KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 5 (Oktober 1926)
- Date
- 1926-10-01
- Page
- Seite 81 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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werden. Andere Ausschüsse behandelten das großdeutsche Problem, die sozialen und berufsständischen Fragen. Der Ausschuß für das Pressewesen gab bekannt, daß die durch ihre, radikal-völkische Politik berüchtigte „Deutsche Hochschulzeitung" von jetzt ab als Organ der Akademikerbewegung unter dem Namen „Deutsche Akademikerzeitung" erscheinen wird. Hier interessieren nun vor allem die Beschlüsse des Ausschusses 9 über die Judenfrage. Kurz nach seiner Konstituierung suchte dieser Ausschuß seine rein antisemitische Zweckbestimmung dadurch zu verschleiern, daß er seinen Namen in „Ausschuß zur Rassenfrage" änderte. Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde ein Vertreter der Turnerschaften, der Geh. Ministerialrat Gerstenhauer (Weimar) gewählt?) Als Mitarbeiter und „Sachverständige" des Ausschusses sind einige in der zünftigen Rassenkunde bisher noch völlig unbekannte Herren genannt, deren „Sachverständnis" wohl lediglich aus. ihrer führenden Stellung in der Bewegung gefolgert wird. Wer mit der antisemitischen Ideologie vertraut ist, wird unschwer erkennen können, daß die geistigen Väter der Beschlüsse des Ausschusses wohl in der Hauptsache zwei Männer sind, Professor Plate aus Jena und der relegierte Heidelberger Privatdozent Dr. Arnold Rüge. Ls ist nun recht charakteristisch, daß der offizielle Bericht die Mitarbeit Plate'sim Ausschuß stolz hervorhebt, während Arnold Ruges Name schamvoll verschwiegen wird. Bei der Begründung der Beschlüsse des Ausschusses plauderte aber der Ministerialrat Gerstenhauer aus der Schule und wies unmißverständlich auf die Beteiligung Ruges am Zustandekommen der Ausschußbeschlüsse hin. Ls ist ungemein bezeichnend für den Geist, der in diesem Ausschuß und in der Tagesleitung herrschte, daß dieser Mann, der wegen schwerer Verstöße gegen die akademische Würde von seiner Heidelberger Fakultät mit Entziehung der venia 1e§encki und wegen Aufforderung zum Morde mit 1 Jahr Gefängnis vom Münchener Volksgericht bestraft worden war, als Mitarbeiter willkommen geheißen wurdet) 2) Gerstenhauer hat ein im Sinne der völkischen Bestrebungen abgefaßtes Werk über Rassefragen geschrieben. 3) Die Arbeitsgemeinschaft fühlte sich auch zu einer Ehrenrettung ^dieses eigenartigen akademischen Lehrers berufen. Einige Zeit nach der Elberfelder Tagung beschäftigte sich eine von ihr eingesetzte Kommission mit dem Fall Rüge und kam zu dem Ergebnis, daß Rüge Anrecht geschehen sei. Dieses Erkenntnis wurde durch Prof. Lenard (Leidelberg) der Leidelberger Aniverfität übermittelt mit der Bitte, in eine erneute Antersuchung des Falles Rüge einzutteten. Die Aniversitätsbehörde hat, wie man in Kenntnis der Affaire Rüge nur sagen kann, mit vollem Recht abgelehnt, sich noch einmal mit der Angelegenheit zu befassen. Nunmehr verwendet Rüge den Spruch dieser „Anparteiischen" Jury, die im Wesentlichen aus seinen engsten Partei- und Gesinnungs- Der Ausschuß formulierte zunächst folgendes Bekenntnis: „Der Deutsche Akademikertag, der sich bereit auf seiner ersten Tagung zur völkischen Weltanschauung bekannt hat, widmet seine ganze . Kraft der Vertiefung und Verbreitung des völkischen Gedankens. Die völkische Bewegung darf nicht parteipolitisch mißbraucht werden, sondern muß eine große, überparteiliche, geistige Bewegung bleiben, die allmählich das ganze deutsche Volk durchdringen und seine Weiterentwicklung maßgebend beeinflussen soll. Ihr Ziel ist die völkische und sittliche Wiedergeburt des deutschen Volkes. Ihr Kampf richtet sich vornehmlich gegen den zersetzenden und entsittlichenden Einfluß des materialistisch-mammonistischen Geistes und seiner Träger, in erster Linie des Judentums." (Lebhafter und anhaltender Beifall.) Dann kommen die eigentlichen Richtlinien, die wie Gerstenhauer betont, einen „Arbeitsplan" für die angeschlossenen Verbände darstellen sollen. Zunächst wird der Begriff des Volkes im völkischen Sinne herausgearbeitet. 1. Die vorwiegend von internationalfftischen Kreisen vertretene Amweltslehre, die den Menschen als das Produkt seiner Umgebung erklärt, ist wissenschaftlich unhaltbar.. Sie hat auf. die deutsche Gesetzgebung unheilvollen Einfluß gehabt. Daher muß die neue Gesetzesgestaltung den Ergebnissen der Lehre und der Forschung auf dem Gebiet der Rassenkunde Rechnung tragen. 2. Di.e Zugehörigkeit zu einem Volke ist, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht von dem persönlichen Bekenntnis des Einzelnen zu einem Volke abhängig, sondern durch Sprache und Abstammung, durch das Vorhandensein bestimmter körperlicher und geistiger, rassischer Eigenschaften durch die Blutsgemernschaft mit den art- und wesensgleichen Volksgenossen gegeben» Der Ausschuß gibt dann seine Ansicht über die Stellung der jüdischen Deutschen innerhalb des deutschen Volkes: 3. Ebenso wenig wir der Chinese oder Neger, auch wenn er sich selbst zum Deutschtum bekennt, als Deutscher bezeichnet werden kann, darf der Jude infolge feiner rassischen Verschiedenheit und seines durchaus anders gearteten Wesens zum deutschen Volke gezählt werden. (Beifall.) Diese Tatsache ist genossen bestand, an alle deutschen Lochschullehrer und versucht, sich in marktschreierischer Weise in die magische Beleuchtung eines unschuldigen Martyriums zu setzen.