Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1931-03-01 · Nr. 2 (3.1931) · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Nr. 2 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 14 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2268830-2268996-9971342--4133-3523993
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

14 Vertrauliche Beilage der K. C.- Blätter sind verfehlt. 3ch habe nicht den Mut und nicht die Möglichkeit, und kein Mensch könnte die Möglichkeit haben, zu verkünden, was sein wird. Da he'.ßt es nur das eine: bereit sein ist in diesem Falle alles. Bereit sein, indem wir uns körperlich und geistig schulen, in einem Selbstvertrauen, das aber leider immer noch an dem ungeheuren Drang zu einem inneren Wohlleben scheitert, und wodurch sich unsere Korporationen von dem ältesten Alten Herrn bis zum jüngsten Fuchs auszeichnen — nicht gut auszeichnen^ Nicht, als ob ich jeder studentischen Freude das Genick brechen möchte, und lediglich von Sack und Asche mir das Beste erwartete. Aber wenn eine Verpflichtung mit unserem Band verknüpft ist, dann die Pflicht, in den Zeiten der Not den sittlichen Ernst aufzubringen. Das ist, was ich heute als gebieterische Forderung verlangen möchte. Die Korporationen müssen sich sagen: nicht wie mir beliebt und nicht, wie es schön ist, sondern wie können wir im Rahmen gemeinsamer Verbindung in gemeinsamer Not den Schlüssel finden, das Schloß finden, das das Tor zu einer inneren Freiheit öffnet. Ich lege Ihnen ferner folgende Thesen, vor, die ich nunmehr vorlese. Ob sie angenommen werden, ist an sich gleichgültig. Sie sollen nur als Richtlinien dienen: „1. Die K. L.-Verbindungen sind verpflichtet, in allen Fällen, in denen akademische Verbände bzw. wirkliche oder angebliche Vertretungen der Studentenschaft den K. C., insbesondere aber die Würde und Ehre der deutschen Studenten jüdischen Glaubens verletzen, mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln einzuschreiten. 2. Wenn die innerhalb der akademischen Uebung möglichen Behelfe ohne Wirkung bleiben, so muß, ohne Rücksicht auf die bisher im akademischen Korporationsleben üblichen Formen und Beschränkungen, die grundsätzlich eingehalten werden, die große Oeffentlichkeit von unserer Beschwerde unterrichtet werden. 3. In Ausführung dieser Richtlinien müssen in allen geeigneten Fällen Vorstellungen an akademische Behörden eingereicht werden. Für deren Erledigung haben ebenso die Verbindungen, wie auch die Altherrenverbände Sorge zu tragen. Gegebenenfalls sollen auch die Ministerien und evtl, die Landesparlamente um Abhilfe gebeten werden, selbst wenn derartige Gesuche bei der jeweiligen Zusammensetzung der in Frage kommenden Ministerien und Landtage einen Erfolg nicht versprechen. Das Entscheidende ist, daß wir unter keinen Umständen irgend welche entwürdigenden Maßnahmen widerspruchslos hinnehmen. 4. Unzulässig ist es auf jeden Fall, uns angetane Schmach als durch die Verhältnisse gegeben und daher unabänderlich entgegenzunehmen. Wir müssen im Gegenteil mit allen Mitteln unserer in unserem sittlichen Gefühl verletzten Natur in jedem derartigen Falle nicht nur schärfsten Protest einlegen, sondern auch besorgt sein, daß dieser Protest überall gehört wird. 5. Alle solchen -Fälle sollen gesammelt oder in evtl, großen Kundgebungen in den Hauptstädten der deutschen Länder zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden. Dabei ist der Gesichtspunkt in den Vordergrund zu rücken, daß der deutsche Name unter keinen Umständen die Schandung eines Teiles derjenigen verträgt, die nicht nur im Gefühl ihres vollen Rechtes, sondern auch im Gefühl ihrer sittlichen deutschen Würde die deutschen Hochschulen besuchen." Zum Schluß lassen Sie mich noch eine Resolution vorlegen, die in der ganzen Welt veröffentlicht werden soll: (Es folgt die im Nachrichtenhest Nr. 1 Seite 1 veröffentlichte Entschließung.) Lassen wir nicht auf uns herumtreten, und lassen wir die Menschen allmählich merken, daß wir es verstehen werden, unseren Worten in einem Umfang Gehör zu verschaffen, das vielleicht genau so groß ist, wie das der anderen, und daß letzten Endes die Entscheidung unseres sittlich anständigen Volksterles und der Welt gelten wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.