KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 53 (sequence 53)
- Language
- German
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(77) 53 archie. Unter ihrem Einfluß ermittelte die österreichische Nationalitätenstatistik die Umgangssprache an Stelle der Nationalität. Auf den ersten Blick mag die Sprache als Merkmal zur rechtlichen Erfassung der Nationalität nicht ungeeignet erscheinen. Die hier jedoch bestehenden Schwierigkeiten werden klar, wenn man sich vergegenwärtigt, daß es verschiedene Begriffe der Sprache gibt, Winkler«) nennt neben der Muttersprache noch die Familien-, Haushalts- und Umgangssprache, und allein der Begriff der Muttersprache^) ist in siebenfacher Bedeutung denkbar. Selbst wenn man sich aber für einen der genannten Sprachbegriffe entschieden hat, so setzen neue Zweifel ein. Welche Sprache ist da gemeint? Die Sprache der Eltern in der Familie, im öffentlichen Verkehr (Umgangssprache) oder etwa ihre Muttersprache? Die gleichen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn man die Sprache der Mutter oder des Vaters maßgebend sein läßt. Es erhebt sich dann wieder die Frage, welches ist denn die Sprache der Mutter? Doch offenbar wieder die ihrer Mutter usw. zurück bis ins Unabsehbare. „Wir stehen also schon wieder vor einer probatio diabolica. “10) Die Unverwendbarkeit dieser Begriffe hat Laun besonders klar am Beispiel der sogenannten ersten Sprache der Jugend demonstriert, der Sprache, in der das Individuum das Sprechen erlernt hat. Ganz abgesehen von jenen in Mischehen oder gemischtsprachigen Gegenden nicht seltenen Fällen, in denen Kinder in 2 oder 3 Sprachen gleichzeitig erzogen werden: Der Begriff des Erlernens der Sprachen ist selbst vieldeutig und hat auf jeden Fall unscharfe Grenzen. Ein Kind lernt z. B. mit zwei Jahren etliche Ausdrücke in einer Sprache lallen oder sprechen, im dritten Jahr aber lernt es eine zweite Sprache viel besser. Welches ist nun seine Kindheitssprache? Welches Alter oder welcher Grad des Sprechens soll entscheidend sein? Ein weiterer und entscheidender Einwand gegen die Verwendung der Sprache als ausschlaggebendes Merkmal ist die Ueberlegung, daß es Bevölkerungsgruppen gibt, die zwar die Sprache einer anderen Nation angenommen haben, ohne jedoch zu ihr gehören zu wollen, vielmehr eine eigene sehr bewußte Nation bilden. Die Iren haben ihre eigene Sprache schon lange fast ganz aufgegeben") sprechen englisch, stehen jedoch in einem starken häufig s) Winkler, Die Bedeutung der' Statistik für'den Schutz der nationalen Minderheiten^1923 S. 34 ebenso Laun S. 264 und Plettner S. 55. 9) Die Muttersprache als äußeres Kennzeichen nationaler Individualität zu verwenden, empfahl vor allem für das österreichische Nationalitätenrecht v. Äerrnritt S. 587. 10) Laun a. a. O. 1 ’) 3n neuester Zeitversucht allerdings die Negierung des irischen Freistaates, sie wieder zu neuem Leben zu erwecken. betonten Gegensatz zur angelsächsischen Rasse. Die Buren Südafrikas sind sprachlich den Holländern sehr nahe verwandt, dabei, wie sich besonders im Weltkrieg zeigte, treue und nationalbewußte Söhne der ein mixtum compositum aus Buren und Engländern darstellenden südafrikanischen Nation, deren englisch sprechende Glieder gleichfalls ihre nationale Individualität der britischen Nation gegenüber sehr stark betonen?-)13) Die Abkömmlinge der französischen Einwanderer in Kanada sprechen französisch, rechnen sich aber nicht zur französischen Nation. Man muß Laun") zustimmen, daß der „englisch sprechende Ire oder amerikanische Neger, der deutsche Zionist auf dem Boden der Theorien, welche die Nationalität nach der Sprache feststellen, zu unabsehbaren Kontroversen Anlaß geben würden, aber nie zu einer Lösung des Problems". Die Schwierigkeiten werden noch größer, wenn man die Sprache im engeren Sinne von der Mundart oder dem Dialekt zu scheiden beginnt und „nur die Sprache, die sich über den Charakter des bloßen Dialektes erhebt" als Merkmal nationaler Individualität anerkennen toi15). Das anscheinend so zweckmäßige und eindeutige Kriterium der Sprache erweist sich daher als ungeeignet, ein objektives Merkmal der Volkszugehörigkeit darznstellen?«) Andere vielfach genannte Merkmale wie Kulturgemeinschaft und Schicksalsgemeinschaft entfallen schon wegen der Vieldeutigkeit und Unbestimmtheit dieser Begriffe als Mittel juristischer Schlußfolgerungen. Auch die Religion wurde verschiedentlich als objektives Merkmal in Erwägung gezogen. Dieser Weg wäre gangbar, wenn jede Religion auf eine nationale Gemeinschaft beschränkt, also Nationalreligion wäre. Die meisten großen Nationen jedoch umfassen Bekenner verschiedener Religionen, nationale Gemeinschaft und Religion decken sich nur bei manchen kleinen Nationalitäten, wie den Parsen, Armeniern und Drusen, eventuell auch bei den Juden Osteuropas, deren Charakter als Nationalität für das alte österreichische und russische Recht bestritten war, in den meisten Staaten Osteuropas heute jedoch anerkannt ist?«)17) Als ent» 12) Man erinnere sich an die in den letzten Monaten häufig diskutierten Bestrebungen, den Inion Jack bei der neu zu schaffenden südafrikanischen Nationalflagge gänzlich auszuschalten. 13) Veral. hierfür insbesondere Steinmetz S. 104 ff. und Laun S. 366. ") a. a. O. S. 266. ") So von Äerrnritt S. 586. ") Ebenso Steinmetz S. 106, Laun S. 207, Wolzendorff Grundgedanken des Rechts der nationalen Minderheiten, Berlin 1921 S. 22, Plettner S. 57, Mintz S. 52. ") Es entsprach dem Wesen des oesterr.Nationalitätenrechts als Sprachenrecht, daß die Juden in Oesterreich mangels einer besonderen jüdischen Amgangssprache seit