KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 3 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 49 (sequence 17)
- Language
- German
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und der Mathematik erlaubt, allerdings unter der Voraussetzung, daß sie nach abgelegtem Examen keinen Anspruch auf eine öffentliche Anstellung erheben durften. Bezeichnend hierfür ist die Aeußerung von Johann David Michaelis in seiner Besprechung der berühmten Schrift Dohms „Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden" (1781). Dennoch konnte der „Doktor der Arzeneiwissenschaft" Wolf Davidson in einer dem Könige Friedrich Wilhelm II. gewidmeten Schrift bereits- 1798 auf eine recht stattliche Reihe Preußischer Juden Hinweisen, die sich wissenschaftlich erfolgreich betätigt hatten. Erst das Toleranzedikt des Kaisers Joseph öffnete den Juden auch gesetzlich die bis dahin geschlossenen Pforten der Akademien und Universitäten. Eine akademische Laufbahn eines Juden lag aber vorerst außerhalb des Bereiches der gedanklichen Möglichkeit. Allerdings hatte der jüdische Arzt und Philosoph Dr. Marcus Herz (1747 bis 1803) in Berlin philosophische Vorträge gehalten, die von den Spitzen der Berliner Gesellschaft, sogar von den königlichen Prinzen besucht wurden. Der erste jüdische Privatdozent war aber der in Coswig am 8. März 1789 geborene Ephraim Salomon Anger. Anger war nach Abschluß seiner philosophischen und naturwissenschaftlichen Studien in Erfurt von 1810—1816 Privatdozent der Mathematik und der Philosophie gewesen. Da er keine Professur erlangen konnte, gründete er mit seinem Bruder David Anger eine Realschule. Die Schulbehörde wollte ihn sogar zum Direktor dieser Schule machen, falls er die Taufe annähme. Da er das entschieden abwies, blieb er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1862 „Oberlehrer" dieser Schule. Angers akademische Lehrjahre dürfen aber nur als die berühmte Ausnahme von der Regel gekennzeichnet werden. Es ist dem Einflüsse Humboldts und Hardenbergs zu danken, daß das preußische Judenedikt vom 11. März 1812 im achten Paragraphen den Juden die Bekleidung akademischer Lehrämter gestattete. Aber bereits ein Jahrzehnt später, am ,4. Dezember 1822, wurde diese Zulassung zu akademischen Lehr- und Schulämtern aufgehoben, ohne daß bis dahin ein Jude die akademische Lehrerwürde erlangt. Der Grund der Aufhebung war der erste ernstliche Versuch einer Inanspruchnahme der Erlaubnis von 1812. Der schon damals geachtete junge jüdische Jurist Eduard Gans hatte darum ersucht, ihn, entsprechend einer schon erteilten Zusage, zur akademischen Laufbahn zuzulassen. Die Antwort war die Kabinettsorder vom 15. April 1822, die „wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse" den Juden den Zugang zu allen Lehrämtern versperrte. Da bis dahin mit Ausnahme Angers noch kein Jude zum akademischen Lehramt in Preußen zugelassen worden war, so war diese Begründung nur eine Ausflucht. Denn kaum daß sich Gans getauft, so waren für ihn die „Mißverhältnisse" beseitigt und er wurde zur Professur zugelassen. Eduard Gans wurde leider der Wegweiser für nur zu viele Juden, die gleich ihm den Väterglauben opferten, um für ihn die Würde des Akademikers einzutauschen. Die Kabinettsorder vom 15. April 1822 griff verhängnisvoll in das Schicksal eines anderen jüdischen Juristen ein, der allerdings charaktervoller als Gans bei seinem Glauben verblieb. Der am 9. Juni 1794 zu Halberstadt geborene Julius Rubo hatte als Freiwilliger an den Kriegen gegen Napoleon teilgenommen. Nach Vollendung seiner juristischen Studien in Göttingen und Berlin wurde er 1817 zum Doktor der Jurisprudenz promoviert. Schon diese Promotion veranlaßte einen heftigen Streitschriftenkampf, da reaktionäre Kreise es für unerträglich hielten, daß ein Jude durch den Doktortitel geehrt wurde. Rubo, der die Zumutung der Taufe standhaft zurückwies, versuchte vergeblich, sich in Hamburg, in Holstein und schließlich in Braunschweig eine juristische Praxis zu begründen. Endlich siedelte er nach Halle über, um sich hier als Privatdozent zu habilitieren. Die Kabinettsorder von 1822 vernichtete auch diesen Plan. Rubo wurde 1824 Syndikus der Berliner Gemeinde, eine Stelle, die er 25 Jahre bekleidete. Der Ausschluß der Juden vom akademischen Lehramt galt aber nicht nur für Preußen. Er war bald für alle deutschen Landesteile zum ungeschriebenen Gesetz geworden. Als sich Gabriel Rießer an der Heidelberger Universität als Privatdozent niederlassen wollte, verweigerte ihm die Badische Regierung die Zulassung zur akademischen Tätigkeit ganz ebenso, wie ihm seine Vaterstadt Hamburg die Niederlassung als Anwalt für Handelssachen versagte. Die Folge dieser Ausschließung der deutschen Juden vom Lehramt war deren Abwanderung an die Hochschulen des Auslandes. Die im Jahre 1825 neuerstehende Londoner Universität nahm sofort in ihren Lehrkörper jüdische Professoren — Hurwitz und den Mathematiker Sylvester' — auf. Vor allem aber waren die französischen und die Schweizer Hochschulen gern bereit, deutschen Juden die Zulassung zur akademischen Laufbahn zu erschließen. Der Physiologe Gabriel Gustav Valentin (1810—1883) ging 1836 nach Bern, wo er bis zu seinem Tode verblieb; der Biologe Moritz Schiff (1823—1896) versuchte seine Habilitation in Göttingen erfolglos und wanderte nach der Schweiz aus; der Mediziner Leubuscher