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KC-Blätter · 1929-09-01 · Heft 3 (September 1929) · p. Seite 50

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Journal
KC-Blätter
Volume
1929
Issue
Heft 3 (September 1929)
Date
1929-09-01
Page
Seite 50 (sequence 18)
Language
German
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50 verließ 1856 Deutschland, um im Auslande zu wirken. Er teilte das Schicksal des Mediziners Samuel Siegmund Rosenstein, des Historikers Martin Philippson, der Orientalisten Henri Weil, Theodor Goldstücker, Gustav und Julius Oppert, Salomon Munk und vieler anderer, die so den deutschen Hochschulen verlustig gingen. Die erste Durchbrechung der reaktionären Einstellung gegen die jüdischen Wissenschaftler erfolgte aufsallenderweise durch die Berliner Akademie der Wissenschaften, die im April 1842 den Physiker Dr. Rieß zu ihrem Mitglied ernannte und gegen den Widerspruch des. Kultusministers Eichhorn beim Könige seine Bestätigung unter dem Hinweis durchsetzte, daß die Wissenschaft keine Konfessionen kenne — und Friedrich Wilhelm IV. dachte diesmal freier als sein Vorfahr Friedrich II., der bekanntlich Mendelssohns Wahl in die Akademie nicht bestätigt hatte. Noch im Mai 1842 war den preußischen Juden zugesagt worden, daß ihnen die akademische Laufbahn erschlossen werden sollte. Das neue Judengesetz, dessen Entwurf den im April 1847 einberufenen Vertretern der Provinziallandtage vorgelegt wurde, schloß aber die Juden von allen Lehrämtern mit Ausnahme der Privatdozentur und der außerordentlichen Professur der Mathematik, Physik und Medizin aus. Das Judengesetz vom 23. Juli 1847 brachte insofern eine Besserung, als es den Juden wenigstens die Anstellung als ordentliche Universitätsprosessoren der Naturwissenschaften zugestand. Sogar die bisher streng konservative philosophische Fakultät der Universität Breslau sprach sich mit großer Mehrheit für die Zulassung von Juden in ihren Lehrkörpern aus. Der erste jüdische Privatdozent in Preußen war der Mediziner Dr. Robert Remak, der im Oktober 1847 die venia le^encki an der Berliner medizinischen Fakultät erhielt, aber erst 1859 eine außerordentliche Professur erlangte. 3m folgenden Jahre wurde der Orientalist Dr. Saalschüh als Dozent an der Königsberger Universität zugelassen, die bisher ihren streng lutherischen Charakter eifersüchtig gewahrt hatte. Der erste juristische Dozent jüdischen Glaubens an der Berliner Universität, Dr. Jacob Friedrich Behrend, durfte sich aber erst 1864 habilitieren. Von den ersten jüdischen Professoren an deutschen Universitäten seien genannt: die Mathematiker Moriz Abraham Stern (1807—1894; 1829 Privatdozent in Göttingen), Georg Rosenhain (1816—1887; 1844 Privatdozent in Breslau) und Moritz Cantor (1829—1920; 1853 Privatdozent in Heidelberg); der Philosoph Heymann Steinthal (1823—1899; 1850 Privatdozent in Berlin); die Philologen Julius Fürst (1805—1873; 1839 Privatdozent in Leipzig),' Gustav Weil (1808 bis 1890; 1837 Privatdozent in Heidelberg), Jakob Bernays (1824—1881; 1849 Privatdozent in Bonn) und Theodor Aufrecht (1822—1907; 1850 Privatdozent in Berlin); die Juristen Heinrich Bernhard Oppenheim (1819—1880; 1841 Privatdozent in Heidelberg) und . Levin Goldschmidt (1829—1897; 1855 Privatdozent in Heidelberg); die Mediziner Jacob Herz (1816—1871; 1862 Privatdozent in Erlangen), Ludwig Traube (1818 bis 1876; 1848 Privatdozent in Berlin) und Bernhard Cohn (1827—1864; 1856 Privatdozent in Breslau); die Botaniker Nathaniel Pringsheim (1823—1894; 1851 Privatdozent in Berlin) und Ferdinand Julius Cohn (1828—1898; 1850 Privatdozent in Breslau). Sie sind ausnahmslos hervorragende Vertreter ihrer Wissenschaft gewesen und zugleich Kämpfer für die Gleichberechtigung der Juden. Die Mehrzahl von ihnen hat quälende Zurücksetzungen um ihres Glaubens willen erfahren. Sie haben aber die Zumutung, ihre bürgerliche Stellung durch die Preisgabe des Väterglaubens zu erkaufen, im Geiste der wundervollen Worte Mendelssohns zurückgewiesen: „Wenn die bürgerliche Vereinigung unter keiner anderen Bedingung zu erhalten ist, als wenn wir von dem Gesetze abweichen, das wir für uns verbindlich halten, so tut es uns herzlich leid, was wir zu erklären für nötig erachten: so müssen wir lieber auf bürgerliche Vereinigung Verzicht tun.... Von dem Gesetze können wir mit gutem Gewissen nicht weichen, und was nützen mich Mitbürger ohne Gewissen?" Sie haben die Mendelssohnsche Forderung getreulich erfüllt: „Schickt euch in die Sitten und in die Verfassung des Landes, in welches ihr versetzt seid — aber haltet euch standhaft bei der Religion eurer Väter (Jerusalem II)!"

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