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KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 36

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 36 (sequence 30)
Language
German
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36 Vertrauliche Beilage der K.C.-Blätter 12. Festsetzung des Ortes des nächsten K. C.-Tages. Ernst RosenLhal bemerkt, daß die Thuringia alle fünf Jahre den K. C.-Tag in der' Voraussetzung übernommen habe, daß auch alle anderen Verbände den K. C.-Tag übernehmen. Da das aber nicht der Fall sei, lehne die Thuringia es ab, ihn auch dieses Mal zu übernehmen. Mainzer weist darauf hin, daß seit 1910 kein K. C.-Tag in Heidelberg gewesen sei. Die an Alten Herren des K.C. arme Stadt biete auch große Schwierigkeiten, den K. C.-Tag zu übernehmen. Aber vielleicht werde es sich doch ermöglichen lassen. Er wisse auch nicht, ob es schon im nächsten Herbst richtig sein werde, den K. C.-Tag in einer kleinen Universitätsstadt wie Heidelberg abzuhalten, wenn die Tagung mehr sein solle als eine kleine Beratung. Er bittet, dem G.A. die Entscheidung zu überlassen. Jedenfalls werde Heidelberg im nächsten Jahre die Anwartschaft auf Abhaltung des K. C.- Tages erheben, und er hoffe, daß dann die Kartellbrüder im eigenen Hause begrüßt werden können. Baron bittet um Verlegung des nächsten K. C.-Tages nach München. Es wird beschlossen, die endgültige Festsetzung des Ortes des nächsten K.C.-Tages dem G.A. zu überlassen. 13. Der Etat wird im Rahmen des Vorjahres genehmigt. Die Festsetzung der Beiträge, bezüglich deren vorgeschlagen ist, sie in der bisherigen Höhe zu belassen, wird dem G.A. überlassen. 14. Werner Cohn stellt namens der Verbindung Vinetr folgenden Drmglichkeitsantrag: „Um jeder Verbindung die Entsendung mindestens eines aktiven oder inaktiven Burschen zum K. C.-Tag zu ermöglichen, wird ein Fonds in zu bestimmender Höhe geschaffen, aus dem in besonders begründeten Fällen einzelnen Verbindungen die Fahrtkosten ersetzt bzw. in Form eines Darlehens vorgeschossen werden sollen. Die Entscheidung über das Darlehen bzw. die Erstattung trifft der K. C.-Kassenwart nach Fühlungnahme mit dem G. A.-Referenten der betreffenden Verbindung." Er begründet die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit wird verneint. 15. Die Verbindung Licaria stellt folgenden Drmglichkeitsantrag: „Der K.C.-Tag wolle beschließen: Es ist vom G.A. ein einheitliches Statut und Geschäftsordnung auszuarbeiten, die für alle Verbindungen als verbindlich zu erklären sind. Kleine Abänderungen, die durch, die örtlichen Umstände bedingt sind, können vom B. C. der zuständigen Verbindung mit 3/4-Mehrheit eingeführt werden." Feibelmann begründet die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit wird verneint. 16. Pinkus interpelliert wegen einer hochschnlpolitischen Angelegenheit betr. Zwischenfall mit einem Angehörigen der Landsmannschaft Schottland in Tübingen und fragt an, was der G. A. unternommen babe. Lennhoff beantwortet die Anfrage. In den K.C.-Blättern sei eine Notiz veröffentlicht worden. Der G.A. habe sich mit der Angelegenheit befaßt und beschlossen, mit dem Bruder eines K. C.ers, welcher Landsmannschafter sei, Fühlung zu nehmen. Die. Sprevia sei hierüber unterrichtet worden. Derartige Dinge seien mit äußerster Delikatesse zu behandeln. 17. Jakob Marx teilt mit, daß die Bavaria bei dem letzten Stiftungsfest Schwierigkeiten hatte, die Namen ihrer Toten in der Gesamtheit zu ermitteln und festzuhalten. Es habe sich weiter dabei herausgestellt», daß der K. C., der immerhin 35 Jahre alt sei, die Verbindung mit den! Wttwen und Hinterbliebenen verstorbener Kartellbrüder nur in ganz ungenügender Weise aufrecht erhalte. Das sei ein ungemein mißlicher Tat-

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