sein, daß ich noch einige Worte über die soziale Frage im K. C. überhaupt spreche. Nach den Erfahrungen, die ich in der letzten Zeit gemacht habe, häufen sch die Fälle, in denen hilfsbedürftige Bundesbrüder an uns herantreten, die nicht hilfsbedürftig geworden sind durch Verfall ihres Vermögens oder Zeitereignisse, sondern die von vornherein nie in der Lage gewesen sind, irgend ein akademisches Studium zu betreiben. Wenn mir ein Bundesbruder mitgeteilt hat: ich habe jetzt den Assessor gemacht, bin verheiratet, habe kleine Kinder, stehe jetzt vor dem Nichts, kann mich niemals niederlassen, weil die Einrichtungskosten fehlen — dann frage ich: was tut man nun in solchem Falle, zweitens, welche allgemeinen Folgerungen lassen stch aus einem solchen Fall ziehen? Ich habe ihm in Ermangelung jedes anderen Hilfsmittels sagen müssen: sieh zu, daß du bei einem Anwalt als Bürovorsteher unterkommst. Es ist unmöglich» dem Betreffenden die Moglrchkeit einer Niederlassung so lange zu gewähren, bis er in der Lage ist, stch daraus zu ernähren. Nun wird von mancher Seite gesagt werden, dieses Hmuntersinken in den Stand eines besseren Bürogehilfen bedeutet eine cap,ti8 diminutio. In Zeilen wie den jetzigen ist dieser Ausweg aber ein

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