KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 88 (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
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88 (112) Gleichberechtigung für die jüdische Wissenschaft! Von Prof. Dr. I. E l b o g e n. Bei. den beiden letzten Beratungen des Haushalts des Preußischen Landesverbandes ist die Höhe der Beihilfe an die drei jüdisch-theologischen Bildungsanstalten Deutschlands beide Male beanstandet worden. Daß die Bedenken gerade von der liberalen Fraktion ausgesprochen wurden, ist besonders schmerzlich, da die Entstehung und Entwicklung der liberalen Idee ohne die Arbeit der jüdischen Wissenschaft undenkbar ist. Betrachtet man die Frage lediglich vom Standpunkt der Verwaltung aus, so kann nicht bestritten werden, daß die ausgeworfenen Beträge im Vergleich zur Gesamtausgabe des Landesverbands nicht unbeträchtlich sind. Sieht man aber den Dingen auf den Grund, so wird man gewahr, daß hier eine Notwendigkeit vorliegt, die durch eine Lücke in der Gleichberechtigung der deutschen Juden bedingt ist. Vom Staat erhalten diese Anstalten keinerlei Zuschuß, sie sind lediglich auf freiwillige Beiträge von jüdischer Seite angewiesen. Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches und seiner Länder weist zwar den jüdischen Theologen mancherlei Befugnisse zu, quält sich aber nicht im geringsten mit dem Gedanken ab, wie solche ausgebildet werden. In einigen großen süddeutschen Ländern wurden in der Zeit des Wohlfahrtsstaates, als die Regierungen dem Rabbinat eine bestimmte Prägung aufzudrücken wünschten, wenigstens Prüfungsordnungen für jüdische Theologen geschaffen, von denen freilich nur in ganz seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden ist. Preußen hat es nicht einmal soweit gebracht. Gelegentlich der Beratung des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, das jetzt auf ein achtzigjähriges Bestehen zurückblicken kann, wurde zwar eine Motion angenommen, „an irgendeiner Universität des Landes einen Lehrstuhl für jüdische Theologie zu errichten", allein dieser Anregung wurde von der Regierung nicht Folge gegeben. Auch ein kurz nach 1848 gestellter Antrag von Leopold Zunz auf Errichtung einer Professur für jüdische Geschichte an der Universität Berlin stieß auf Ablehnung. Von jüdischer Seite ist nie etwas geschehen, um diese passive Resistenz der Regierungen zu beseitigen. Wäre auch nur ein Teil jener Energie, die für die Beförderung der Juden zu Reserveoffizieren oder für die Ernennung eines Vertreters der Iudenschaft zum Mitglied des zu reformierenden preußischen Herrenhauses aufgewendet wurde, für diese Frage aufgebracht worden, so wären wahrscheinlich größere und dauerndere Erfolge erzielt worden. Aber das war unser Verhängnis und ist es z. T. bis aus den heutigen Tag geblieben, daß die Vorkämpfer unserer Gleichberechtigung für die Anliegen der jüdischen Gesamtheit und besonders für die religiösen Forderungen nicht immer das notwendige Verständnis besaßen. Man nahm es als ein unabänderliches Fatum hin, daß die Juden selbst für die Pflege ihrer Wissenschaft und für die Ausbildung ihrer Theologen einstehen müßten. Als nun gar 1854 dank dem Vermächtnis eines einzigen Mannes das jüdisch-theologische Seminar in Breslau begründet und erhalten werden konnte, schien diese Frage völlig gelöst, weder Gemeinden noch einzelne machten sich wegen dieses Problems weiter Gedanken. Zwanzig Jahre später entstanden in Berlin zwei ähnliche Anstalten ohne Stiftungsfonds und man überließ ihren Leitern ganz und gar die Aufbringung der Mittel für ihre Unterhaltung. Es erwies sich gar bald als unmöglich, eine Hochschule auf der unsicheren Grundlage jährlicher Beiträge von Privaten aufzubauen. Beide Anstalten sahen sich gezwungen, an die Hilfe der jüdischen Gemeinden zu appellieren, die nicht nur die moralische Pflicht zu ihrer Erhaltung, sondern auch ein Lebensinteresse an ihrem Bestehen hatten, und am Ende mußte auch die Breslauer Anstalt diesen Leidensweg beschreiten. Da aber konnte man die Erfahrung machen, daß außerhalb von Breslau und Berlin an der Existenz dieser angeblich lokalen Anstalten kein Interesse bestand — als wäre es etwa möglich gewesen, auf der ganzen Linie von Stallupönen bis Münster am Stein oder von Wesel bis Leobschütz lauter theologische Bildungsanstalten einzurichten und die örtlichen Verwaltungen daran zu interessieren. Die Erkenntnis, daß die Anstalten nicht irgendeiner Laune oder einem Luxusbedürfnis ihr Entstehen verdankten, sondern daß sie eine dringende Notwendigkeit darstellten, daß ein Versagen der Iudenheit im Emanzipationskampfe dieses materielle Opfer verschuldet hat, diese Erkenntnis fehlte an fast allen zuständigen Stellen.