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KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 18

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 18 (sequence 12)
Language
German
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18 Vertrauliche Beilage der K. C.» Blätter und Kbr. Georg Cohn, der in Hamburg mein Korreferent war, haben sich damit einverstanden erklärt, daß unsere Verbindungen neben dem Fechten boxen sollen. And umgekehrt glaube ich, bei den Vertretern der sog. radikalen Reformrichtung, insbesondere bei meiner Verbindung Rheno-Silesia, Verständnis gefunden zu haben, wenn ich ihnen gesagt habe: Ihr werdet nur dann eine wirkliche Reform erreichen, wenn ihr durch positive Leistungen auf dem Gebiete des Sports zeigt, daß auch im Rahmen eurer Einstellung ein strammer Korporationsbetrieb möglich ist. Die heutige Debatte wird sich daher weniger auf prinzipielle Gesichtspunkte zu erstrecken haben als auf folgende praktische Fragen: Wie ist das Programm durchzuführen? Wie ist insbesondere die Durchführung zu vereinen mit der Zeiteinteilung unserer Aktiven? And wie erreichen wir, daß die heute gefaßten Beschlüsse nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern wirklich in die Praxis umgesetzt werden? Wenn wir uns auf Resolutionen und Sollvorschriften beschränken würden, so bestände die Gefahr, daß die heutigen Beschlüsse wie so viele andere K. C.-Tagsbeschlüsse Entschließungen bleiben. Andererseits ist es aber auch nicht angängig, alle Einzelheiten der Durchführung durch K. C.-Tagsbeschluß festzulegen, da es möglich bleiben muß, den Verschiedenheiten der örtlichen Verhältnisse und den bei der praktischen Durchführung gemachten Erfahrungen Rechnung zu tragen, ohne erst den nächsten K. C.-Tag abzuwarten. Aus diesem Grunde beschränkt das Programm des G. A. sich darauf, gewisse Mindestforderungen und allgemeine Grundsätze festzulegen, und behält die Einzelheiten den Ausführungsbestimmungen vor, deren Erlaß in I 6 für die körperliche Ausbildung und in III 17 für die geistige Ausbildung vorgesehen wird. Wenn der Landesverband Niedersächsischer K. C.er in seiner Antragsbegründung den Vorwurf erhebt, der Abschnitt III des G. A.-Programms, der die geistige Ausbildung zum Gegenstand hat, enthalte nichts Neues und werde ebenso auf dem Papier stehen bleiben wie frühere derartige K.C.-Tagsbeschlüsse, so übersieht er, daß gerade durch die in II! 17 vorgesehene Ermächtigung der Weg gezeigt wird, der die praktische Durchführung sichert. 2m Gegensatz hierzu will der Landesverband Niedersächsischer- K. C.er im Abschnitt I, also bei der körperlichen Ausbildung, die Mußvorschriften in Sollvorschriften verwandeln und auf diese Weise gerade alles das aus den Anträgen des G. A. entfernen, was bestimmt ist, zu gewährleisten, daß die Beschlüsse nicht nur Resolutionen bleiben, sondern wirklich durchgeführt werden. Dagegen kann ich es verstehen, wenn die aktiven Verbindungen Bedenken tragen, dem G. A. so große Machtbefugnisse zu geben, wie sie in I 6 und III 17 vorgesehen sind. Dem G. A. liegt gewiß nichts daran, nun gerade für sich selbst möglichst viel Macht zu haben, der G. A. hält es vielmehr für durchaus erwünscht, daß die aktiven Verbindungen bei der Regelung der Durchführung des Programms Mitwirken. Ich hätte schon längst von mir aus vorgeschlagen, nicht dem G. A. als solchem, sondern vielleicht einer Kommission, der Vertreter der aktiven Verbindungen und des G. A. angehören, die Ermächtigung zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen und zur Aeberwachung der Durchführung zu geben. Alle Erfahrungen, die wir bisher mit solchen vom K. C.-Tag eingesetzten Kommissionen gemacht haben, zeigen jedoch, daß es außerordentlich schwer ist, eine solche Kommission so zusammenzusetzen, daß sie ohne besondere Reisekosten arbeitsfähig ist, und ohne daß einzelne nicht vertretene Verbindungen Widerspruch erheben. Denn arbeiten kann nur eine Kommission, die klein ist, in der also nicht alle Verbindungen vertreten sein können. Andererseits ist es erforderlich, daß die Mitglieder an einem Orte Zusammenkommen, so daß, wenn nicht besondere Reisekosten entstehen sollen, im allgemeinen nur Berliner

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