KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Nr. 2 (3.1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 35 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Vertrauliche Beilage der K. C.«Blätter 35 treter zu benennen» der statt ihrer das Stimmrecht im Verwaltungsausschuß ausübt. Der Verwaltungsausschuß besteht nach wie vor aus 9 Mitgliedern. § 6. Der Wahlquotient ist beweglich und ergibt-sich durch Division der abgegebenen Stimmen durch 21, der Zahl der zu wählenden G.A.- Mitglieder. 8 7. Der G. A. wird ermächtigt, die Fristen zur Einreichung der Wahlvorläge, ihrer Veröffentlichung und zur Stimmabgabe von Fall zu Fall festzustellen." Hingegen haben die Altherrenverbände Badenia-tz. und Licaria übereinstimmend den Antrag gestellt, den Königsberger K. C.-Tagsbeschluß aufzuheben und es bei dem alten Wahlverfahren zu belassen. tzonigbaum wendet sich gegen die Schaffung eines hochkomplizierten Systems. Das Statut sei umfangreich genug und brauche nicht erweitert zu werden. Die heutige Wahl des G. A. habe gezeigt, daß es nicht nötig sei, so große Komplikationen zu schaffen. Vor allem würde das neue Wahlverfahren praktisch zu demselben Ergebnis führen, wie man es bisher erzielt habe. Praktisch werde der Vorstand eines jeden Verbandes eine Liste anf-4 stellen, ohne die Mitglieder des Verbandes zu befragen. Der Vorstand der einzelnen Verbände sei aber vielfach identisch mit dem zum K. C.-Tag entsandten Vertreter. Er bittet daher um Ablehnung des Antrages. Mainzer begründet den Antrag des A. H. V. Badenia-H. auf Aufhebung des Königsberger Beschlusses. Ursprünglich seien die Anträge auf Abänderung des Wahlverfahrens auf politische Strömungen zurückgegangen, weil vermeintlich die Erneuerung des G. A. zu langsam vor sich gegangen sei. Hierzu betont er, daß die Herren, die den G. A. in seiner persönlichen Zusammensetzung kennen, bestätigen müssen, daß der G. A. fortlaufend starkem Wechsel unterworfen sei. Nur zwei Mitglieder seien von Anfang an dem G. A. zugehörig gewesen, nämlich Holländer und er selbst. Er sei gern bereit, sein Amt zur Verfügung zu stellen. Die Vorschläge der Kommission geben den Altherrenverbänden eine Omnipotenz. Er stehe an der Spitze eines großen Altherrenverbandes. Ihm werde die Macht gegeben, für die 250 Mitglieder des A. H. V. Badenia eine Liste aufzustellen, mit der er jede Wahl blockieren könne. Genau so gehe es bei den anderen Altherrenverbänden. Das sei das Gegenteil von Demokratisierung. Es bringe eine Wahlagitation im Verbände in Fragen, die nur auf Grund genauer Personenkenntnis zu entscheiden seien. Damit gebe man einer Entwicklung Raum, die sich in keiner Weise übersehen lasse. Die Folge werden Zufallszusammensetzungen sein, die nicht heilsam seien. Ein gewisser gleichmäßiger Bestand an Personen sei zur kontinuierlichen Geschäftsführung des G. A. nötig. Sobald man von dem einfachen Wahlverfahren, das der^ K. C. bisher hatte, und das sich im großen und ganzen auch bewährt hat, abgehe, wisse man nicht, was kommen werde. Dir Frlze werde eine gegenseitige Hetzerei und Konkurrenz sein. Rose bittet zur Geschäftsordnung, den Antrag des LV. Niedersachsen als Zusatzantrag zu dem Antrag des A.tz.V. Badenia aufzufassen. Im Ergebnis stimmt er Mainzer zu. Die Vorschläge der Kommission seien sehr geistvoll und gerecht, aber viel zu kompliziert und für die Praxis nicht brauchbar. Er bittet aber, zu berücks'.chligen, daß in Landesteilen ohne aktive Verbindung das ganze Schwergewicht der K. C.-Arbeit im Landesverband liegen müsse. Deshalb müsse auch den Vertretern der Landesverbände Stimmrecht gewährt werden. Die Landesverbände in besserer Lage wie Brandenburg usw. müssen auf die schwierigere Lage in anderen Landesverbänden Rücksicht nehmen. In der Abstimmung wird der Antrag der vom Königsberger K. C.-Tage eingesetzten Kommission abgelehnt. Der Antrag der Altherrenverbände Badenia-tz. und Licaria auf Restriktion des Königsberger Beschlusses wird mit großer Mehrheit gegen 2 Stimmen angenommen. Es wird sodann über die Dringlichkeit des Antrages L. V. Niedersachsen ab gestimmt. Niemand ist für die Dringlichkeit. Der Antrag der Rheno-Silesia ist damit erledigt.