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KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 21

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 21 (sequence 15)
Language
German
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Vertrauliche Beilage der K. C.-Blätter 21 die Durchführung eines solchen Programms unter den heutigen Zütverhältnissen aus vielen oft dargelegten Gründen nicht für möglich, aber ich brauche das nicht im einzelnen auszusühren, weil ein solches Programm bisher von reiner Sei.e ernstlich vorgeschtagen worden ist, auch von denjenigen Verbindungen nicht, die als dir sechtfreudigsten gelten. Dieser i^en Al en Herren, dir „für unveränderte Beibehaltung des Fechtens und Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes" eintreten, übersehen meistens, daß dieser Zustand ja schon lange nicht mehr dem Zustand entspricht, der z. Zt. ihrer A tivität herrsch e, daß insbesondere niemand zum Schläaersechten gezwungen w.rd und schon aus diesem Grunde der erzieherische Wert des Fech.ens und das wichtige Moment der Auslese stark beeinträchtigt werden, ga: z abgesehen davon, daß es angesichts der fast allgemeinen Satisfaktions- Verweigerung eine psychologische Unmöglichkeit ist, unfern Aktiven zuzumuten, sich auch nur annähernd im früheren Umfang auf einen Fall vorznbereiten, der fast niemals praktisch wird. Ich darf in dieser Beziehung aus meinen Br'es an Herrn Kor. Flaschner (S. 80 ff.) und die diesbezüglichen Ausführungen me'.nes Hamburger Referats verweisen. Ich glaube, damit gezeigt zu haben, daß das Fechten, mag man seinen Wert noch so hoch einschätzen, u. ter den heutigen Verhältnissen als Kampf- und Erziehungsmittel für uns nicht mehr ausreicht, und daß der jetzige Zustand es einem Teil der Aktiven ermöglicht, sich durch dir A.tiviiät „hindurchzuschlängeln" und dabei allen Opfern mit der bequemen Begründung auszuweichen, daß die persönliche Weltanschauung dem entgegenstehe, hier Abhilfe zu schaffen, Disziplin und Kampfge'st unserer Aktiven wieder zu stärken, ist der Sinn der G. A.-Anträge. Ihre Durchführung wird unsere Verbindungen dem alten Korporationsideal näher bringen als das selbstzufriedene Festhalten an einem Zustand, der vlclfcch nur noch äußerlich, aber nicht mehr innerlich den Forderungen der Gründer unseres Verbandes en.spricht. Datei müssen wir, wie ich bereits in Hamburg betont habe, alles, was wir Vorschlägen, vorher daraufhin prüfen, ob es auch praktisch durchführbar ist. Deshalb werden in I 4 Aos. 2 und in HI 15 Abs. 2 für die vor dem Sommersemester 1930 aktiv gewordenen Kartellbrüder Uebergangsbestimmungen vorgesehen. Dtese Uebergangsbestimmungen will der Antrag der Verbindung Rheno-Silesia ^0 101) streichen. Ich gebe zu, daß die vom G. A. vorgeschlagene Ausnahme auf den ersten Bück nicht ganz konsequent erscheinen mag; aber es ist doch ein großer Unterschied, ob jemand, der heute aktiv wird, weiß, daß er in Laufe von vier Semestern gewisse Anforderungen zu erfüllen hat und sich von vornherein darauf einstellen kann, oder ob wir Kartellbrüdern, die jetzt vielleicht schon drei Semester hinter sich haben, plötzlich sagen, sie müßten in dem einen letzten Aktivitätssemester sich noch das Sportabze'chen erwerben und eine Reihe anderer körperlicher und geistiger Arfrrderungen erfül en. Nicht ganz mit Unrecht würden uns diese Kartellbrüder erwidern, daß sie unter anderen Voraussetzungen aktiv geworden seien, und deshalb sind die Uebergangsbestimmungen erforderlich, um unnötige Härten zu vermeiden. Den Forderungen für die geistige Ausbildung unter HI der G. A.-Anträge ist vorgeworfen worden, daß sie nichts Neues enthielten. Das trisft auch für einen Teil dieser Forderungen zu. Die Bedeutung der Punkte IM 10—16 liegt aber darin, daß sie die Grundlage für die in HI 17 vorgesehene Ermäch igung bilden. Gegenüber dem Antrag der Rheno-Guestphalia (S. 104), der die Genehmigung von Rezeptions- und Inaktivierungsvorträgen den Fuchsmajoren überlassen will, bitte ich, es bei III 12 des G. A.-Antrages zu belassen; andernfalls wird es nicht möglich sein, eine gewisse Einheitlichkeit der Mindestforderungen, die man an solche Vorträge stellen muß, zu

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