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KC-Blätter · 1931-05-01 · Heft 2 (Mai 1931) · p. Seite 54

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Heft 2 (Mai 1931)
Date
1931-05-01
Page
Seite 54 (sequence 20)
Language
German
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54 K. C.° Blätter Gutsherren, Offiziere, Juden. Von Rechtsanwalt Dr. Kurt Braun (Sprev.). Unter der Spitzmarke „Isaaks Opferung oder gefesselte Justiz" schmückte in diesen Tagen ein Bild die Titelseite eines antisemitischen Witzblattes. Dargestellt ist ein Richter in Amtsrobe, der vor einem Richtblock steht und mit der linken Hand aus demselben einen dicken Juden sesthält, von Aussehen und Gestalt, wie er nur in antisemitischen Witzblättern existiert. In der erhobenen Rechten hält der Richter ein großes Paragraphenzeichen, mit dem er gerade dem Juden den Kops abschlagen will. Das Paragraphenzeichen wird jedoch festgehalten von einem als fliegenden Engel dargestellten, mit einer großen roten Ballonmütze geschmückten Sozialdemokraten. Die Unterschrift dieses Bildes sind die Worte: „Lege deine Hand nicht an den Knaben und tue ihm nichts." Dieses Bild ist zweifellos geeignet, auf antisemitischer Seite den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, als ob die Staatsleitung, die für die Antisemiten zwar nicht gleichbedeutend mit Engeln, aber mit ballonbemützten Sozialdemokraten ist, zum Schaden der Gerechtigkeit die Gerichte daran hindere, auch gegen Juden die allgemeinen Strafgesetze zur Anwendung zu bringen, wenn sie sie verletzt haben. Das Bild ist aber auch geeignet, auf jüdischer Seite einige wehmütige Gedanken hervorzurufen, nicht gerade in dem vom Witzblatt gewollten Sinne, aber umgekehrt, ob nicht vielleicht die Justiz mit den Gesinnungsgenossen jenes Witzblattes milder umspringt, als es das Strafgesetz und die Verpflichtung der Gerichte zum Schutze der Ehre und Ordnung zulassen. Es ist ja nicht nötig, in diesem Blatte darauf hinzuweisen, in wie abstoßender und gemeiner Weise seit Jahren von unseren antisemitischen Politikern gegen die deutschen Juden gekämpft und gefälscht wird, und welche verheerenden Folgen das nahezu ungehinderte Toben der Antisemiten hervorgebracht hat. Der jüdische Betrachter des oben beschriebenen Bildes fragt sich unwillkürlich, wodurch sich eigentlich die deutschen Gerichte die Bezeichnung der Antisemiten als Schützer der Juden verdient haben. Er wird nicht umhin können, das antisemitische Urteil nicht teilen zu können, namentlich dann nicht, wenn er die neueste Rechtsprechung des Reichsgerichts verfolgt hat. Es soll hier von den Fällen abgesehen werden, in denen einzelne Juden angegriffen worden sind. Wie steht es aber mit dem Schutz der jüdischen Gesamtheit, dem Schutz einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft? Es ist zuzugeben, daß es sich hierbei um ein Gebiet der Rechtsprechung handelt, das nicht nur mitten auf dem Schlachtfelds erhitzter politischer und manchmal weltanschaulicher Kämpfe liegt, sondern aus dem auch reichlich juristische Dornenhecken wachsen. Es handelt sich um den Begriff der Kollektivbeleidigung. Von jeher hat man darum gestritten, inwieweit eine Mehrheit einzelner Personen, eine Personengesamtheit, beleidigt werden kann. In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben die deutschen Juden das zweifelhafte Vergnügen gehabt, die Versuchskaninchen zu sein, an denen man vornehmlich die

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