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KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 16

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 16 (sequence 10)
Language
German
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16 Vertrauliche Beilage der K.C.-Blätter zuziehen. Zusammen mit diesen setzt er eine Kommission für die Durch, führung der Bestimmungen zu I und eine Kommission für die Durchführung der Bestimmungen zu III ein. Beide Kommissionen bestehen aus je 2 G. A.-Mitgliedern und je 1 Aktiven. Der Kommission für die Durchführung der Bestimmungen zu I gehört außerdem der K. C.- Sportwart an." Außerdem beantragt der G. A. (lediglich aus stilistischen Gründen) noch folgende Aenderung seines eigenen Antrages: „H110 Absatz 1 des G. A.-Antrages erhält folgende Fassung: Der K. C.er als selbstbewußter Jude muß imstande sein, Ängriffe auf sein Judentum zu widerlegen." Im übrigen hat sich in der Kommissionssitzung eine weitergehende Vereinfachung der Anträge nicht erzielen lassen, da die Vertreter der antragstellenden Verbände erklärten, die Anträge ihrer Verbände unverändert vertreten zu müssen. Zur Begründung der G. A.-Anträge führt Strrn folgendes ans: Meine Herren Kartellbrüder! Die Ausführungen unseres Bbr. Holländer haben uns allen erneut zum Bewußtsein gebracht, mit welchen Schwierigkeiten und früher nie geahnten Widerständen unsere Verbindungen zu kämpfen haben, und aus dem Gefühl für diese Sorgen und Nöte unserer Aktiven sind die Anträge entstanden, die ich namens des Geschäftsführenden Ausschusses vor Ihnen zu begründen die Ehre habe. Es ist das erste Mal in der Geschichte unseres Verbandes, daß der Geschäftsführende Ausschuß dem K. C.-Tag Anträge vorlegt, die geeignet . und bestimmt sind, das Leben unserer aktiven Verbindungen weitgehend in bestimmter Richtung zu beeinflussen, und die gleichzeitig als eine Art Stellungnahme zu inneren Streitfragen des K. C. aufgefaßt werden können. Bisher hat der G. A. es stets vermieden, zu derartigen Fragen von sich aus Stellung zu nehmen, weil nicht er, sondern der K. C.-Tag die Richtlinien der K. C.-Politik zu bestimmen hat. Denn da die G. Ä.-Mitglieder nicht unter dem Gesichtspunkt' gewählt werden, welche Stellung sie zu den innerhalb des Verbandes umstrittenen Fragen einnehmen, wäre es im allgemeinen nicht angebracht, wenn der G. A. durch Mehrheitsbeschluß zu solchen Fragen, insbesondere zu den vielfach erhobenen Forderungen auf Abschaffung bestehender Einrichtungen, Stellung nehmen wollte. Mit Recht könnte dann erwidert werden, daß ein solcher Beschluß nur auf eine Zufallsmehrheit zurückzuführen sei und daher nicht anders gewertet werden könne als die Meinungsäußerung irgendeines andern Kreises von Kartellbrüdern. Wenn trotzdem der Geschäftsführende Ausschuß es für feine Pflicht gehalten hat, diese unter gewöhnlichen Verhältnissen gebotene Reserve zu verlassen und gerade jetzt mit einem eigenen Programm vor den K. C.-Äag zu treten, so leitete ihn dabei die Sorge, die sich ausdrückt in den beiden' Fragen: Wie erhalten und stärken wir die körperliche und geistige Wehrhaftigkeit unserer Verbindungen? Und ferner: Wie kommen wir heraus aus den zehnjährigen unfruchtbaren lähmenden negativen Reformdebatten zu positiven Zielen und zu praktischer Arbeit? Ich brauche die beiden soeben angedeuteten Gedanken heute nicht theoretisch zu begründen, denn die Anträge des G. A. sind nichts anderes als die Fortführung der Gedankengänge, die bereits in den dem Hamburger Altherrentag vorgelegten Thesen enthalten waren, und die ich namens des G. A. in Hamburg in einem Referat begründet habe, das sich gedruckt in Ihren Händen

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