KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Nr. 2 (3.1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 20 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Vertrauliche Beilage der K. C.«Blatter nutende Partien oder gewisse sportliche Mindestleistungen zur Voraussetzung der Rezeption bzw. der Ina tivierung machen?) Die Antragsteller werden sich Wohl kaum bewußt gewesen sein, daß auf diese Weise zum erstenmal eine Art Bestimmungsmensur durch K. C.-Tagsbeschluß in den K. C. eingeführl werden würde. Diese Anträge würden ferner bedeuten, daß bei allen Inaktiven auf jede Kontrolle der sportlichen Leistungen verzichtet wird, und ebenso bei denjenigen Aktiven, die ein bzw. zwei genügende Partien gefochten haben. Das hauptsächlichste aus den Kreisen der A tiven geäußerte Bedenken gegen die G. A.--Anträge ist der Einwand, daß das Programm zu große Anforderungen an die Int der einzelnen Aktiven stelle. Dabei scheint vielfach übersehen worden zu sein, daß die in I 1 vorgesehenen v er W.chenstundeu nicht auf das Boxen allein, sondern auch auf die dazu gehörenden leichtathletischen Hebungen entfallen sollen, wobei die Fragen, in welchem Verhältnis die Zeit zwischen Boxen und Leichtathletik aufzute'.len ist ob hierfür im Sommer andere Grundsätze maßgebend sein sollen als im Winter usw, den Ausführungsbestimmungen überlassen bleiben. Die Anträge der Verbindungen Rheno-Silesia (S. 10)) und^ Bavaria (S. 103) sehen sechs wöchentliche Sportstunden vor, gehen a'iso noch über das Programm des G A hlnaus. Ich freue mich über den Geist, der aus diesen Anträgen spr'cht, aber es würde mir für den Augenblick genügen, wenn die vom G. A. gestellten Forderungen angenommen und durchzeführt werden; das Programm des G. A. enthält ja nur Mindestforderungen, und es ist keiner Verbindung verwehrt, darüber hinauszugehen. Beben den in I 1 vorgesehenen vier Wochenstunden werden die Verbindungen nech eine weitere Wochenstunde auf Sport zu verwenden haben. Welcher Sport in dieser Stunde zu treiben ist, soll im allgemeinen den einzelnen Verbindungen überlassen bleiben. Sie wird insbesondere dazu verwendet werden können, um für Hochschulwettkämpfe zu trainieren und dergl. Auch das 3iu-Iitsu wird in dieser fünften Stunde untergebracht werden können, denn es ist ja nicht erforderlich, daß jeder Aktive während seiner ganzen Aktivität regelmäßig Jiu-Jitsu treibt, sondern es genügt, wenn er einmal während seiner Aktivität einen Kurs von 3—4 Wochen nimmt und dann nur dafür sorgt, daß er es nicht wieder verlernt. Das ergibt im ganzen fünf Wochenstunden für Sport. Wenn nun von unseren Aktiven gefragt wird, wie sollen wir daneben noch die Irrt zum Fechten behalten?, — so erinnere ich daran, daß bei den meisten Verbindungen heute tatsächlich nur noch drei Wochenstunden gefochten wird, bei einigen sogar nur nrch zwei. Drei Wochenstunden werden allerdings das Minimum sein, das unter allen Umständen erforderlich ist, sodaß auf Sport und Fechten zusammen 8 Wochenstunden entfallen, also bei weitem nicht so viel, wie früher unsere Verbindungen auf das Fechten allein verwandt. haben. Wer mehr fechten wtll, dem bleibt das unbenommen; er muß eben dann das erforderl che Mehr an Zeit dafür aufbringen. Es darf aber nicht die Ausführung des Sportprogramms mit der Begründung unterbleiben, daß daneben n'cht genug Zeit zum Fechten sei. Nur dieser Gedanke wird in II 7 des G A.-Antrages ausgesprochen, ohne daß dadurch im übrigen das Fechten irgendwie beeinträchtigt werden soll. Diejenigen Kartellbrüder, die gegen das Sportprogramm des G. A. Bedenken haben, weil sie fürchten, das Fechten könne dadurch zu kurz kommen, müssen sch darüber klar sein, daß es nicht der Korporationsauffassung entspricht, einerseits das Sportprogramm aus Rücksicht auf das Fechten abzulehnen, andererseits aber nur 2—3 Stunden in der Woche zu fechten. Dann müßten diese Kartellbrüder ein Programm aufstellen und/durchführen, das mindestens 8 Stunden Fechten in der Woche obligatorisch macht. Ich halte 4i Vgl. Anträge A. Staufia (oben S. 1'). A. V. Viadrina-D. (oben S. 15). Thuringia (S. 104). Sprevia I (oben S. 15).