KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 104 (sequence 104)
- Language
- German
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104 (128) das Recht der Stadt Magdeburg oder Lübeck, der östlichsten deutschen Metropolen in der Nähe der Slavenländer, als Vorbild genommen. Danach nennt man jede solche Kolonistengründung eine Gründung zu deutschem und zwar Magdeburgischem oder Lübeckschem Recht. Wenn wir nun nach diesen allgemeinen Bemerkungen über die mittelalterlichen deutschen Wanderungen nach Osten wieder zu den Juden zurückkehren, so braucht kaum besonders hervorgehoben zu werden, daß sie in Deutschland unter der Schwere der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht weniger litten als die Christen. Der Druck von oben muß infolge ihrer Wehrlosigkeit aus ihnen noch wuchtiger gelastet haben als auf den Christen. Wenn wir die Liste ihrer mittelalterlichen Bedrückungen, Beraubungen und Verfolgungen betrachten, wie sie z. B. von jüdischer Seite durch Zuntz in seinem Buche über die synagogale Poesie der Juden und von christlicher durch Stobbe in seinem Werke über die Juden in Deutschland während des Mittelalters aufgestellt worden ist, so finden wir, daß das dreizehnte Jahrhundert die schlimmste Zeit für sie war und daß besonders seit dem Tode des Kaisers Friedrich II. die Verhältnisse gerade auch für sie unerträglich geworden sein müssen. Nicht der Pöbel allein trug die Schuld, sondern auch die Fürsten, selbst Bischöfe. So erzählt, um ein Beispiel aus der Nachbarschaft der slavischen Grenze anzuführen, die Schöffenchronik der oben genanntere Stadt Magdeburg, daß der Erzbischof Ruprecht im Jahre 1261, als er für die Erwerbung des Palliums Geld brauchte, die Juden von Magdeburg und Halle fing und einsperrte und während dessen aus ihren Häusern, die er ausbrechen ließ, die ihm notwendigen hunderttausend Pfund Silber raubte. Zu diesen Bedrückungen aber gesellte sich gerade um jene Zeit noch etwas Entsetzlicheres. Gerade damals ist in Deutschland zum ersten Male das alberne Märchen verbreitet worden, daß die Juden zu ihrem Osterfest Menschenblut gebrauchten und deshalb Christenkinder töteten. Wir wissen jetzt, daß diese Beschuldigung gar keine gegen die Juden allein erhobene ist, sondern zu dem alten Bestände menschlichen Aberglaubens überhaupt -gehört. Sie tritt regelmäßig da auf, wo eine fremde Minderheit von der Majorität der Landeseingesessenen aus irgend welchen Gründen mit scheelen Augen angesehen wird! Sie ist ebenso gegen die ersten Christen im heidnischen Rom, wie gegen die Europäer in China aufgebracht worden. Der erste, von der Geschichte in Deutschland nachgewiesene Fall ereignete sich in dem Städtchen Lauda in Baden 1238, und von da an häuften sich die Fälle schnell. Wie Flugfeuer flammte es bald im Osten, bald im Westen auf und hat Tausenden von Unschuldigen das Leben gekostet. lieber die schreckliche Lage, in die die deutschen Juden hierdurch gerieten, und ihre Neigung, infolge davon auszuwandern, gibt es ein authentisches Zeugnis aus jener Zeit in einer berühmten Bulle des damals regierenden Papstes Jnnocenz IV. vom 1. Juli 1247. Bullen werden nach ihrem ersten Worte betitelt, deshalb wählt die Kurie dieses erste Wort so, daß es den Inhalt der Bulle charakterisiert. In unserem Falle heißt dieses erste Wort und somit der Titel der Bulle „lacrimabilem“. Beweinenswert sei, so sagt der Papst, der Zustand der Juden in Deutschland. Einige geistliche und weltliche Fürsten, Edelleute und Mächtige wünschten in räuberischer und ungerechter Weise sich ihrer Habe zu bemächtigen und schmieden gottlose Pläne gegen sie, ohne zu bedenken, daß gerade aus ihrer Ueberlieferung der christliche Glaube hervorgegangen sei. Besonders beschuldige man sie fälschlich, daß sie zu ihrer Osterfeier das Herz eines getöteten christlichen Kindes verzehrten, und glaubt, daß das Gesetz ihnen solches vorschreibt, während das Gesetz ihnen doch gerade das Gegenteil befiehlt, und daß man ihnen leicht getötete Menschen, wenn man sie irgendwo findet, in den Weg wirft. Mit diesen und anderen eingebildeten Dingen gehe der Wahnwitz gegen sie vor, man beraube sie ohne Urteil und Recht und gegen die ihnen von dem päpstlichen Stuhle zugestandenen Privilegien ihres Hab und Gutes, quäle sie durch Hunger, Einkerkerung und allerlei marternde Todesstrafen, so daß die Juden, die unter solcher Herrschaft leben, sich schlimmer befinden als ihre Väter unter Pharao in Aegypten. Und daher sähen sie sich genötigt, die Orte, die sie und ihre Vorfahren seit undenklichen Zeiten bewohnt haben, zu verlassen und in die Fremde zu wandern. Da sie nun ihren vollkommenen Untergang befürchten, hätten sie sich an den Papst gewandt und dieser nehme sie durch diese Bulle in seinen Schutz. Die Bulle lacrimabilem ist für uns von besonderer Wichtigkeit, weil sie zeigt, daß die deutschen Juden im 13. Jahrhundert sich tatsächlich vielfach zur Auswanderung gedrängt sahen, und um das Bild des Papstes zu brauchen, wie ihre Vorfahren in Aegypten ein gelobtes Land suchten, um dort in größerer Ruhe und Sicherheit zu leben. Es wird sich aber gleich zeigen, daß die Gesetzgebung der slavischen Kolonisationsgebiete gerade an diese Bulle anknüpfte, zweifellos doch wohl, um die Juden darauf hinzuweisen, wo sie die gesuchte sichere Zufluchtsstätte finden könnten. So sind denn die Juden dem allgemeinen nach Osten flutenden Menschenstrome