KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2 (Mai 1931)
- Date
- 1931-05-01
- Page
- Seite 58 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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58 K. C.-Blätter scheint, die ihn abgedruckt hat. Aber auch hier vermißt das Reichsgericht den Nachweis, daß die Kundgebung — ersichtlich und vom Täter gewollt — sich nicht gegen die Personenmehrheit als solche, sondern gegen deren, wenn auch nicht im einzelnen bezeichneten Glieder richtet. Auch hier muß dem Reichsgericht dasselbe entgegengehalten werden wie oben. Daß in den Aufsatz die in Deutschland lebenden Juden gemeint sind, liegt wohl klar zutage. Wenn der antisemitische Verfasser zwar auf der einen Seite von deutschen Mädchen, auf der anderen Seite aber uneingeschränkt von den Juden spricht, so tut er das selbstverständlich nicht deshalb, weil er dabei an die chinesischen oder afrikanischen Juden denkt, sondern weil er in seiner Phraseologie den Begriff des deutschen Juden ablehnt. Das Erheiternde an dieser sonst sehr ernsten Angelegenheit ist aber der Umstand, daß das Reichsgericht sich mit seiner Ansicht auch in bewußten Gegensatz zu dem Angeklagten selbst stellt. Dieser hat nämlich, wie das Reichsgericht selbst feststellen muß, ausdrücklich erklärt, daß auch die jüdischen Einwohner der Stadt mit seiner Behauptung getroffen werden sollten, aus deren Reihen die Strafanzeige erstattet worden ist. Das erschüttert das Reichsgericht aber keineswegs. Es bleibt dabei, es sei nicht festgestellt, daß alle jüdischen Einwohner der betreffenden Stadt gemeint seien, trotz der Erklärung des Angeklagten und obwohl dieser die Anzeigenden keineswegs aus seiner Erklärung ausgenommen hat. Bei dieser Stellungnahme des Reichsgerichts ist die Frage beim besten Willen nicht zu unterdrücken, was ein Angeklagter eigentlich noch anstellen muß, um vom Reichsgericht wegen Beleidigung der Juden verurteilt zu werden. Wenn das Reichsgericht in seinen weiteren Ausführungen es nicht fassen kann, daß der Angeklagte bei der Art seiner Vorwürfe auch Männer von dem Alter, dem Stande und dem Ansehen der Nebenkläger im Auge gehabt hat, so ist man beinahe versucht, anzunehmen, daß von allen deutschen Städten Leipzig allein keine oder nur sehr vornehme Antisemiten hat. Leider ist dem allerdings nicht so, und so bleibt die Entscheidung des Reichsgerichts unter jedem Gesichtspunkt völlig unerklärlich. Lücksr- und Blätterfdicm Boulanger, btt Trommler Frankreichs. Um die Person des Generals Boulanger, französischen Kriegsrninisters und Revanchehelden, durch den Kriegsgefahr mit Deutschland zweimal in den achtziger Jahren heraufbeschworen wurde, hat sich schon zu seinen Lebzeiten ein ganzer Legendenkreis gebildet. Seine Persönlichkeit ist in Deutschland besonders in den Vorder- Sinb gerückt worden durch die Aehnkeit des deutschen politischen Geschickes zur Jetztzeit mit dem französischen nach 1870. In dem gleichen zeitlichen Abstand, in dem nach 1870 die boulangistische Bewegung geboren wurde, hat'in Deutschland die nationalsozialistische ihren Höhepunkt erreicht. Es muß darum von besonderem Interesse sein, dem deutschen Leserkreis einmal die boulangistische Epoche vor Augen zu führen. Diese Aufgabe ist um so reizvoller, als die Akten des auswärtigen Amtes wichtiges, bisher nicht benutztes Material zu dieser Epoche enthalten. Dr. Bruno Weil, der Verfasser des bekannten Drehfusbuches, das in fast alle modernen Sprachen inzwischen übersetzt worden ist, hat es unternommen, Glück und