KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1 (Januar 1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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10 K. C.-Blätter Nachr.-Left -er die Ausländer an der Grenze in Kehl empfangen soll und nach München geleiten. Zur Begrüßung widmet die „Deutsche Akademikerzeitung" den Gästen folgende freundliche Zeilen: „Wir begrüßen mit warmer Sympathie die Vertreter eines jungen und zukunftsvollen Volkes, die zweifellos als Besucher aus dem ehemaligen Burenlande des freundlichsten Empfanges seitens des deutschen Volkes sicher sein dürfen " Wackere Worte, denen wir uns gern anschließen. Nur eins: Linseres Wissens befinden sich unter den Südafrikanern ein erheblicher Teil Juden. Ob dann nicht etwa die gespendeten Herzlichkeiten revoziert werden? Loffentlich werden die Gesichter nicht allzu lang! Zoologisches. Mensur und Schächten — Quod licet Jovi. Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Rechtsanwalt Frank II (München) leistete sich jüngst im Reichstag folgende schöne Antithese: „Dem deutschen Empfinden widerspricht es, wenn der Zweikampf verboten, die Schächtung aber erlaubt ist." Wenn man nicht mehr weiter kann, fängt man mit„deutschem Empfinden" an. Eine Berliner Zeitung hat die bissige Bemerkung daran geknüpft, daß es auch wirklich widersinnig sei, wenn die „Sauf¬ und Raufstudenten dem Rindvieh gegenüber benachteiligt würden." Diese Folgerung machen wir uns nicht zu eigen. Wir erinnern jedoch den Syndikus Litlers daran, daß es weder dem Rechtsempfinden noch dem deutschen Wesen entsprechen kann, nur einem Teil des Volkes das Recht auf Wahrung traditioneller Kulthandlungen zuzugestehen, und anderen Teilen nicht auch. Wir sehen unsererseits in dem Verlangen der Studentenschaft die Mensur zu erhalten, allenfalls eine politisch umstreitbare Einstellung, aber nicht den Wunsch mit Lornochsen auf eine Stufe zu kommen. Sonderbarerweise scheint die „Sudetendeutsche Akademiker-Zeitung" aber einen Teil der ihr nahestehenden Deutschen Studentenschaft wirklich als „Ochsen" bezeichnen zu wollen. Wie soll man sonst nachstehende Notiz auffaffen, in der sie sich über die Zurückziehung des anfänglich auch für die Wiener „Lochschule für Welthandel" statuierten völkis chen Studentenrechts folgendermaßen aus läßt: „tzuvä liest Jovi ..." Wie wir in unserer letzten Folge melden konnten, hat sich endlich auch die Lochschule für Welthandel in Wien entschlossen, ein Studentenrecht zu erlassen, das genau den gleichen Verordnungen der anderen Wiener Lochschulen angepaßt ist. Aber die Lochschule für Welthandel strebt zwar im allgemeinen stets den Lochschulcharakter an, wacht eifersüchtig, daß ja niemand einen Zweifel zu äußern wagt, genießt jedoch nicht die das Wesen der Lochschulverfassung ausmachende autonome Verwaltung. Sie untersteht nämlich noch einem mehr oder minder privat zusammengesetzten Kuratorium. Dieses Kuratorium hat es für not wendig befunden, das vom Rektor Prof. vr. Beutel analog dem der Liniversttät erlassene Studentenrecht wieder aufzuheben und der Quästur zu verbieten, die vom Rektor festgesetzten Beiträge für die deutsche Studentennation entgegenzunehmen. Dieser Beschluß ist, wie wir erfahren, zwar noch nicht endgültig. Lieber ihn wird erst in einer späteren Sitzung des Kuratoriums definitiv entschieden werden. Alles in allem wird aber wahrscheinlich irgend ein „Kompromiß" gefunden werden. Als Begründung dieses famosen Beschlusses wird in einer, gelinde ausgedrückt, Selbstüberhebung angeführt, daß der internationalen Bedeutung der Lochschule für Welthandel dieses Studentenrecht nicht zuträglich sei. Glaubt das Kuratorium wirklich, daß der Wiener Liniversttät weniger internationale Bedeutung zukomme, als ihrer jungen Stiefschwester? Oder haben wir mit unserer Lieberschrift recht?" Za, meine Lerren, wenn Sie mit Ihrer Lieberschrift recht haben, dann bezeichnen Sie sogar selber die völkischen Studenten an der Welthandelsakademie, die das gleiche „Recht" wie die Liniversttätshörer haben sollen, als „boves". Warum übrigens fremde Sprachen reden. Liebersetzen wir die Wünsche der österreichischen Lakenkreuzler aus dem Lateinischen ins Deutsche, so heißt es: Was den Rindsköpfen erlaubt ist, sei auch den Kindsköpfen erlaubt!