KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 5 (Oktober 1926)
- Date
- 1926-10-01
- Page
- Seite 95 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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95 die Verwendung der Gelder, auch wenn sie der unmittelbaren Zuständigkeit des K.C.-Tages entzogen ist, doch in seinem Sinne erfolgt. Eine Prüfung der Geschäftsführung des Kuratoriums durch Revisoren, die der K. C.-Tag bestellen mag, muß natürlich möglich sein. Rechtfertigt das Kuratorium durch seine Geschäftsführung nicht das Vertrauen, das der K. C. durch die Wahl der Mitglieder bekundet hat, so dürfte sofortige Abberufung als Sicherheitsventil genügen. So aufgezogen, wird die Hilfskasse nicht als P.eberorganisation wirken. Nicht begründet erscheint der Kinwand, daß eine K. C.-Hilfskasse für sich allein zu schwach sei, um wirksame Hilfe leisten zu können. Das Kuratorium wird im Anfang, solange die Hilsskasse noch schwach und ungefestigt ist, in der Beschränkung sich als Meister zeigen müssen. Sie wird zunächst nur da helfen können, wo wirklich Not an den Mann geht. Wenn auch mit schwerem Herzen mag Hilfe anfangs da noch versagt werden müssen, wo nicht dringende Lebensnotwendigkeiten unerfüllt bleiben würden, sondern es sich „nur" etwa darum handelt, einem K. C. er zu der ihm sonst nicht möglichen Gründung einer wirtschaftlichen Existenz mitzuhelfen. Aber es wird nicht alles Geld, welches die Hilfskasse aufwendet, endgültig verloren sein. Wenn mit Hilfe der Kasse die Notlage behoben rst, wird sicher bei einem Teil der Unterstützten auch, die Möglichkeit eintreten, das Empfangene nicht nur zurückzuzahlen, sondern auch der Dankbarkeit tätigen Ausdruck zu geben. So wird allmählich die Hilsskasse fester wurzeln, und wenn sie bis dahin nicht immer gleich der Notlage in vollem Umfange hat ab helfen können, so kann sie zusammen mit anderen Hilfseinrichtungen, die angerufen werden können, zu ihrem Teil doch wesentlich dazu beitragen, daß der Not gesteuert wird. Auch wenn sich die Hilfe auf einen solchen Beitrag beschränken muß, wird sie von den Bedürftigen dankbar empfunden und erspart dem K,C. die Beschämung, daß er allein von den in Betracht kommenden Stellen abseits gestanden hat. Wenn irgendwo, so ist hier nicht kleinmütige Bedenklichkeit, sondern Vertrauen auf den Erfolg und die immanente Kraft des Hilfsgedankens geboten. Keine Uebereinstimmung bestand über die Frage, ob nicht die Hilfstätigkeit in erster Linie Sache der Altherrenverbände oder der Landesverbände sei und die K. C.-Hilfskasse gewissermaßen nur subsidiär anrufbar sein solle. Allein hier handelte es sich nur um eine Frage der Ausführung, die nach allgemeiner Ansicht von so untergeordneter Bedeutung ist, daß sie keinesfalls die Inangriffnahme des Hilfswerkes hindern dürfe. Es bleibt natürlich jedem K. C. er unbenommen, sich in Fällen der Not an einen ihm persönlich vertrauten Kreis zu wenden, den er in seinem A. H.V. oder L. V. zu finden glaubt. Aber nicht jeder K. C.er gehört einem leistungsfähigen A.H.V. oder L.V. an, und es muß für jeden K.C.er eine Stelle geschaffen sein, die ihm im Notfälle nach Kräften zu helfen gern bereit ist. In Fällen der Not müssen alle K. C. er gleich sein und die Frage der Verbindungszugehörigkeit darf keine Rolle spielen. Gerade der durch die Einrichtung einer Hilfskasse betonte Gedanke der Gleichheit aller K. C. er in der Not, wird, nach der persönlichen Ansicht des Unterzeichneten dazu führen, daß der Bedürftige sich lieber an die Hilfskasse des Verbandes wendet, wo seine Not im engsten Kreise verschwiegen bleibt, als an seinen A.H.V. oder L. V., der für den einzelnen Falk doch immer erst seine übrigen Mitglieder mobil machen muß, wenn wirklich geholfen werden /oll. Es wird von manchem Kartellbruder als drückender empfunden, an Veranstaltungen seines eigenen A.H.V. oder L. V. mit dem Bewußtsein teilzunehmen, Unterstützung verlangt zu haben, als wenn er aus der K. C.-Hilfskasse Mittel empfängt, auf hie er, da sie doch zu diesem Zwecke gegeben find, sozusagen eben durch seine Notlage einen Rechtsanspruch vom Standpunkte derMoral aus hat. Eine K. C.-Hilfskasse ist wohl die einzige Stelle, die zugleich in solchem Falle persönlich und unpersönlich wirken kann. Mag also noch dieser oder jener Einzelpunkt einer Erörterung bedürfen, so wird doch der Grundgedanke der Hilsskasse zu denen gehören, über welchen innerhalb des K.C. Meinungsverschiedenheiten nicht bestehen werden. Auch dies ist ein Gewinn, der das Ziel noch erstrebenswerter macht.