KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 3 (5.8.1927)
- Date
- 1927-08-05
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2268830-2268964-2268967--3321-3523787- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
(61) der über uns und über der Welt ist, mit dem und vor dem wir wandeln, wird es bereits im jungen Christentum zu dem „Glauben", der dem Menschen das Leben in Gott verbürgt. Dieser Bedeutungswandel ist geschichtlich von großer Tragweite. Durch ihn zum großen Teil ist der Sinn der Gotteserkenntnis im Christentum nach der angedeuteten Richtung hin starker verändert und das Christentum als dogmatische Religion entwickelt worden. Daß dies nicht ohne alle Rückwirkung auf das Judentum innerhalb des christlichen Kulturkreises bleiben konnte, versteht sich von selbst. Eine der interessantesten Wirkungen ist in dem Fehlurteil Moses Mendelssohns zu erkennen, der den Maßstab für seine Beurteilung dessen, was Religion ist, naturgemäß vom Christentum herleitet und infolgedessen, da dem Judentum das charakteristische Kennzeichen der Religion, das Dogma im christlichen Sinne, fehlt, das Judentum nicht geoffenbarte Religion, sondern geoffenbartes Gesetz genannt hat. lieber die Wandlung des Religionsbegriffes, des Begriffes der religiösen Wahrheit, namentlich . in der mittelalterlichen jüdischen Auffassung ist' Julius Guttmanns Arbeit in der Festschrift zur Fünfzigjahrfeier der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums außerordentlich lehrreich. Fast alle religiösen Ideen kann man in ihrem Wandel wie in dem Wandel ihrer Benennung so verfolgen. Es sei hier auf ein kleines Schriftchen von Israel Abrahams hingewiesen, in dem er Begriff und Bezeichnung „die Herrlichkeit Gottes" einer solchen Untersuchung unterzieht und auch hier den Unterschied der Auffassung des Judentums von aller heidnischen wie von der christlichen Anschauung deutlich macht. In engem Zusammenhang hiermit steht der Begriff „Gottesreich". Von den Propheten Israels ist die messianische Idee herausgearbeitet worden als die notwendige Ergänzung des ethischen Monotheismus. Es ist der Gedanke, daß diese Gottesidee und die Idee des Menschen als im Ebenbilde Gottes geschaffen mit Notwendigkeit die Verwirklichung der menschlichen Aufgabe in höchster sittlicher Kultur der ganzen menschlichen Gemeinschaft fordert. Es ist der Glaube an die Verwirklichung menschlicher Aufgaben. So hat die israelitische Prophetie den uralten, bereits heidnischen Begriff des „Tages Gottes" ebenso umgebildet wie den Begriff der „Auserwählung". Denn während die Auserwählung nach alter Anschauung die Bevorzugung durch den Nationalgott und demzufolge der Tag dieses Gottes den Tag des Triumphes.seines Volkes über andere bedeutete, hat die israelitische Prophetie die Auserwählung als religiös sittliche Forderung, demzufolge den Tag Gottes als die Verwirklichung dieser Forderung, ja gegebenenfalls als das Strafgericht über sein auserwähltes Volk begrifsen. Allerdings spielten in die messianische Idee der Propheten in der Zeit staatlichen Niederganges nationale Hoffnungen mit hinein. Ganz eigenartig ist die Umbildung des Begriffes des Gottesreichs im Christentum. Hellenistische Einflüsse wirkten mit, und ein rein äußerliches Moment hat starken Einfluß ausgeübt. Man pflegte im Judentum, um das Wort Gott zu vermeiden, den Ausdruck „Himmelreich" anzuwenden, und in Verbindung mit ähnlich gerichteten Tendenzen im jungen Christentum entstand dort so die Vorstellung von dem Reiche Gottes im Himmel, also von dem Gottesreiche, zu dem der Mensch erst nach dem Tode gelangen kann, während das „Himmelreich" nach jüdischer Auffassung die Verwirklichung der Herrschaft des Himmels, d. h. Gottes, aus Erden bedeutet. Wie diese Umwertung aus diejenigen Tendenzen innerhalb des Christentums wirken mußte, die das Leben der Erde gering schätzten und nach Erlösung von dieser Erde verlangten, sowie auf diejenigen Tendenzen, die in der persönlichen Seligkeit das Ideal und das Endziel sahen, mag hier nur leicht angedeutet werden. Aus dem allen erhellt ohne weiteres, daß der Begriff der „Erlösung" im Christentum wesentlich anders aufgefaßt wird als im Judentum, daß naturgemäß die Begriffe „Sünde", „Buße", „Versöhnung" in den beiden Religionen gar nicht ohne weiteres nebeneinandergestellt werden können. Aber noch ein anderes erhellt daraus, wie wesentlich es ist, alle diese Bezeichnungen und Begriffe in jedem einzelnen Falle klarzustellen, um Verwirrung zu verhüten. Namen sind eben Symbole, und Symbole haben ihre tiefe und weittragende Bedeutung. Ich brauche dabei ja nur z. B. an den Flaggenstreit zu erinnern. Das gilt auch für die innerjüdischen Verhältnisse der Gegenwart. Der C. V. hat bei der Gründung den Namen Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens erhalten. Es handelte sich damals fast ausschließlich darum, die auf dem Papier stehende Gleichberechtigung, die durch Verwaltungsmaßnahmen und durch den neueren Antisemitismus beeinträchtigt oder bedroht war, zu behaupten und zur Durchführung zu bringen. Es galt zu betonen, daß die deutschen Juden dieses Recht in vollem Ilmfange in Anspruch nehmen und daß sie staatsrechtlich sich von den übrigen Bürgern nur durch ihre Zugehörigkeit zu einem andern religiösen Bekenntnis unterscheiden. Aus diesem Kampf sind dem Centralverein weitere Aufgaben auch auf innerjüdischem Gebiet er-