KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 48 (sequence 48)
- Language
- German
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48 (72) in jidj geschlossenen Teile der Indenheit gilt, ist genau so selbstverständlich. Wesentlich ist auch die politische Seite der nationalen Autonomie. Der Nationalismus umschließt seiner ganzen Entstehungsweise nach das Ganze des Kulturlebens und so auch das Recht! Wahrer Nationalismus ist der Maßstab für alles, und seinen persönlichen Bedürfnissen nach gestaltet er auch das Recht, das damit nichts Absolutes und Uebernationales mehr ist, sondern das dem nationalen Gedanken untergeordnete Werkzeug der Herrschaft. Solches bedeutet aber, daß vom Standpunkte des außerhalb der Nation Stehenden alle Angelegenheiten nationaler Entscheidung zu Fragen der Macht werden. And bei der nationalen Autonomie entscheidet tatsächlich nur die Macht, die sich meist von politischen Gesichtspunkten leiten läßt. Ein übernationales und international anerkanntes Recht hat bei der Regelung der Mttrderheitsverhältnisse nicht hineinzureden. Wohl ist ein Riegel vorgeschoben, damit nicht die Macht allzusehr von Laune und von Willkür sich leiten lasse. Für die Rechte der Minderheiten ist nämlich meist der Gedanke an die Gegenseitigkeit maßgebeird. Jede Minorität ist Teil einer Gemeinschaft, die irgendwo anders Majorität ist und Fremden gegenüber auch ihre Macht geltend machen kann. Gewiß handelt es sich bei den Minderheiten nicht um Menschen fremder Staatsangehörigkeit, sondern um Vertreter einer anderen Kultur. Aber die Zusammenhänge des Wesens sind so groß und so verpflichtend, daß diese Unterschiede verschwinden. Und um nur eine Möglichkeit herauszugreifen, kann man in Deutschland — und man hat es vielleicht getan — polnische Staatsbürger darunter leiden lassen, daß Polen die deutschen nationalen Minoritäten schlecht behandelt. Der Beispiele ließen sich noch viele geben. Sie beweisen alle, daß in der nationalen Autonomie die Macht entscheidet, und daß nur die Achtung oder die Furcht vor einer an airderer Stelle wirkenden Gewalt erträgliche, und vor allem stabile Verhältnisse schafft. In dieser politischen Seite der Frage liegt es nun hauptsächlich begründet, warum eine nationale Autonomie für die Juden sinnlos ist. Wir haben nirgends eine Macht, und die — an sich gewiß nicht wünschenswerte — Möglichkeit zu Repressalien ist uns nirgends gegeben. Wir sind eben überall nni) immer die absolute Minorität gewesen, und damit fehlt uns die elementare Grundlage der nationalen Autonomie. Wo auch immer diese verwirklicht wird, ist sie lediglich von der Laune und der Willkür der herrschenden Schichten abhängig, und ein Federstrich kann alles vernichten. Darum ist die nationale Autonomie so gefährlich, weil sie in der jüdischen Existenz das Gefühl der Unsicherheit, das schon jetzt groß genug ist, nur noch vermehrt. Jüdische nationale Minderheiten mit autonomen Rechten wären gezwungen die alte Hausjudenpolitik des Ghettos zu treiben. Sie müssen sich mit den Mächtigen gut stellen und auf deren politische Wünsche sorgsam eingehen. Die Erhaltung der eingeräumten Stellung ist demnach nur durch starke Zugeständnisse an die politische Unmoral möglich, und von diesem Gesichtspunkte aus bedeutet die nationale Autonomie geradezu etwas sittlich Anstößiges. Man könnte nun der Betonung des Machtstandpunktes in nationalen Fragen gegenüber aus die modernen Bestrebungen zur Schaffung eines internationalen wirklich bindenden Völkerrechts Hinweisen, die ihre erste Verwirklichung zunächst im V ö l k e r b u n d e gefunden haben. Starke Kräfte sind auch am Werke, um überall, wo eine Möglichkeit dazu besteht, die jüdischen Teile der Nationen vor dem Völkerbunde zu nationalen Minderheiten zu stempeln. Bei aller Anerkennung der Bedeutung und der Möglichkeiten des Völkerbundes muß aber betont werden, daß er für die Fragen der inneren Streitigkeiten von Völkern noch mehr als auf anderen Gebieten bloße Theorie bedeutet! Der Gedanke, daß ein Volksteil sich über einen anderen oder über die Regierung beschwerdeführend an den Völkerbund wenden könnte, ist noch so neu, daß er lächerlich wirkt. Heute würde, fraglos, abgesehen von bestimmten vertraglich festgelegten Fällen, ein solcher Versuch, wenn auch vielleicht nicht juristisch, so aber doch moralisch einfach als Hochverrat betrachtet und behandelt werden. Es ist gewiß nicht ausgeschlossen, daß im Lause der Jahrzehnte und Jahrhunderte die sittliche Macht des Völkerbundsgedankens den egoistischen und selbstherrlichen Nationalismus überwindet. Aber die rechtliche Sicherstellung der nationalen Autonomie kann solange nicht verschoben werden. Sie ist eine Frage der Politik und des Tages, und sie müßte für die Gegenwart gelöst werden! Damit entschwindet aber die einzige Möglichkeit, die autonome jüdische Rechte sicherstellen könnte. Daß heute jüdische Staatsbürger eines Landes sich mit der Bitte um Schutz an die Oesfentlichkeit oder den Völkerbund wenden könnten, ist unmöglich. Wilder Haß und tiefstes Mißtrauen, vielleicht sogar .Pogrome und Enttechtung wären die unausbleiblichen Folgen. Man denke an Ungarn und an den numerus clausus. Wie energisch haben die ungarischen Juden sich die Hilfe der Welt und des Völkerbundes im Kampfe gegen die Entrechtung verbeten, wie pein-